427 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 358/A der Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (23. KFG-Novelle)

Die Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. Februar 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dieser Gesetzesänderung soll die administrative Abwicklung der Verlängerung der Wunschkennzeichen erleichtert werden.

zu Z 1 (§ 48a Abs. 7a):

Ausdrücklich soll nunmehr auch der vorzeitige Verzicht auf ein Wunschkennzeichen ermöglicht werden. Bisher war dafür eine Abmeldung des Fahrzeuges erforderlich.

zu Z 2 (§ 48a Abs. 8a und 8b):

Im neuen Abs. 8a wird die Verlängerung der Wunschkennzeichen den Zulassungsstellen der ermächtigten Versicherer übertragen. Dadurch können die Behörden weiter entlastet werden. Die Zulassungsstellen haben auch den Verkehrssicherheitsbeitrag einzuheben und an den Verkehrssicherheitsfonds abzuführen.

Der neue Abs. 8b trifft Vorsorge für den Fall, dass das Wunschkennzeichen nicht verlängert wird, die Kennzeichentafel mit dem erloschenen Wunschkennzeichen aber nicht zurückgegeben werden. Durch das ausdrückliche Verbot, Kennzeichentafeln mit erloschenen Wunschkennzeichen weiter am Fahrzeug zu führen und die Verpflichtung, die Kennzeichentafeln mit dem erloschenen Wunschkennzeichen unverzüglich der Behörde oder der Zulassungsstelle zurückzugeben, wird die Einziehung dieser Tafeln durch die Behörde ermöglicht. Außerdem bildet die Zuwiderhandlung eine Verwaltungsübertretung, die verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden kann.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. März 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Werner Miedl und Dr. Evelin Lichtenberger sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Werner Miedl, Anton Wattaul, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Übertragung der Wunschkennzeichenverlängerung an die Zulassungsstellen erfordert Adaptierungen des edv-Programmes. Diese Adaptierungen werden mit 1. Juli 2004 umgesetzt sein. Daher sollen diese Bestimmungen erst mit 1. Juli 2004 in Kraft treten. Ab diesem Termin können dann die Verständigungen der Wunschkennzeichenbesitzer erfolgen und es können diese auch bereits eine Zeit vor Erlöschen des Wunschkennzeichens die Verlängerung bei den Zulassungsstellen vornehmen.“

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Werner Miedl, Anton Wattaul, Kolleginnen und Kollegen einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Wattaul gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 03 12

Anton Wattaul              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann