279 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (248 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Um das Kinderbetreuungsgeld während der gesamten Bezugsdauer in voller Höhe zu erhalten, müssen 10 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt und beim zuständigen Krankenversicherungsträger nachgewiesen werden. Wird dieser Nachweis nicht bis zur Vollendung des 18. Lebensmonates des Kindes erbracht, ist das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat auf die Hälfte zu reduzieren.

Dies führt zu Härtefällen, wenn sämtliche Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und das Kinderbetreuungsgeld nur deswegen reduziert wird, weil der Nachweis verspätet erbracht wurde. Wenngleich die Bezieherinnen und Bezieher mittels Erinnerungsschreiben an den Nachweistermin erinnert werden, hat die Praxis gezeigt, dass dies nicht ausreichend ist.

Es soll daher möglich sein, das Kinderbetreuungsgeld auch weiterhin in voller Höhe zu erhalten, wenn alle Untersuchungen durchgeführt wurden und nur der Nachweis verspätet erbracht wurde.

Weiters soll in besonderen Ausnahmefällen ein gänzliches Absehen von der Erbringung des Nachweises möglich sein.

Die Regelungen sollen mit 1.1.2004 in Kraft treten und auf Geburten ab 1.1.2002 Anwendung finden.

Allfällige Reduktionen des Kinderbetreuungsgeldes wegen Nichtvornahme oder Nichtnachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen fanden niemals Berücksichtigung bei den Kostenberechnungen. Es wurde stets von der vollen Bezugshöhe ausgegangen. Es sind keine Mehrkosten zu erwarten.

Der vorliegende Entwurf stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 17 B-VG.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. November 2003 in Verhandlung genommen.

 

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Barbara Rosenkranz.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Edeltraud Lentsch, Mag. Andrea Kuntzl, Anna Höllerer, Heidrun Silhavy, Barbara Rosenkranz, Barbara Riener, Sabine Mandak, und Mag. Barbara Prammer sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für  soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

 

Ein von der Abgeordneten Sabine Mandak eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (248 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 11 05

                 Barbara Rosenkranz  Ridi Steibl

    Berichterstatterin                     Obfrau