482 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Antrag 301/A(E) der Abgeordneten Elmar Lichtenegger, Peter Haubner, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines „Anti-Doping-Gesetzes“

Die Abgeordneten Elmar Lichtenegger, Peter Haubner, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Antrag am 3. Dezember 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 „Der Nationalrat hat den Abschluss der Anti-Doping-Konvention des Europarates im Jahre 1991 genehmigt. Die Genehmigung wurde samt der Anti-Doping-Konvention im BGBl. Nr. 451/1991 kundgemacht. Bei der Genehmigung der Konvention hat der Nationalrat festgelegt, dass dieser Staatsvertrag samt Anhang im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist. Das Zusatzprotokoll zur Anti-Doping-Konvention des Europarates, das von Österreich am 12. September 2002 in Warschau unterzeichnet wurde, befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung (207 d.B. und 315 d.B. XXII GP).

Darin wird im wesentlichen die gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen durch die Vertragsstaaten, die Gewährleistung einer gleichmäßigen Vorgangsweise gemäß den ISO-Qualitätsnormen für Dopingkontrollen, wie sie in Österreich schon seit dem Jahr 2002 bestehen, und die Zuständigkeit der World Anti-Doping-Agency (WADA) und anderer mit deren Ermächtigung handelnder Doping-Kontroll-Organisationen geregelt und eine Überwachung der Anwendung und Durchführung des Übereinkommens durch eine ‚Überprüfungsgruppe’ festgelegt.

Infolge der Konvention wurde in Österreich das Österreichische Anti-Doping-Comite (ÖADC) eingerichtet, das die Einhaltung der Bestimmungen beobachtet und, wenn notwendig, Maßnahmen adaptiert. Es ist gemäß den von allen Mitgliedern der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO) einstimmig beschlossenen Anti-Doping-Bestimmungen zur Erlassung von Richtlinien, Erledigung von Einsprüchen, für Beschwerden und Änderungswünsche und zur Koordination der Meinungen zwischen BSO, Bund, Ländern und ÖOC, sowie zur Regelung spezieller Fragen zuständig.

Zur Ermöglichung von Kontrollen sowohl im Sportbereich als auch im Freizeit- und Jugendbereich sowie im sportnahen Bereich (z.B. Fitness- und Bodybuildingstudios) sollte die Änderung des Arzneimittelgesetzes, des Rezeptpflichtgesetzes und des Apothekengesetzes vom Dezember 2001, BGBl. I Nr. 33/2002, beitragen, auch wurde die Anzahl von Kontrollen außerhalb des Wettkampfes (Out of Competition - OOC-Kontrollen) erhöht.

Insbesondere wegen der immer größer werdenden Schwierigkeiten mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) wird die von vielen Seiten geforderte zusätzliche Regelung im Arzneimittelgesetz derzeit vorbereitet und soll in Kürze durch das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Begutachtung gebracht werden.

Bei der zweiten Welt-Anti-Doping-Konferenz in Kopenhagen einigten sich die Internationalen Sportorganisationen am 5.3.2003 auf einen ‚Welt-Anti-Doping-Code’, der bis zum Beginn der Olympischen Spiele in Athen 2004 auch von den Nationalen Olympischen Comités implementiert sein soll, um eine Teilnahme ihrer Athleten zu gewährleisten.

Die Vertreter von 73 Regierungen, unter ihnen auch Österreich, unterzeichneten bei dieser Konferenz die ‚Erklärung von Kopenhagen’, wonach sie den Anti-Doping-Code politisch und moralisch unterstützen. - In der Folge haben der Europarat und die UNESCO eine Vereinbarung getroffen, wonach auf der Basis der Anti-Doping-Konvention des Europarates eine Global-Anti-Doping-Convention unter Berücksichtigung der Grundsätze des World-Anti-Doping-Code beschlossen werden soll, die bis zum Beginn der Olympischen Winterspiele 2006 in Turin in Geltung gesetzt werden sollte.

Eine formelle Zustimmung der Bundesregierung zum Code ist - zumal es sich bei der World Anti-Doping-Agency um eine private Stiftung nach Schweizer Recht handelt - nicht möglich, insbesondere können aber auch verschiedene Regelungen, wie zum Beispiel der Ausschluss staatlicher und internationaler Gerichte zu Gunsten des privaten Sportschiedsgerichts in Lausanne (Court of Arbitration, CAS) nicht ohne weiteres implementiert werden.

Aus rechtsstaatlichen Gründen ist es absolut notwendig, in der österreichischen Rechtsordnung einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Bekämpfung des Dopingmissbrauchs, die Anordnung von Sanktionen (z.B. Berufsverbote) und den Rechtsschutz Betroffener zu schaffen. Da Regelungen zur Dopingbekämpfung in verschiedenen Rechtsquellen überdies die Bekämpfung des Dopingmissbrauchs erschweren, sollte auch aus rein sachlichen Überlegungen eine eigene bundesgesetzliche Regelung getroffen werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sind hierfür verfassungsgesetzliche Regelungen erforderlich, die dem Bund die Zuständigkeit zur Erlassung eines einheitlichen Antidopinggesetzes einräumen und die Anordnung und Durchführung von Dopinguntersuchungen, den Ausspruch der Sanktionen nach den Standards der Internationalen Sportverbände, insbesondere des Internationalen Olympischen Komitees, und die Einrichtung einer unabhängigen Instanz, bei der die Sportler die Sperre bei einer positiven Dopinguntersuchung bekämpfen können, verfassungsrechtlich absichern.

Daher sind die unterfertigten Abgeordneten auch gerne dazu bereit, gemeinsam unter Einbindung des Österreichischen Sports an einer solchen neuen Gesetzesmaterie mitzuwirken.“

 

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung vom 18. Mai 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich der Berichterstatter Abgeordneter Elmar Lichtenegger, die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Peter Wittmann sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Antrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Sportangelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2004 05 18

                     Elmar Lichtenegger                      Beate Schasching

       Berichterstatter                     Obfrau