507 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (415 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
geändert wird und
über den Antrag der Abgeordneten Georg
Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die dringende Notwendigkeit
des Ausbaus des Hochspannungsnetzes in Österreich (78/A(E))
Zur Regierungsvorlage 415 der
Beilagen ist auszuführen:
Durch die Richtlinie 2003/54/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003, ABl. L 176 vom
15. 7. 2003, S 37, über gemeinsame Vorschriften für den
Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG (CELEX: 32003L0054),
wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, zur Erreichung eines voll
funktionsfähigen Elektrizitätsbinnenmarktes Regelungen zu erlassen, die einen
nichtdiskriminierenden Netzzugang zu angemessenen Preisen gewährleisten.
Das österreichische Elektrizitätsrecht hat
die nunmehr auf Grund dieser Richtlinie vorgesehenen Änderungen weitgehend
vorweggenommen, sodass sich ein tatsächlicher Anpassungsbedarf des
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes an die geänderten
gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen nur bezüglich der rechtlichen und
organisatorischen Entflechtung von Verteilernetzbetreibern ergibt, die zu einem
vertikal integrierten Unternehmen gehören.
Ziel des gegenständlichen Gesetzentwurfes
ist die Anpassung der innerstaatlichen Rechtsordnung an die Richtlinie
2003/54/EG im Rahmen der durch die Bundesverfassung für das Elektrizitätswesen
vorgegebenen Kompetenzverteilung (Art. 12 Abs. 1 Z 5 B‑VG).
Die in der Richtlinie enthaltenen
Bestimmungen über die Entflechtung, die die Betreiber von Verteilernetzen zu
erfüllen haben, sollen als Konzessionsvoraussetzungen verankert werden.
Bestehende vertikal integrierte Elektrizitätsunternehmen werden im Rahmen einer
Übergangsbestimmung verpflichtet, Maßnahmen der organisatorischen Entflechtung zu
treffen.
Die Abgeordneten Georg Oberhaidinger,
Kolleginnen und Kollegen haben den Antrag 78/A(E) am
26. März 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Das österreichische Höchstspannungsnetz
ist, insbesondere zur Versorgung der südlichen Bundesländer Steiermark und
Kärnten, nach wie vor nur ungenügend ausgebaut. So befindet sich der Großteil
der heimischen Stromerzeugung im Norden entlang der Donau, dadurch können die
Verbrauchsschwerpunkte in der Südsteiermark und in Kärnten nur durch die wenigen
bestehenden 220 KV-Leitungen versorgt werden.
Diese sind dadurch ständig überlastet,
wodurch hohe Widerstände und damit hohe Leitungsverluste bereits seit Jahren
die Regel sind.
In den letzten Jahren hat sich die
Situation im Großraum Graz durch den wachsenden Strombedarf - nicht zuletzt auf
Grund von neuen Betriebsansiedlungen - dramatisch verschärft. Faktisch wird auf
den 220 KV- Leitungen ständig die Betriebsgrenze überschritten, weshalb teure
betriebliche Notfallsmaßnahmen gesetzt werden müssen (Einschaltung teurer
Kraftwerke, suboptimale Leitungsnutzung). Durch ungewollte Energieflüsse
infolge der Strommarktliberalisierung sind auch andere Bundesländer von der
Krise mitbetroffen.
Angesichts des ständig weiterwachsenden
Strombedarfes (derzeit ist von 2 % jährlichem Strombedarfswachstum etwa im
Grazer Raum auszugehen) ist die Wirtschaftsstandortqualität der Steiermark und
von Kärnten ohne die dringenden Ausbaumaßnahmen gefährdet, und es drohen
zusätzliche Betriebsansiedlungen an der unzureichenden Stromversorgung zu
scheitern. Um dies zu verhindern, sind dringend Investitionen sowohl in das
Leitungsnetz als auch in moderne Kraftwerkskapazitäten erforderlich, wobei auch
die dezentrale Stromerzeugung mit zu fördern sein wird.
Zudem erfordert der geplante Ausbau der
dezentralen Einheiten alternativer Energieerzeugung wie z. B. der Windkraft den
gleichzeitigen Ausbau der Übertragungsnetze, um die stark schwankenden
Strommengen sicher abtransportieren zu können.“
Der Wirtschaftsausschuss hat den Antrag 78/A(E)
erstmals in seiner Sitzung am 10. Dezember 2003 und beide gegenständlichen
Vorlagen in seiner Sitzung am 25. Mai 2004 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatter im Ausschuss für den
Antrag 78/A(E) fungierte der Abgeordnete Georg Oberhaidinger,
für die Regierungsvorlage 415 der Beilagen der Abgeordnete Karlheinz Kopf.
An der Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Franz Glaser, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Werner Kogler,
Franz Riepl, Georg Oberhaidinger,
Michaela Sburny, Karlheinz Kopf,
Mag. Hans Moser, Kurt Eder,
Dkfm. Dr. Hannes Bauer sowie der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ein von den Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann
und Georg Oberhaidinger eingebrachter
Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur Beurteilung der rechtlichen und
organisatorischen Entflechtung von Verteilernetzbetreibern wurde einstimmig
beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:
„Durch die Richtlinie 2003/54/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003, ABl. L 176 vom
15. 7. 2003, S 37, über gemeinsame Vorschriften für den
Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG (CELEX:
32003L0054), wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, zur Erreichung eines voll
funktionsfähigen Elektrizitätsbinnenmarktes Regelungen zu erlassen, die einen
nichtdiskriminierenden Netzzugang zu angemessenen Preisen gewährleisten.
Durch die Regierungsvorlage 415 d. B. wird
das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz an die geänderten
gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der rechtlichen und
organisatorischen Entflechtung von Verteilernetzbetreibern, die zu einem
vertikal integrierten Unternehmen gehören, angepasst.“
Ein von den Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Karlheinz Kopf
und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann eingebrachter
Entschließungsantrag betreffend die dringende Notwendigkeit des Ausbaus des Hochspannungsnetzes
in Österreich wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Ferner beschloss der Wirtschaftsausschuss
mit Stimmenmehrheit folgende Feststellung:
„Der Ausschuss geht davon aus, dass der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie die Länder im Rahmen der ihnen
zur Besorgung zugewiesenen Aufsichts- und Überwachungspflicht über die
Durchführung der Entflechtung die strengsten Maßstäbe anlegen werden und
insbesondere auch im Zusammenwirken mit den Regulierungsbehörden dafür Sorge
tragen werden, dass die sonstigen Maßnahmen zur Entflechtung bereits mit
Inkrafttreten der Ausführungsgesetze erfolgen werden.
Insbesondere wird auch davon ausgegangen,
dass die Energie-Control GmbH die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente,
einschließlich ihrer Stellung als Amtspartei in Verfahren nach dem
Kartellgesetz, in diesem Sinne im vollen Umfang ausschöpft.“
Der Antrag 78/A(E) gilt mit dieser
Beschlussfassung als miterledigt.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Karlheinz Kopf gewählt.
Als
Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. dem
von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (415 der Beilagen) die
verfassungs-mäßige Zustimmung erteilen;
2. die
angeschlossenen Entschließungen (Anlagen
1 und 2) annehmen.
Wien, 2004 05 25
Karlheinz
Kopf Dr. Reinhold Mitterlehner
Berichterstatter Obmann