266 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (195 der Beilagen): Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991

 

Die neuerliche Revision des gegenständlichen Übereinkommens wurde notwendig, um eine Anpassung an das WTO/TRIPs – Abkommen und den Beitritt supranationaler Organisationen zur UPOV zu ermöglichen. Durch die Revision wurden den neuen technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten im Rahmen der Pflanzenzüchtung, aber auch den Entwicklungen im Rahmen des internationalen Handels Rechnung getragen.

 

Durch eine vermehrte Erteilung von Sortenschutzrechten sind Erleichterungen für die österreichische Pflanzenzüchtung, insbesondere im internationalen Handelsverkehr zu erwarten, deren genaue Quantifizierung aber aufgrund mangelnder Erfahrungswerte nicht möglich ist.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und bedarf zur Umsetzung der Erlassung von Gesetzen. Die Umsetzung erfolgte mit einer Neufassung des Sortenschutzgesetzes. Das Sortenschutzgesetz 2001, BGBl. I Nr. 109, ist am 1. September 2001 in Kraft getreten.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Staatsvertrag ist in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei der englische, französische und spanische Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 4. November 2003 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters ergriffen der Abgeordnete Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vertritt weiters mit Stimmenmehrheit die Auffassung, dass der gegenständliche Staatsvertrag der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich nicht zugänglich ist und daher eine Beschlussfassung des Nationalrates im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG erforderlich ist.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991 (195 der Beilagen) wird genehmigt.

2.      Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

 

Wien, 2003 11 04

Franz Glaser    Fritz Grillitsch

       Berichterstatter                  Obmann