670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe V
Kapitel 30:
Justiz
Der
Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe V enthaltene
Kapitel 30 „Justiz“ des Bundesvoranschlages 2005 am 21. Oktober unter dem
Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Matthias Ellmauer sowie am 29. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des
Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung
genommen.
Die Gesamtausgaben
des Justizressorts werden für 2005 mit 975,851 Mio € veranschlagt. Im
Bundesvoranschlag 2004 waren es 874,926 Mio €. Ausgaben des
Ausgleichshaushalts wurden nicht veranschlagt.
Für
Personalausgaben sind 475,0 Mio € vorgesehen; im
Bundesvoranschlag 2004 waren es 444,121 Mio €. Die Erhöhung um
30,879 Mio € ist auf Struktureffekte (wie z.B. Vorrückungen),
Bezugserhöhungen und auf eine durch dramatisch gestiegene Häftlingszahlen
erforderliche Personalaufstockung in den Justizanstalten zurückzuführen.
Auf Sachausgaben
entfallen 500,851 Mio € gegenüber 430,805 Mio € im Vorjahr.
Das Verhältnis von Personal- zu Sachausgaben beträgt rund 49% zu 51% und
entspricht der Struktur des Justizressorts als eines personalintensiven Dienstleistungsbetriebs.
Die Ausgaben für
Gesetzliche Verpflichtungen sind mit 95,914 Mio € um 4,943 Mio €,
die Ermessensausgaben mit 404,947 Mio € um 65,103 Mio €
höher als im BVA 2004.
Die Erhöhung bei
den Gesetzlichen Verpflichtungen ist auf Mehrausgaben für Entschädigungen gemäß
Gebührenanspruchsgesetz (Sachverständige und Dolmetscher) und für Arbeitslosenversicherungsbeiträge
für Insassen der Justizanstalten zurückzuführen.
Bei den
Ermessensausgaben entfallen auf Anlagen 22,948 Mio €
(+6,275 Mio €), auf Aufwendungen 356,359 Mio €
(+61,835 Mio €). Mehrausgaben entstehen hier insbesondere durch Mieten
und Betriebskosten für BIG-Gebäude, Entgelte an die neu errichtete
Buchhaltungsagentur, Porto- und Telefonüberwachungskosten, die Schaffung von
Haftplätzen, die Versorgung (einschließlich der medizinischen Versorgung),
Betreuung und Beschäftigung einer gestiegenen Zahl an Insassen von Justizanstalten,
für die Bewährungshilfe sowie für Informations- und Kommunikationstechnologie
(Entgelte an die Bundesrechenzentrum GmbH).
Die Förderungen
wurden um 5,993 Mio € auf 25,630 Mio € erhöht, der Mehrbetrag
kommt zum Teil Einrichtungen der Opferhilfe zu, zum Teil ist er für den Aufwand
der Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft (auch im Zusammenhang mit dem
neuen Heimaufenthaltsgesetz) erforderlich.
An Einnahmen
erwartet das Justizressort im Jahr 2005 727,315 Mio € (+
65,0 Mio €), womit der Aufwand der Justiz eine Bedeckung durch
Einnahmen aus eigenen Leistungen von 74,5 % erreicht. Von den veranschlagten
Einnahmen entfallen 614,413 Mio € auf Gebühren und Ersätze in Rechtssachen,
30,5 Mio € auf Ersätze der Sozialversicherungsträger in Sozialrechtssachen,
15,8 Mio € auf Strafgelder, 9,8 Mio € auf Geldbußen
(§ 90b und 90c StPO) 3,49 Mio € auf Vollzugs- und
Wegegebühren und 48,351 Mio € auf Einnahmen der Justizanstalten.
Der Rest sind sonstige Einnahmen.
In der Debatte,
die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters Dr. Dieter Böhmdorfer anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten
Dr. Johannes Jarolim, Maga. Dr. Maria Theresia Fekter,
Maga. Terezija Stoisits, Dr. Dieter Böhmdorfer, Maga. Gisela Wurm, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Gabriela Moser, Dr. Helene Partik-Pable, Maga. Ruth Becher, Mag. Peter Michael
Ikrath, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Christian Puswald sowie Betina Stadlbauer.
Zu den
aufgeworfenen Fragen nahm die Bundesministerin für Justiz Maga. Karin Miklautsch
Stellung.
Bei der Abstimmung am 29. Oktober 2004
hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur
Beratungsgruppe V gehörenden Teile des Bundesvoranschlages 2005 mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Der
Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der
Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 30: Justiz
des
Bundesvoranschlages 2005 (650 der Beilagen) wird die
verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2004 10 29
Dr. Dieter Böhmdorfer Jakob
Auer
Spezialberichterstatter Obmann