20 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2001 (III-2 der Beilagen)

Der Bundesrechnungsabschluss enthält gemäß § 98 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986 in der geltenden Fassung, die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des Bundesvoranschlages, die Jahresbestandsrechnung und die Jahreserfolgsrechnung des Bundes. Der Textteil des Bundesrechnungsabschlusses (= Band 1: Bericht zum Bundesrechnungsabschluss) wurde vom Rechnungshof angefertigt. Der Zahlenteil (= Band 2: Abschlussrechnungen und Übersichten) wurde vom Bundesminister für Finanzen (BMF) im Wege der Bundesrechenzentrum GmbH unter Berücksichtigung der vom Rechnungshof veranlassten Richtigstellungen erstellt und durch die vom Rechnungshof geprüften Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger vervollständigt.

Der vom Rechnungshof verfasste Bundesrechnungsabschluss wurde gemäß § 9 Abs. 1 RHG dem Bundesminister für Finanzen zur Stellungnahme übermittelt. Hiezu gab der Bundesminister für Finanzen eine Äußerung ab.

Der Bundesvoranschlag wurde gemäß Art. III Abs. 1 BFG 2001 auf der Grundlage einer nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft von 4,2% erstellt.

Nach den bisherigen und vorläufigen Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Stand: Mai/Juni 2002) belief sich das Brutto-Inlandsprodukt 2001 zu laufenden Preisen auf 2 891,9 Milliarden Schilling/210,16 Milliarden Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (2 818,7 Milliarden Schilling/204,84 Milliarden Euro) um nominell 2,6%. Es lag damit 1,6 Prozentpunkte unter der bei der Erstellung des Bundesvoranschlags angenommenen Wachstumsrate.

Mit einer jahresdurchschnittlichen realen Zunahme des Brutto-Inlandsprodukts von 1,0% (2000: + 3%) lag Österreich damit unter dem Durchschnitt der EU (EU: +1,6%). Im Vergleich: USA +1,2%, Deutschland +0,6%, Japan -0,5% und OECD insgesamt +1,0%.

Bei der vom AMS ermittelten Arbeitslosenrate trat eine Verschlechterung ein (Jahresdurchschnitt 2001: 6,1%, Jahresdurchschnitt 2000: 5,8%); die Ermittlungsmethode nach EUROSTAT ergab hingegen eine leichte Verbesserung von 3,7% auf 3,6%.

Der Preisauftrieb (= Veränderung der Verbraucherpreise im Jahresabstand) stieg im vergangenen Jahr an und belief sich im Jahresdurchschnitt 2001 auf +2,7% (2000: + 2,3%).

Das Leistungsbilanzdefizit betrug im Jahr 2001 –62,9 Milliarden Schilling/–4,57 Milliarden Euro (2000: –69,4 Milliarden Schilling/–5,04 Milliarden Euro rückgerechnet) oder 2,2% des BIP (2000: 2,5%).

Die im § 2 BHG als Ziele der Haushaltsführung und zugleich als Erfordernisse eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes angeführten Indikatoren (hoher Beschäftigungsstand, hinreichend stabiler Geldwert, Sicherung des Wachstumspotentials sowie Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts) zeigen für 2001 gegenüber dem Vorjahr folgende Entwicklungen:


 



Gegenüberstellung

 

2000

2001

BIP-Wachstum real

 

 

(„Sicherung des Wachstumspotentials“)

+3,0%

+1,0%

Inflationsrate

 

 

(durchschnittliche VPI-Entwicklung)

+2,3%

+2,7%

Arbeitslosenquote *)

5,8%

6,1%

Arbeitslosenquote nach EUROSTAT **)

3,7%

3,6%

Unselbständig Beschäftigte

 

 

(„Hoher Beschäftigtenstand“)

+1,0%

+0,4%

Leistungsbilanzsaldo (absolut)

–69,40 Mrd. S

–5,04 Mrd. EUR

–62,90 Mrd. S

–4,57 Mrd. EUR

Leistungsbilanzsaldo (im Verhältnis zum BIP)

 

 

(„Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts“)

–2,5%

–2,2%

 

*) Die österreichische Arbeitslosenquote stellt das Verhältnis vom im Jahresdurchschnitt bei den Geschäftsstellen des AMS vorgemerkten Arbeitslosen zum Arbeitskräftepotential (= unselbständig Beschäftigte laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger und vorgemerkte Arbeitslose) dar.

**) Die Arbeitslosenquote des EUROSTAT ist der Anteil an den nach den Kriterien des EUROSTAT definierten Arbeitslosen an den Erwerbspersonen (Summe von Erwerbstätigen und Arbeitslosen). Diese Quote wird auf Grund des Mikrozensus und einer Befragung nach einem standardisierten Fragenprogramm ermittelt (hinsichtlich der Fragestellungen und der Berechnungshinweise darf auf die Statistischen Nachrichten Nr. 5/1996, Seiten 357 ff hingewiesen werden).

Quellen der Arbeitslosenquote: Geschäftsbericht des AMS, WIFO, Statistik Österreich.

 

Der Budgetausschuss hat den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2001 in seiner Sitzung am 5. März 2003 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Johann Kurzbauer, Mag. Werner Kogler, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Hans Moser und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz sowie der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2001 im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 03 05

                Matthias Ellmauer    Jakob Auer

       Berichterstatter                  Obmann