602 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über die Regierungsvorlage (517 der
Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der
Regierung der Slowakischen Republik über wissenschaftlich-technische
Zusammenarbeit
Das in der Regierungsvorlage enthaltene
Abkommen soll den Rahmen für eine Intensivierung der wissenschaftlich-technischen
Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik
bilden; überdies soll die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen
internationalen Forschungsprogrammen stimuliert werden. Diese Ziele sollen
insbesondere durch die Finanzierung von Mobilitätskosten im Rahmen gemeinsamer
Forschungsprojekte auf Basis von Gegenseitigkeit erreicht werden.
Der gegenständliche Staatsvertrag hat
gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1
B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine
verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der
Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren
Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung
von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß
Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da auch
Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen,
berührt werden.
Der Staatsvertrag ist in deutscher,
slowakischer und englischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen
authentisch ist.
Der Ausschuss für Wissenschaft und
Forschung hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2004 in Verhandlung genommen. Die
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner erstattete
für den Ausschuss Bericht über die Vorlage.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig
beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages
zu empfehlen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und
Forschung vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des
Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich
ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des
Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des
Staatsvertrages erübrigt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der
Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen
zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der
Slowakischen Republik über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (517 der
Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2004 07 01
Dipl.-Ing.
Elke Achleitner Mag. Dr. Magda
Bleckmann
Berichterstatterin Obfrau