631 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (614 der Beilagen): Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind

Die Richtlinie 2003/15/EG zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel statuiert ein schrittweise einsetzendes Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, deren endgültige Zusammensetzung oder deren Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen zur Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie im Tierversuch überprüft wurden, obwohl bereits entsprechende Ersatzmethoden bestehen, die von der OECD validiert und auf Gemeinschaftsebene angenommen worden sind.

Das vorgesehene Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich dieses Verbotes. Das Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, BGBl. I Nr. 62/2000, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2002, wird aufgehoben, da es ein generelles Verbot statuiert, welches nicht mehr EU-konform ist.

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Oktober 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kai Jan Krainer sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

Ein von den Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (614 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 10 05

Ridi Steibl                 Barbara Rosenkranz

    Berichterstatterin                     Obfrau