245 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (203 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird

Mit 1. Jänner 2002 ist die Novelle BGBl. II Nr. 419/2001 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) in Kraft getreten, mit welcher durch Aufnahme der Bestimmung des § 6.01 Abs. 3 nunmehr auch auf dem Bodensee eine Alkohol-Promillegrenze für das Führen von Wasserfahrzeugen eingeführt wurde.

Aufgrund des Übereinkommens über die Schifffahrt auf dem Bodensee aus dem Jahre 1973 müssen die Vorschriften der BSO in allen drei Anrainerstaaten des Bodensees gleich lautend erlassen werden. Aus diesem Grunde konnten in § 6.01 Abs. 3 BSO nähere Durchführungsbestimmungen, wie sie das für den Bodensee in weiten Teilen nicht geltende Schiff­fahrts­gesetz vorsieht, nicht aufge­nommen werden, sodass beim Vollzug der Alko­tests auf dem Bodensee Probleme auf­treten könnten. Um für den Vollzug eine einwandfreie Rechtsgrundlage zu schaffen, wäre der Geltungsbereich der einschlägigen Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes - es handelt sich dabei um die §§ 6 („Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigungen der geistigen und körperlichen Eignung, insbesondere durch Alkohol“)  sowie 135 („Vorläufige Abnahme des Befähigungsausweises“)  - auf den Bodensee auszu­dehnen.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. Oktober 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Gabriele Binder und Anton Wattaul sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (203 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 15. Oktober 2003

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann