329 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (257 der Beilagen): ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER MONGOLEI AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN SAMT PROTOKOLL

 

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Artikel 50 Abs. 1 B‑VG. Gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, da Angelegenheiten geregelt werden, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen. Das Abkommen hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodass eine Beschlussfassung gemäß Artikel 50 Abs. 2 B‑VG nicht erforderlich ist.

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Mongolei und Österreich werden gegenwärtig noch durch kein Abkommen vor dem Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen geschützt. Durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und der Mongolei ist jedoch mittlerweile der Abschluss eines derartigen Abkommens erforderlich geworden.

Am 8. Mai 2000 sind daher in Wien Verhandlungen mit der Mongolei aufgenommen worden. Über die nach der ersten Verhandlungsrunde offenen Punkte wurde auf schriftlichem Weg Einigung erzielt, sodass die englische Fassung des Abkommens am 12. Dezember 2002 paraphiert werden konnte.

Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, d.h. soweit dies mit den wesent­lichen außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992 (idF 1997).

Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 27. November 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Dr. Christoph Matznetter sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER MONGOLEI AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN SAMT PROTOKOLL (257 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2003 11 27

Mag. Peter Michael Ikrath Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann