425 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (391 der Beilagen): Bundesgesetz über Leistungen für Privatbahnen (Privatbahngesetz 2004 - PrivbG)

 

Das bisherige Privatbahngesetz war wie seine Vorgängerregelungen befristet und trat mit 31. Dezember 2003 außer Kraft. Für die Privatbahnen soll eine gesetzliche Nachfolgeregelung geschaffen werden, die inhaltlich das bestehende und bewährte System der Privatbahnfinanzierung fortsetzt. So wie im Rahmen der Struktur der ÖBB wird auch für die Privatbahnen ein Regelungssystem angestrebt, das auf mehrjährige Instrumente für finanzielle Leistungen abstellt, aber von der gesetzlichen Grundlage her nicht befristet ist.

Inhalt:

-       Anpassungen der Terminologie an die eisenbahn- und bundesbahngesetzlichen Reformen;

-       zeitgemäße Adaption der abgabenrechtlichen Sonderbestimmungen;

-       unbefristete Geltungsdauer des Privatbahngesetzes.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. März 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Peter Marizzi, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Mag. Karin Hakl, Anton Wattaul und Christoph Kainz sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach und der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (391 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 03 12

Klaus Wittauer              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann