602 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über die Regierungsvorlage (517 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über wissen­schaftlich-technische Zusammenarbeit

Das in der Regierungsvorlage enthaltene Abkommen soll den Rahmen für eine Intensivierung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik bilden; überdies soll die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen stimuliert werden. Diese Ziele sollen insbesondere durch die Finanzierung von Mobilitätskosten im Rahmen gemeinsamer Forschungsprojekte auf Basis von Gegenseitigkeit erreicht werden.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da auch Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, berührt werden.

Der Staatsvertrag ist in deutscher, slowakischer und englischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2004 in Verhandlung genommen. Die Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner erstattete für den Ausschuss Bericht über die Vorlage.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (517 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2004 07 01

Dipl.-Ing. Elke Achleitner   Mag. Dr. Magda Bleckmann

    Berichterstatterin                     Obfrau