Anlage 1
(zum Bericht des Budgetausschusses)

 

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2005 in 650 der Beilagen

 

1. Im Artikel I lauten die Schlusssummen:

 

 

Allgemeiner

Haushalt

Ausgleichs-

haushalt

Gesamt-

haushalt

 

 

Millionen Euro

 

Ausgaben

64 207,765

49 104,310

113 312,075

Einnahmen

58 969,119

54 342,956

113 312,075

Abgang

5 238,646

-

-

Überschuss

-

5 238,646

-

 

2. Im Artikel X Abs. 1 Ziffer 2b wird nach dem Voranschlagsansatz „1/65246“ der Voranschlagsansatz „1/65326“ eingefügt.

3. Im Artikel X Abs. 1 Ziffer 2a wird nach dem Voranschlagsansatz „1/65258 (EU-Kofinanzierung)“ der Voranschlagsansatz „1/65328 (für Forschungs- und Entwicklungsoffensive)“ eingefügt.

4. Artikel X Abs. 4 lautet:

„(4) Der Bundesminister für Finanzen hat für eine widmungsgemäße Verwendung in einem späteren Finanzjahr den im Finanzjahr 2004 gemäß § 17a Abs. 4 und 5 BHG ermittelten Unterschiedsbetrag der Paragrafe 1010, 1108, 1174, 1249, 3031, 3033, 3034, 3035, 5071, 6054, 6055, 6056, 6058 und 6580 einer Rücklage zuzuführen (Flexibilisierungs-Rücklage).“