491 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (472 der Beilagen): Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988

In Graz bestehen derzeit an zwei Standorten mit dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz, dem Bezirksgericht für Strafsachen Graz und dem Jugendgericht Graz drei Bezirksgerichte unterschiedlicher Größe und sachlicher Zuständigkeit. Diese Gerichtsorganisation ist weder inhaltlich noch verwaltungstechnisch sinnvoll. Wie bereits in Wien und zuletzt in Linz sollen auch in Graz stattdessen Vollbezirksgerichte eingerichtet werden. Ziel der Neuorganisation ist die Schaffung einer modernen und leistungsfähigen Bezirksgerichtsorganisation für die Stadt Graz und ihr Umland. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zunächst die Zusammenlegung des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz und des Jugendgerichtes Graz mit dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz vor. In einer zweiten Stufe soll das so entstandene Vollbezirksgericht in zwei etwa gleich große Vollbezirksgerichte aufgespalten werden, deren Sprengel einerseits das Stadtgebiet östlich der Mur (Bezirksgericht Graz-Ost), andererseits das Stadtgebiet westlich der Mur und das Umland (Bezirksgericht Graz-West) umfassen sollen.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. Mai 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Dr. Christian Puswald, Dr. Johannes Jarolim, Werner Miedl, Dr. Helene Partik-Pablé sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004-05-18

Michael Praßl Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau