408 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über die Regierungsvorlage (385 der
Beilagen): Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems
(DUK-Gesetz 2004)
Die Regierungsvorlage beinhaltet den
Entwurf eines Bundesgesetzes, welches das Bundesgesetz über die Errichtung des
Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität
Krems (DUK-Gesetz), BGBl. Nr. 269/1994, in der geltenden Fassung ersetzen soll.
Um ein einheitliches Studienrecht für die
an der Universität für Weiterbildung Krems - diese Bezeichnung soll an die
Stelle der bisherigen treten - wie auch an den im Universitätsgesetz 2002
eingerichteten Universitäten durchgeführten Universitätslehrgänge
sicherzustellen, sollen die Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002
grundsätzlich auch auf die Universität für Weiterbildung Krems Anwendung
finden. Sonderbestimmungen sind im Zusammenhang mit der gemeinsamen Erhaltung
der Universität durch Bund und Land Niederösterreich bzw. das auf
Universitätslehrgänge für Weiterbildung eingeschränkte Studienangebot
erforderlich. Um das neue Recht, Berufungen von Professorinnen und Professoren
durchzuführen, zweckmäßig umsetzen zu kommen, soll für die
Implementierungsphase der neuen Bestimmungen eine Berufungskommission unter
Einbindung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften geschaffen werden.
Habilitationen sollen an der Universität für Weiterbildung Krems auch weiterhin
nicht möglich sein.
Der Ausschuss für Wissenschaft und
Forschung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20.
Februar 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im
Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin für den Ausschuss, der
Abgeordneten Mag. Dr. Magda Bleckmann, die
Abgeordneten Mag. Dr. Alfred Brader, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Kurt Grünewald,
Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Andrea Wolfmayr, Mag. Hans Moser, Dr. Gertrude Brinek und
Dipl.-Ing. Elke Achleitner sowie die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf
(385 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 02 20
Dipl.-Ing.
Elke Achleitner Mag. Dr. Magda
Bleckmann
Berichterstatterin Obfrau