42 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2000 und 2001 (III-3 der Beilagen und Zu III-3 der Beilagen)

Mit dem gegenständlichen Bericht legt der Rechnungshof in erster Linie den Bericht über die durchschnittlichen Einkommen gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes vor.

Dies deshalb, da ein Bericht nach § 8 Abs. 3 leg. cit. weiterhin aufgrund der Verweigerung zahlreicher Rechtsträger unvollständigen Datenmaterials sowie der derzeit noch immer umstrittenen rechtlichen Ausgangslage im Zusammenhang mit der Vollziehung der eingangs zitierten Rechtsnorm vom Rechnungshof, der im Interesse der Rechtssicherheit die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten will, derzeit nicht vorgelegt werden kann.

Der gegenständliche Bericht berichtet somit über die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung gemäß § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen für die Jahre 2000 und 2001 auf Basis der Erhebungen der Bundesanstalt Statistik Austria.

Dieser Bericht beruht in erster Linie auf Administrativdaten, insbesondere Steuer- und Sozialversicherungsdaten.

Darüber hinaus wurden die Daten des Mikrozensus in den Bericht einbezogen.

Erstmals werden im Bericht, einer Anregung zum Vorgängerbericht in der öffentlichen und parlamentarischen Debatte folgend, auch Einkommensergebnisse in Verbindung mit Informationen zur Arbeitszeit präsentiert.

Der Bericht, der ein umfassendes Bild über die Einkommen der österreichischen Bevölkerung aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen sowie entsprechend dem Gesetzesauftrag getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen bietet, gibt in einem 23-seitigen Teil einen Überblick über die Hauptergebnisse der Datenauswertung.

Die Übersichtstabellen stellen auf rd. 100 Seiten die Einkommen der unselbständig und selbständig Erwerbstätigen, Daten aus der Land- und Forstwirtschaft sowie die Einkommen der Pensionisten dar.

Der Statistische Annex enthält im Wesentlichen weitere Verteilungsmaße und differenziertere Gliederungen; der technische Annex des Berichtes erläutert die methodische Vorgangsweise im Detail.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seinen Sitzungen vom 23. Jänner und 27. März 2003 behandelt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Edeltraud Lentsch, Detlev Neudeck, Dr. Gabriela Moser und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2000 und 2001 (III-3 der Beilagen und Zu III-3 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2003 03 27

Dr. Günther Kräuter        Mag. Werner Kogler

       Berichterstatter                  Obmann