246 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (204 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Seilbahnen erlassen wird (Seilbahngesetz 2003-SeilbG 2003) und mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird.

 

Österreich ist auf Grund des EG-Vertrages verpflichtet, die Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. L 106/21 vom 3. Mai 2000, in innerstaatliches Recht umzusetzen. Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Seilbahnen im Vergleich zu Schienenbahnen ist es in diesem Zusammenhang zweckmäßig, für diese Verkehrsanlagen im Rahmen des Kompetenztatbestandes Eisenbahnwesen (Artikel 10 Abs. 1 Z. 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes) eine eigene gesetzliche Grundlage zu schaffen und gemäß den Vorgaben der Richtlinie 2000/9/EG Schlepplifte ohne Veränderung der verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Zwecke dieses Gesetzes dem Seilbahnbegriff zu unterstellen. Durch die Umsetzung ergibt sich auch die Notwendigkeit zur Änderung des Eisenbahngesetzes 1957.

Die Regierungsvorlage verfolgt das Ziel, eine  an einem hohen, in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitlichen Sicherheitsniveau orientierten neuen gesetzlichen Grundlage für Seilbahnen einschließlich der Schlepplifte zu schaffen, eine Kompetenzanpassung unter Beibehaltung der bisherigen bürgernahen Verwaltungspraxis sowie die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Hersteller und Betreiber von Seilbahnen verstärkt zu betonen. Ein weiteres Ziel ist die Straffung und Vereinfachung von Verfahrensabläufen sowie die Schaffung genehmigungsfreier Tatbestände.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. Oktober 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Anita Fleckl, Gerhard Steier und Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (204 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 15. Oktober 2003

Klaus Wittauer              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann