450 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (387 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Karenzurlaubszuschussgesetz und das Karenzgeldgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

 

Nach den Bestimmungen des Karenzgeldgesetzes, des Karenzurlaubsgeldgesetzes bzw. des Kinderbetreuungsgeldgesetzes haben allein stehende Elternteile bzw. in Gemeinschaft lebende Elternteile einen Anspruch auf Zuschuss zum Karenzgeld bzw. zum Kinderbetreuungsgeld, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Dieser Zuschuss soll die Kinderbetreuung für die Bezieher kleiner Einkommen unterstützen. Überschreitet das Einkommen in weiterer Folge bestimmte Grenzbeträge, ist der Zuschuss in Form bestimmter Prozentsätze dieses Einkommens zurückzuzahlen. Damit wird erreicht, dass einerseits die Bezieher kleiner Einkommen durch eine Art „Darlehen“ gefördert werden und andererseits bei einem in der Folge höheren Einkommen dieses „Darlehen“ rückzuzahlen ist. Im Vordergrund dieser Regelungen steht somit die soziale Treffsicherheit. Die Rückzahlungsverpflichtung wurde im Jahre 1996 eingeführt. Sie hatte damals unter anderem auch die Zielsetzung, sozialen Missbrauch hintan zu halten.

Die Rückzahlungsverpflichtung soll nunmehr gesetzlich erst ab der Einführung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gelten, da erst mit diesem Gesetz eine Informationspflicht des den Zuschuss in Anspruch Nehmenden an den Rückzahlungsverpflichteten normiert wurde.

Der bisherige Zuschlag von bis zu 15% auf Rückzahlungen von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld soll entfallen.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. März 2004 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Christine Marek.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Sabine Mandak, Mag. Andrea Kuntzl, Gabriele Binder, Sigisbert Dolinschek und Mag. Barbara Prammer sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ridi Steibl und Barbara Rosenkranz einen Abänderungsantrag eingebracht, der redaktionelle Änderungen in Artikel IV der Regierungsvorlage zum Gegenstand hatte.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Ridi Steibl und Barbara Rosenkranz einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 03 18

Christine Marek             Ridi Steibl

    Berichterstatterin                     Obfrau