299 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (254 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH und von unbeweglichem Bundesvermögen

Im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der österreichischen Lufthoheit ist der Bund seit Mitte der 50er-Jahre an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH mit 50 % beteiligt. Mitgesellschafter zu jeweils gleichen Teilen sind das Land Tirol und die Stadt Innsbruck.

Aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck vom 15. Oktober 2003 sollen nunmehr die Anteile des Bundes an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH jeweils zur Hälfte an das Land Tirol und die Stadt Innsbruck sowie die zugehörigen, von der Zivilluftfahrt genutzten bundeseigenen Liegenschaften an die Stadt Innsbruck veräußert werden.

Mit der Abgabe der Bundesanteile an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH durch den Bund sollen weitere Kompetenzbereinigungen zwischen dem Bund und den Ländern durchgeführt werden. Eine weitere Intention ist die mit der Abgabe der Bundesanteile an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH verbundene Erteilung einer teilweisen Privatisierungsauflage an die neuen Mehrheitseigentümer. Somit sollen mit den erwähnten Maßnahmen zwei Ziele, nämlich ein Impuls von regionalen Entwicklungsmaßnahmen sowie ein sukzessiver Rückzug der öffentlichen Hand aus dem Flughafen Innsbruck erreicht werden.

Vereinbarungsgemäß werden auch die jeweiligen, dem zivilen Flugverkehr dienenden Bundesgrundstücke in Innsbruck an die Stadt Innsbruck veräußert. Der Bund stellte bisher der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH Grundstücke in einem Ausmaß von ca. 128 ha aufgrund eines  Bestandsvertrages aus 1961 zu einem jährlichen Pachtschilling von 72,67 € zur Verfügung.

Durch den mit der Veräußerung der Bundesanteile verbundenen Verkauf der Bundesgrundstücke wird einer langjährigen Empfehlung des Rechnungshofes entsprochen und das bisherige Missverhältnis zwischen Vermögensbereitstellung und nomineller Beteiligung für den Bund beseitigt.

Der Bundesminister für Finanzen soll gemäß Bundeshaushaltsgesetz-BHG, BGBl.Nr. 213/1986, i.d.g.F., zu den notwendigen Verfügungen über die Bundesanteile an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH sowie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Veräußerung der dem zivilen Flugverkehr dienenden Bundesgrundstücke ermächtigt werden.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7.November 2003 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (254 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 11 07

                     Georg Keuschnigg Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann