380 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (18 der
Beilagen): Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend
den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
Das vorliegende Fakultativprotokoll zielt
insbesondere auf die Ausdehnung der im ursprünglichen Übereinkommen
beinhalteten Schutzbestimmungen betreffend den Verkauf von Kindern, die
Kinderprostitution und die Kinderpornographie ab. Darin verpflichten sich die
Vertragsstaaten, Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen
Missbrauchs einschließlich der Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen
Handlungen, der Prostitution oder pornographischen Darbietungen und
Darstellungen, zu schützen sowie den Verkauf und den Handel von Kindern zu
einem beliebigen Zweck zu verhindern.
Der gegenständliche Staatsvertrag hat
gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß
Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält
keine verfassungsändernden
oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen
Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich
nicht zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50
Abs. 2 B-VG erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß
Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten,
die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, berührt werden.
Der Staatsvertrag ist in arabisch,
chinesisch, englisch, französisch, russisch und spanisch abgefasst, wobei jeder
Text gleichermaßen authentisch ist. Hinsichtlich der Kundmachung des
Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat daher vorgeschlagen,
gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die authentischen Sprachfassungen durch
Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten kundzumachen.
Der Justizausschuss hat den
gegenständlichen Staatsvertrag in seinen Sitzungen am
11. Dezember 2003 und am 20. Jänner 2004 in Verhandlung genommen.
In der Sitzung am 11. Dezember 2003 wurde
folgende ExpertInnen gehört: Robert Altenburger, Univ.-Prof. Dr. Ernst Berger,
Dr. Helmut Graupner und Univ.-Lektorin Prof. Dr. Rotraud A. Perner.
An den Debatten beteiligten sich außer dem
Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Barbara Prammer,
Dr. Gertrude Brinek, Bettina Stadlbauer,
Mag. Walter Tancsits, Mag. Johann Maier, Mag.
Gisela Wurm, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Johannes Jarolim,
Mag. Eduard Mainoni, Dr. Christian Puswald, Detlev Neudeck und Mag. Karin Hakl sowie der
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer und
die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig
beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses
Staatsvertrages zu empfehlen. Der Justizausschuss vertritt weiters einstimmig
die Auffassung, dass der gegenständliche Staatsvertrag der unmittelbaren
Anwendung im innerstaatlichen Bereich nicht zugänglich ist und daher eine
Beschlussfassung des Nationalrates im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG
erforderlich ist.
Ebenso wurde einstimmig beschlossen, dass
die arabische, chinesische, englische, französische, russische und spanische
Sprachfassungen dadurch kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen
Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der
Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der Abschluss des
Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte
des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die
Kinderpornographie (18 der Beilagen)
wird genehmigt.
2. Dieser
Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2
B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
3. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in arabischer, chinesischer, englischer,
französischer, russischer und spanischer Sprache durch Auflage im
Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zu erfolgen.
Wien, 2004 01 20
Mag. Dr.
Josef Trinkl Mag. Dr. Maria Theresia
Fekter
Berichterstatter Obfrau