438 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (351 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das
Arbeitsruhegesetz geändert werden
ArbeitnehmerInnen in Verkehrsunternehmen
waren von der Stammfassung der EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der
Arbeitszeitgestaltung (CELEX-Nr. 31993L0104) ausgenommen. Mittlerweile wurden
die einzelnen Verkehrsträger entweder durch die Arbeitszeit–Änderungsrichtlinie
(CELEX-Nr. 32000L0034) in die Arbeitszeitrichtlinie aufgenommen oder für
sie eigenständige Arbeitszeitrichtlinien erlassen. Grundsätzlich entspricht die
österreichische Rechtslage weitgehend dem EU-Recht, lediglich hinsichtlich der
Möglichkeit zur Verkürzung der täglichen Ruhezeit sind gesetzliche Änderungen
erforderlich.
Durch die in der gegenständlichen
Regierungsvorlage vorgesehenen Änderungen der Arbeitszeitbestimmungen für
ArbeitnehmerInnen in Eisenbahn-, Straßenbahn-, Seilbahn-, Binnenschifffahrts-
und Seeschifffahrtsunternehmen sowie für das Flughafen- und
Flugsicherungspersonal soll nunmehr eine EU-konforme Rechtslage geschaffen
werden.
Im Einzelnen enthält die Regierungsvorlage
folgende Regelungen:
‑ Festlegung
täglicher Mindestruhezeiten mit Verkürzungs- und/oder Teilungsmöglichkeiten für
Eisenbahn-, Straßenbahn-, und Seilbahnunternehmen, sowie für Unternehmen der
Binnen- und der Hochseeschifffahrt
‑ Modifizierung
der Bestimmungen über das Führen von Arbeitszeitaufzeichnungen und das Aushängen
von Dienstplänen in der Binnen- und der Hochseeschifffahrt
‑ Anpassung
der Regelungen über die tägliche Ruhezeit für das Flughafenpersonal
‑ Änderung
des Geltungsbereiches im Arbeitsruhegesetz
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat
die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. März 2004
in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete
Ridi Steibl. An der Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Karl Öllinger und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf
(351 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 03 16
Ridi
Steibl Heidrun Silhavy
Berichterstatterin Obfrau