491 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (472 der
Beilagen): Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz und
die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988
In Graz bestehen derzeit an zwei Standorten
mit dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz, dem Bezirksgericht für
Strafsachen Graz und dem Jugendgericht Graz drei Bezirksgerichte unterschiedlicher
Größe und sachlicher Zuständigkeit. Diese Gerichtsorganisation ist weder
inhaltlich noch verwaltungstechnisch sinnvoll. Wie bereits in Wien und zuletzt
in Linz sollen auch in Graz stattdessen Vollbezirksgerichte eingerichtet
werden. Ziel der Neuorganisation ist die Schaffung einer modernen und
leistungsfähigen Bezirksgerichtsorganisation für die Stadt Graz und ihr Umland.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zunächst die Zusammenlegung des
Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz und des Jugendgerichtes Graz mit dem
Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz vor. In einer zweiten Stufe soll das
so entstandene Vollbezirksgericht in zwei etwa gleich große Vollbezirksgerichte
aufgespalten werden, deren Sprengel einerseits das Stadtgebiet östlich der Mur
(Bezirksgericht Graz-Ost), andererseits das Stadtgebiet westlich der Mur und
das Umland (Bezirksgericht Graz-West) umfassen sollen.
Der Justizausschuss hat die gegenständliche
Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. Mai 2004 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die
Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Dr. Christian
Puswald, Dr. Johannes Jarolim,
Werner Miedl, Dr. Helene Partik-Pablé
sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines
Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé
und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Justizausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004-05-18
Michael Praßl Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau