Vorblatt

Ziel:

Herstellung einer optimalen Eigentümerstruktur an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH .

Lösung:

Die Anteilsrechte des Bundes an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH sollen jeweils zur Hälfte an die beiden Mitgesellschafter Land Tirol und Stadt Innsbruck sowie die zugehörigen, im Bundeseigentum stehenden und dem zivilen Flugverkehr dienenden Grundstücke an die Stadt Innsbruck veräußert werden.

Alternativen:

Keine.

Kosten:

Keine.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Kaufpreis für die Übertragung von Bundesanteilen und -grundstücken beträgt insgesamt 5,12 Mio €. Der Bund wird entsprechend der mit dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck am 15. Oktober 2003 abgeschlossenen Vereinbarung zu den Kosten der behördlich auferlegten Pistenvorfelderweiterung am Flughafen Innsbruck je nach Anfall und Projektfortschritt einen Beitrag bis zur Höhe maximal 2,0 Mio € leisten.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Durch eine verstärkte finanzielle Beteiligung der bereits bisher beteiligten Gebietskörper-schaften an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH sind positive Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich zu erwarten.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Mitwirkung des Bundesrates gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nur in Teilbereichen notwendig.

Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der österreichischen Lufthoheit ist der Bund seit Mitte der 50er-Jahre an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH mit 50 % beteiligt. Mitgesellschafter zu jeweils gleichen Teilen sind das Land Tirol und die Stadt Innsbruck.

Aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck vom 15. Oktober 2003 sollen nunmehr die Anteile des Bundes an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH jeweils zur Hälfte an das Land Tirol und die Stadt Innsbruck sowie die zugehörigen, von der Zivilluftfahrt genutzten bundeseigenen Liegenschaften an die Stadt Innsbruck veräußert werden.

Mit der Abgabe der Bundesanteile an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH durch den Bund sollen weitere Kompetenzbereinigungen zwischen dem Bund und den Ländern durchgeführt werden. Eine weitere Intention ist die mit der Abgabe der Bundesanteile an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH verbundene Erteilung einer teilweisen Privatisierungsauflage an die neuen Mehrheitseigentümer. Somit sollen mit den erwähnten Maßnahmen zwei Ziele, nämlich ein Impuls von regionalen Entwicklungsmaßnahmen sowie ein sukzessiver Rückzug der öffentlichen Hand aus dem Flughafen Innsbruck erreicht werden.

Vereinbarungsgemäß werden auch die jeweiligen, dem zivilen Flugverkehr dienenden Bundesgrundstücke in Innsbruck an die Stadt Innsbruck veräußert. Der Bund stellte bisher der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH Grundstücke in einem Ausmaß von ca. 128 ha aufgrund eines  Bestandsvertrages aus 1961 zu einem jährlichen Pachtschilling von 72,67 € zur Verfügung.

Durch den mit der Veräußerung der Bundesanteile verbundenen Verkauf der Bundesgrundstücke wird einer langjährigen Empfehlung des Rechnungshofes entsprochen und das bisherige Missverhältnis zwischen Vermögensbereitstellung und nomineller Beteiligung für den Bund beseitigt.

Der Bundesminister für Finanzen soll gemäß Bundeshaushaltsgesetz-BHG, BGBl.Nr. 213/1986, i.d.g.F., zu den notwendigen Verfügungen über die Bundesanteile an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH sowie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Veräußerung der dem zivilen Flugverkehr dienenden Bundesgrundstücke ermächtigt werden.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Die Republik Österreich ist mit 50 % an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH beteiligt; Mitgesellschafter mit je 25 % sind das Land Tirol und die Stadt Innsbruck. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 10 000 000 €, der Geschäftsanteil des Bundes somit 5 000 000 €.

Die im Bundeseigentum stehenden Flughafenflächen belaufen sich auf ca. 128 ha, wobei vom Bund aufgrund eines Bestandsvertrages aus 1961 ein jährlicher Bestandzins von lediglich 72,67 € pro Jahr eingehoben wird.

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Tirol der Stadt Innsbruck vom 15. Oktober 2003 übernehmen das Land Tirol und die Stadt Innsbruck je zur Hälfte sämtliche Bundesanteile (50 %) an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH zu einem Kaufpreis von insgesamt 2,18 Mio € sowie die Stadt Innsbruck die erwähnten Bundesgrundstücke gemäß Anlage zu einem Kaufpreis von 2,94 Mio € .

Beim überwiegenden Teil der Liegenschaften handelt es sich gemäß Artikel 22 Staatsvertrag 1955-05-15 (BGBl. Nr. 152/1955) um ehemaliges Deutsches Eigentum. Eine Ausnahme bilden lediglich die Liegenschaften EZ 578, 682, 829, 1459, 3060, 3994, 4002, 4037, 4080 u. 4387. Da das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz (BGBl. Nr. 165/1956) keinen Verfassungsrang hat, steht einer einfachgesetzlichen Ermächtigung zur Übertragung der Liegenschaften (ohne öffentliche Ausbietung) kein Hindernis entgegen.

Der Bund wird zu den Kosten der behördlich auferlegten Pistenvorfelderweiterung je nach Anfall und Projektfortschritt einen Beitrag bis zur Höhe von maximal 2,0 Mio € leisten. Die Abgabe der Bundesanteile erfolgt mit der Maßgabe, dass binnen drei Jahren Anteile im Ausmaß von je 12,5 % der Geschäftsanteile vom Land Tirol und von der Stadt Innsbruck privaten Eigentümern übertragen werden sollen (Privatisierungsauflage).

Der Bundesminister für Finanzen wird gemäß § 63 Abs. 7 Z 2 des Bundeshaushaltsgesetzes zur Übertragung der Anteilsrechte des Bundes an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH sowie zur Veräußerung der Bundesgrundstücke zu ermächtigen sein.

Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz), BGBl. I Nr. 97/1997, i.d.g.F., wird der Bundesminister für Finanzen der Bundesregierung ein Privatisierungskonzept hinsichtlich der Veräußerung der Anteile des Bundes an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH sowie die Erteilung des Zuschlages zur Genehmigung vorzulegen haben.

Zu § 2:

Die Veräußerungsvorgänge werden von allen bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Abgaben befreit.

Zu § 3:

Vollzugsklausel.