425 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (391 der
Beilagen): Bundesgesetz über Leistungen für Privatbahnen (Privatbahngesetz 2004
- PrivbG)
Das bisherige Privatbahngesetz war wie
seine Vorgängerregelungen befristet und trat mit 31. Dezember 2003 außer Kraft.
Für die Privatbahnen soll eine gesetzliche Nachfolgeregelung geschaffen werden,
die inhaltlich das bestehende und bewährte System der Privatbahnfinanzierung
fortsetzt. So wie im Rahmen der Struktur der ÖBB wird auch für die Privatbahnen
ein Regelungssystem angestrebt, das auf mehrjährige Instrumente für finanzielle
Leistungen abstellt, aber von der gesetzlichen Grundlage her nicht befristet
ist.
Inhalt:
- Anpassungen
der Terminologie an die eisenbahn- und bundesbahngesetzlichen Reformen;
- zeitgemäße
Adaption der abgabenrechtlichen Sonderbestimmungen;
- unbefristete
Geltungsdauer des Privatbahngesetzes.
Der Verkehrsausschuss hat die
gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. März 2004 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die
Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Peter Marizzi,
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Mag. Karin Hakl, Anton Wattaul und
Christoph Kainz sowie der Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach
und der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie Mag. Helmut Kukacka.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (391
der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 03 12
Klaus
Wittauer Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann