583 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 422/A der Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Werner Miedl, Mares Rossmann,  Jochen Pack, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Eduard  Mainoni, Werner Miedl, Mares Rossmann, Jochen Pack, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Beschreibung der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Stadt Graz im Verzeichnis 1 Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) des BStG 1971 enthält die Wortfolge ‚einschließlich Graz/Ost – Graz/Liebenau (ehemalige B 73)’. Dieser Teilabschnitt wird auch ‚A2Z’ genannt.

Die Stadt Graz projektiert die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 in Liebenau bis zum Einkaufszentrum Sternäckerweg, die Errichtung eines Park & Ride-Platzes, eines Gewerbegebietes und zweier niveaugleicher Anschlüsse an die ‚A2Z’.

Zu diesem Zweck haben die Republik (Bund), die Stadt Graz und die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) eine Vereinbarung getroffen. Danach übernimmt die Stadt Graz das Autobahnteilstück zwischen dem projektierten Autobahnende Sternäckerweg und dem derzeitigen Ende der Autobahn an der ehemaligen Bundesstraße B 73. Zur Abgeltung des dadurch entfallenden Fruchtgenussrechtes der ASFINAG bezahlt die Stadt Graz € 2,1 Mio. an diese. Die Übertragung des Eigentums an den Grundstücken des Bundes erfolgt entgeltlos. Die Stadt Graz verpflichtet sich, diese Grundstücke in das öffentliche Gut zu übernehmen, ausschließlich als Verkehrsfläche zu verwenden und die Erhaltungskosten hiefür zu übernehmen.

Aufgrund der Übernahme dieses Autobahnstückes durch die Stadt Graz stimmt die Beschreibung im Verzeichnis 1 mit dem beabsichtigten Autobahnende nicht überein. Die vorgesehene Gesetzesänderung soll daher das künftige Autobahnende mit ‚Graz/Liebenau (Sternäckerweg)’ festlegen. Die oben angeführte Vereinbarung wurde unter der Bedingung geschlossen, dass die vorgesehene Änderung des Bundesstraßengesetzes beschlossen wird.

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung in Verbindung mit der Vereinbarung wird ein wesentlicher Impuls für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Südens der Stadt Graz gegeben und gleichzeitig eine Verbesserung der öffentlichen Verkehrsversorgung ermöglicht.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters  die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Dipl.-Ing,. Mag. Roderich Regler und Petra Bayr.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Miedl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 06 30

Werner Miedl              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann