579 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (537 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse

Das Projekt des Brenner Basistunnels ist eines der prioritären europäischen Infrastrukturprojekte von gemeinschaftlichem Interesse, das insbesondere auch im Zuge der gegenwärtigen Revision der Leitlinien für das Transeuropäische Verkehrsnetz und der darin enthaltenen neuen TEN-Prioritätenliste Berücksichtigung fand und ein Kernelement der Eisenbahnverbindung Berlin-Verona/Mailand-Bologna-Neapel-Messina darstellt.

Als juristische und institutionelle Grundlage für die weiteren Arbeiten in der bis 2006 dauernden Planungsphase (sogenannte „Phase II“) des Projektes Brenner Basistunnel bedarf es eines Staatsvertrages zwischen Österreich und Italien.

Gegenstand des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse ist die Festlegung von Bedingungen für die Durchführung der Studien, Erkundungen, Untersuchungen und vorbereitenden Arbeiten sowie der Finanzierungsstudien zur Realisierung des gemeinsamen Teils des Brenner Basistunnels, die im Rahmen der Planungsphase (sogenannte „Phase II“) dieses Projektes durchzuführen sind. Ziel der Phase II, die innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden soll, ist die Erarbeitung eines bau- und genehmigungsreifen Projektes.

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 20. April 2004 (sh. Punkt 17 des Beschl.Prot. Nr. 48) und der entsprechenden Bevollmächtigung durch den Herrn Bundespräsidenten wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse am 30. April 2004 vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie unterzeichnet.

Gleichzeitig mit der Unterzeichnung dieses Abkommens wurde ein völkerrechtlich nicht verbindliches Memorandum über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission unterzeichnet. Das Memorandum bedarf als bloße Absichtserklärung keiner parlamentarischen Genehmigung. Da es jedoch im Hinblick auf die Zwischenstaatliche Kommission rechtlich relevante Bestimmungen enthält, wird es gleichzeitig mit dem Abkommen im BGBl. kundgemacht. Um den Inhalt des Memorandums dem Parlament zur Kenntnis zu bringen, bildet das Memorandum einen integralen Bestandteil der Erläuterungen.

 

Der Staatsvertrag ist in deutscher und italienischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter  die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Gerhard Reheis, Mag. Karin Hakl sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse (537 der Beilagen)  wird genehmigt.

Wien, 2004 06 30

Klaus Wittauer              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann