408 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über die Regierungsvorlage (385 der Beilagen): Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004)

 

Die Regierungsvorlage beinhaltet den Entwurf eines Bundesgesetzes, welches das Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems (DUK-Gesetz), BGBl. Nr. 269/1994, in der geltenden Fassung ersetzen soll.

Um ein einheitliches Studienrecht für die an der Universität für Weiterbildung Krems - diese Bezeichnung soll an die Stelle der bisherigen treten - wie auch an den im Universitätsgesetz 2002 eingerichteten Universitäten durchgeführten Universitätslehrgänge sicherzustellen, sollen die Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 grundsätzlich auch auf die Universität für Weiterbildung Krems Anwendung finden. Sonderbestimmungen sind im Zusammenhang mit der gemeinsamen Erhaltung der Universität durch Bund und Land Niederösterreich bzw. das auf Universitätslehrgänge für Weiterbildung eingeschränkte Studienangebot erforderlich. Um das neue Recht, Berufungen von Professorinnen und Professoren durchzuführen, zweckmäßig umsetzen zu kommen, soll für die Implementierungsphase der neuen Bestimmungen eine Berufungskommission unter Einbindung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften geschaffen werden. Habilitationen sollen an der Universität für Weiterbildung Krems auch weiterhin nicht möglich sein.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Februar 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin für den Ausschuss, der Abgeordneten Mag. Dr. Magda Bleckmann, die Abgeordneten Mag. Dr. Alfred Brader, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Kurt Grünewald, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Andrea Wolfmayr, Mag. Hans Moser,  Dr. Gertrude Brinek und Dipl.-Ing. Elke Achleitner sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (385 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 02 20

Dipl.-Ing. Elke Achleitner   Mag. Dr. Magda Bleckmann

    Berichterstatterin                     Obfrau