639 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (403 der Beilagen): Vereinbarung
zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung
über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken
geändert wird
Durch die
B-VG-Novelle BGBl. Nr. 276/1992 wurde der Verkehr mit bebauten oder zur
Bebauung bestimmten Grundstücken in die Landeskompetenz übertragen.
Gleichzeitig wurde in Art. II dieser Novelle festgelegt, dass Landesgesetze
betreffend verwaltungsbehördliche Beschränkungen für den Verkehr mit diesen
Grundstücken erst nach Inkrafttreten einer Vereinbarung zwischen dem Bund und
den Ländern (Art. 15a) über die Festlegung von bundesweit einheitlichen
zivilrechtlichen Bestimmungen für die landesgesetzlich zu regelnden
Angelegenheiten des Grundstückverkehrs in Kraft gesetzt werden. Diese Vereinbarung
soll nach Art. II Abs. 2 dieser B-VG -Novelle auch für den Ausländergrundverkehr
und den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken relevant sein,
indem die Landesgesetze binnen 2 Jahren an diese Vereinbarung anzupassen waren.
Die in Art. II genannte Vereinbarung wurde im BGBl. Nr. 260/1993 verlautbart
und trat am 17. April 1993 in Kraft.
Einzelne
Bestimmungen dieser Vereinbarung sind mit der Exekutionsordnung in der Fassung
der EO-Novelle 2000 (BGBl. I Nr. 59/2000) nicht mehr in Einklang zu bringen und
sollen mit dem vorliegendem Entwurf angepasst werden.
Der Justizausschuss
hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2004
in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung dieser Vereinbarung
zu empfehlen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle beschließen:
Die Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen
betreffend den Verkehr von Baugrundstücken geändert wird (403 der Beilagen) wird
genehmigt.
Wien,
2004-10-06
Mag. Walter Tancsits Mag. Dr.
Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau