278 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 97/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugend-Demokratiepaket „Beteiligung fördern, Wahlalter senken“

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. April 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Schon in der letzten Legislaturperiode hat die sozialdemokratische Parlamentsfraktion die Umsetzung eines umfassenden „Jugend-Demokratiepaketes" gefordert, um den Stellenwert von Jugendlichen in unserer Gesellschaft zu heben und damit die Mitbestimmung von jungen Menschen in unserer Gesellschaft auszuweiten. Partizipation von Jugendlichen in sämtlichen Bereichen des Lebens - von der Schule bis zur Mitsprache bei politischen Entscheidungen - muss gewährleistet sein.

Jugendliche müssen mitbestimmen können, dafür brauchen sie aber mehr Rechte und auch Ansprechpersonen. Nur so können Jugendmitbestimmungsmodelle ernsthaft umgesetzt werden!

In einigen Bundesländern wurde in einem ersten Schritt das Wahlalter bereits auf 16 Jahre abgesenkt. Die Erfahrungen mit dieser Regelung waren äußerst positiv. Zudem waren Jugendliche noch nie so gut informiert wie heute. Neue Medien und Kommunikationsmittel fördern dies zusätzlich. Damit ist das Argument, dass junge Menschen unreif oder unfähig wären, die Konsequenzen einer Wahlentscheidung abzuschätzen, unzulässig. Abgesehen davon kann die politische Urteilsfähigkeit kein Zulassungskriterium sein, außer sie würde laufend bei allen österreichischen BürgerInnen überprüft werden.

Jede politische Entscheidung - von der Gestaltung von Lehrplaninhalten bis hin zur Arbeitsmarktpolitik - beeinflusst auch das Leben der Jugendlichen. Jede Stellungnahme, die diese abgeben können, erweitert die Grundlage, auf der politische Entscheidungen getroffen werden. Die Verantwortung Entscheidungen zu übernehmen wird BürgerInnen abverlangt. Die Voraussetzung dafür ist die frühestmögliche Miteinbeziehung in die Entscheidungsprozesse.

Jugendpolitik muss daher endlich in das Zentrum der Überlegungen der obersten Entscheidungsträger des Landes gerückt werden! Voraussetzung dafür ist die rascheste Umsetzung des folgenden Jugend-Demokratiepaketes.“

 

Der Familienausschusses hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 2. Juli 2003 und 5. November 2003 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

An der Debatte beteiligten sich neben der Ausschussobfrau und der Berichterstatterin die Abgeordneten Sabine Mandak, Silvia Fuhrmann, Barbara Rosenkranz, Jochen Pack, Mag. Hans Langreiter, Sigisbert Dolinschek, Gabriele Binder, Katharina Pfeffer, Franz Riepl, Mag. Melitta Trunk, Nikolaus Prinz, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Anna Höllerer, Heidrun Silhavy, Notburga Schiefermair, Mag. Barbara Prammer, Edeltraud Lentsch und Rosemarie Schönpass sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschusses somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2003 11 05

Nikolaus Prinz             Ridi Steibl

       Berichterstatter                     Obfrau