581 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (557 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (24. KFG-Novelle)

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält weitere Punkte für Änderungen des Kraftfahrgesetzes. So z.B. Anregungen aus dem Bereich der Wirtschaft und Landwirtschaft für in der Praxis bereits existierende neue Fahrzeugkategorien (Starrdeichselanhänger, landwirtschaftlicher 4-achsiger Anhänger) sowie Erleichterungen bei Ausnahmegenehmigungen für Sondertransporte. Durch Auflösung der Zollwache wird es notwendig, die Bestimmungen des KFG, die auf Fahrzeuge der Zollwache abzielen, entsprechend zu ändern. Die Richtlinie 2002/85/EG über Einbau und Benutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern wird im § 24a umgesetzt. Weiters wird das Mitführen von reflektierender Warnkleidung in mehrspurigen Kraftfahrzeugen und in bestimmten Situationen auch das Tragen dieser Warnkleidung vorgeschrieben.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Dr. Evelin Lichtenberger, Klaus Wittauer, Dr. Gabriela Moser sowie der Staatssekretär im  Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Miedl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (557 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 06 30

Werner Miedl              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann