438 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (351 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

 

ArbeitnehmerInnen in Verkehrsunternehmen waren von der Stammfassung der EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (CELEX-Nr. 31993L0104) ausgenommen. Mittlerweile wurden die einzelnen Verkehrsträger entweder durch die Arbeitszeit–Änderungsrichtlinie (CELEX-Nr. 32000L0034) in die Arbeitszeitrichtlinie aufgenommen oder für sie eigenständige Arbeitszeitrichtlinien erlassen. Grundsätzlich entspricht die österreichische Rechtslage weitgehend dem EU-Recht, lediglich hinsichtlich der Möglichkeit zur Verkürzung der täglichen Ruhezeit sind gesetzliche Änderungen erforderlich.

 

Durch die in der gegenständlichen Regierungsvorlage vorgesehenen Änderungen der Arbeitszeitbestimmungen für ArbeitnehmerInnen in Eisenbahn-, Straßenbahn-, Seilbahn-, Binnenschifffahrts- und Seeschifffahrtsunternehmen sowie für das Flughafen- und Flugsicherungspersonal soll nunmehr eine EU-konforme Rechtslage geschaffen werden.

 

Im Einzelnen enthält die Regierungsvorlage folgende Regelungen:

       Festlegung täglicher Mindestruhezeiten mit Verkürzungs- und/oder Teilungsmöglichkeiten für Eisenbahn-, Straßenbahn-, und Seilbahnunternehmen, sowie für Unternehmen der Binnen- und der Hochseeschifffahrt

       Modifizierung der Bestimmungen über das Führen von Arbeitszeitaufzeichnungen und das Aushängen von Dienstplänen in der Binnen- und der Hochseeschifffahrt

       Anpassung der Regelungen über die tägliche Ruhezeit für das Flughafenpersonal

       Änderung des Geltungsbereiches im Arbeitsruhegesetz

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. März 2004 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Karl Öllinger und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (351 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 03 16

Ridi Steibl   Heidrun Silhavy

    Berichterstatterin                     Obfrau