67 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (32 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden

 

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Nach dem 11. September 2001 hat die internationale Staatengemeinschaft den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung deutlich verstärkt. Mit der EU-Richtlinie 2001/97/EG wird die Geldwäsche-Richtlinie 91/308/EWG geändert. Vor allem wird der Anwendungsbereich in den Bereich der Gewerbeordnung sowie freier Berufe erweitert – diese Regelungen erfolgen mit gesonderten Gesetzesvorlagen in den entsprechenden Materiengesetzen –, es sind jedoch auch punktuelle Änderungen im Bereich Kredit- und Finanzinstitute sowie Spielbanken erforderlich.

Weiters sind drei der acht FATF-Sonderempfehlungen vom Oktober 2001 im Bereich Kredit- und Finanzinstitute umzusetzen, diese Umsetzung sollte an sich bis 30. Juni 2002 erfolgen, allerdings besteht Klarheit über den genauen Inhalt der Sonderempfehlungen VI und VII erst aufgrund der hierzu ergangenen FATF-Interpretationsnoten vom Februar 2003.

Im Zusammenhang mit Terrorismus-Finanzierung werden die mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2002 neu geschaffenen Straftatbestände im vorliegenden Entwurf berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen:

Es bestehen keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt von Gebietskörperschaften.

Kompetenzgrundlage:

Der Gesetzentwurf stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 5 B-VG.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. April 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Marianne Hagenhofer, Michaela Sburny, Mag. Peter Michael Ikrath sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

Im Zuge der Debatte haben der Abgeordnete Dipl.-Kfm.Dr. Günter Stummvoll und der dritte Präsident des Nationalrates Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Art. I, Bankwesengesetz

Zu § 40 Abs. 1:

Verweisänderung bedingt durch den neuen Abs. 2a.

 

Zu § 40 Abs. 2a:

Die bewährte Institution des Schulsparens soll möglichst unbürokratisch fortgeführt werden können. Da in diesen Fällen von einem Verdacht auf Geldwäsche- oder Terrorismus-Finanzierung nicht auszugehen ist, dienen die geringen Formvorschriften auch und insbesondere der Rechtssicherheit und dem Schutz der minderjährigen Sparer, das „Know your Customer-Prinzip“ nach internationalem Standard bleibt mit geringem Verwaltungsaufwand gewahrt. Die Sicherheit der Identifizierung ist bei diesem Verfahren vor allem auch deshalb gewährleistet, weil die Schulen alle erforderlichen Daten ihrer Schüler schon bei der Aufnahme an Hand von Urkunden festgestellt haben.

Zu § 40 Abs. 8 Z 3:

Die Ergänzung räumt im Interesse der Kunden und der Institute zusätzliche Identifizierungsmöglichkeiten bei Ferngeschäften mit Kunden aus Drittländern ein. Dies entspricht auch Art. 3 Abs. 11 der GeldwäscheRL, welche zusätzliche Unterlagen und Bestätigungen für die Identifizierung bei Ferngeschäften verlangt, jedoch nicht formstreng bezüglich der Art dieser zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen ist.

 

Artikel V, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz

Zu § 26 Abs. 10:

Die Änderung stellt eine wettbewerbsneutrale Fassung her.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages des Abgeordneten Abgeordneten Dipl.-Kfm.Dr. Günter Stummvoll und des dritten Präsidenten des Nationalrates Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 24. April 2003

Mag. Cordula Frieser        Dipl.-Kfm.Dr. Günter Stummvoll

    Berichterstatterin                  Obmann