Minderheitsbericht
gemäß § 42 Abs. 4 GOG
der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion
durch die Abgeordneten Dr. Cap
und GenossInnen
zur Regierungsvorlage
betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen
(650 der Beilagen)
Die
Sozialdemokratische Parlamentsfraktion lehnt den von den Bundesregierung
vorgelegten Bundesvoranschlag 2005 insbesondere aus folgenden Gründen ab:
Der
Bundesvoranschlag für das Budget 2005 zeigt die Sackgasse
auf, in die sich die schwarzblaue Bundesregierung nach nur vierjähriger
Amtszeit manövriert hat. Er beschreibt den Stillstand und
die Stagnation der Regierungsarbeit.
Das Budget 2005 ist zu wenig zukunftsbezogen, insbesondere
sind die Bereiche Aus- und Weiterbildung, Wissenschaft, Forschung und
Entwicklung oder Infrastruktur unterdotiert.
Die einzelnen Budgetansätze werden mehr oder weniger fortgeschrieben,
ohne große Aufstockungen, sodass in den meisten Fällen real
gekürzt wird. Das fällt insbesondere im Bereich Wissenschaft und
Forschung auf.
Grasser rühmt sich
in seiner Budgetrede, dass der Schuldenstand in Prozent des BIP sinkt. Das
stimmt zwar für den Gesamtstaat, resultiert aber aus den Ergebnissen der Länder
und Gemeinden. Die nichtfällige Finanzschuld des Bundes wird hingegen
von 57,37 % im Jahr 2000 auf 58,46% des BIP im Jahr 2005 steigen
(Übersicht 12 des Tabellenteils zur Budgetrede).
Entgegen früherer
Ankündigungen von Schüssel und seinem Erfüllungsgehilfen Grasser werden daher
weiter Schulden angehäuft, die Tendenz ist besorgniserregend steigend.
Das Defizit des
Bundes soll im Jahr 2005 2,11% des BIP betragen. Damit werden im Bund von
Schüssel und Grasser 2005 5,5 Milliarden € neue Defizite bzw. neue Schulden
gemacht.
2005
wird damit ein neuer historischer Höchststand bei der Staatsverschuldung
erreicht.
Bundeskanzler
Schüssel und Finanzminister Grasser setzen auch weiter auf das seit dem Jahr
2000 eingesetzte Mittel der Budgetkosmetik durch Einmal-Abkassieren.
Diesmal sollen im Jahr 2005 insbesondere die ÖIAG mit 250 Mio. €, die
Bundeswohnbaugesellschaften mit insgesamt fast 500 Millionen € und die
Bundesforste mit 100 Mio. € zum Stopfen der Budgetlöcher herhalten. Das Defizit
des Bundes ist daher strukturell um die Einmalerlöse von insgesamt
1,1 Milliarden € höher und beträgt daher in Wahrheit schon fast 7
Milliarden € (das sind beinahe 100 Milliarden Schilling!).
Grasser rümt sich,
dass im Jahr 2006 die Steuer- und Abgabenquote nur noch 40,6% des BIP betragen
soll. Festzustellen ist, dass eine niedrigere Steuer- und Abgabenquote
bereits viel früher hätte erreicht werden können, wenn Grasser die Steuern
und Abgaben nicht auf Rekordhöhen getrieben hätte. Immerhin wurde von den
Sozialdemokraten in den Jahren 1998 bis 2000 die Steuer- und Abgabenquote von
44,0% auf 42,8% des BIP gesenkt und hätte bei gleichbeliebender Tendenz ohne
Grasser daher bereits im Jahr 2002 das Niveau des Jahres 2005 erreicht.
Ebenso gescheitert
sind Bundeskanzler Schüssel und Finanzminister Grasser mit ihren großspurig
seit langem angekündigten Reformen, beispielsweise in der Verwaltung oder
im Gesundheitswesen.
Im Bereich der Gesundheitspolitik
fällt auf, dass bei den Sozialversicherungsträgern ein Defizit von 0,1% des BIP
angenommen wird. Dagegen gibt der Hauptverband der Sozialversicherungsträger in
diversen Informationen für 2005 ein negatives Gebarungsergebnis in Höhe von
417,8 Millionen Euro an, was rund 0,2% des BIP entspricht. Offensichtlich geht
die Regierung schon von Selbstbehalten in der Größenordnung von rund 200
Millionen Euro bereits im Jahr 2005 aus, andernfalls das in der
Budgetrede angegebene gesamtstaatliche Defizit von 1,9% ja nicht stimmen,
sondern 2,0% betragen würde.
Im Bereich der
Arbeitsmarktpolitik steht die Anhebung der Mittel für aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dafür, dass zu Lasten der Mitteln für passive
Arbeitsmarktpolitik die Statistiken geschönt werden sollen und noch mehr
Arbeitslose in Schulungen untergebracht werden sollen. Das löst zwar nicht das
Schicksal dieser Menschen oder verbessert deren Chancen auf Arbeit. Sie
scheinen lediglich in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr auf.
Die groß
angekündigte Offensive für Wissenschaft und Forschung schlägt sich im Budget
derart nieder, dass die Mittel von 3.514 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 3.545
Millionen Euro im Jahr 2005 angehoben werden sollen, was real eine Kürzung
bedeutet. Besonders negativ fällt auf, dass die Dotierung der für die
wirtschaftliche Entwicklung bedeutende anwendungsorientierte Forschung und
Forschungsunternehmungen nach 85 Millionen Euro im Jahr 2003 auf 50
Millionen Euro im Jahr 2004 entgegen allen Ankündigungen zurückgenommen wurde
und nunmehr im Jahr 2005 um nur eine (!) Million Euro auf 51 Millionen
Euro angehoben wird (Übersicht 18 des Tabellenteils zur Budgetrede).
Die Förderungen an
Klein- und Mittelbetriebe werden im Jahr 2005 mit 76 Millionen Euro
unter das Niveau von 1999 zurückgenommen, was real erhebliche Kürzungen
bedeutet und das Versprechen von Schüssel, Bartenstein, Leitl und Grasser
gebrochen wird, die Situation der Klein- und Mittelbetriebe in Österreich zu
verbessern (Übersicht 22 des Tabellenteils zur Budgetrede).
Abschließend ist
festzustellen, dass der österreichischen Bevölkerung in den Jahren 2007 und
2008 weitere, grosse Sparpakete drohen, wenn diese Regierung, wenn Schüssel
und Grasser über 2006 hinaus im Amt bleiben. Weitere Einschnitte in das
Gesundheitssystem, weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen und Pensionskürzungen
stehen bevor. Denn Grasser kündigt in der Budgetrede an, im Jahr 2008
wieder ein Nulldefizit erreichen zu wollen. Aufgrund der wahltagsorientierten
Budgetpolitik der schwarzblauen Bundesregierung und der überzogenen
schuldenfinanzierten Steuergeschenke wird hingegen das Defizit im Jahr 2006
nach Angaben von Grasser in der Budgetrede bei 1,7% des BIP liegen. Daher
müssten bis 2008 in zwei Schritten insgesamt rund 5 Milliarden Euro eingespart
werden, um wieder ein Nulldefizit zu erreichen. Das wären 1.000 Euro mehr
Belastung für jeden Steuerzahler in den Jahren 2007 und 2008.
Im Einzelnen
nehmen die Sozialdemokratischen Abgeordneten zu ausgewählten Kapiteln des
Bundesvoranschlags 2005 wie folgt Stellung:
Kapitel 11 - INNERES
Im Jahr 1999, als
die SPÖ noch den Innenminister und den Finanzminister stellte, lag die
Gesamtzahl der Delikte unter 500.000 und die Aufklärungsquote betrug deutlich
über 50 Prozent. Trotzdem oder gerade deswegen war damals der Anteil des
Budgetpostens Innere Sicherheit über 3% des Gesamtbudgets.
Heute, nach mehr
als vier Jahren Ernst Strasser, in denen weit über 3000 Planstellen abgebaut
und viele bewährte Strukturen im Bereich der Inneren Sicherheit bereits
zerschlagen wurden, haben wir einen verheerenden Ansteig der Kriminalität und
Chaos im Sicherheitsapparat zu beklagen. Trotzdem ist der Anteil des Budgets
Innere Sicherheit am Gesamtbudget erneut unter 3% geblieben. Dies ist
angesichts der angespannten Lage im Bereich der Exekutive, aber auch
hinsichtlich des stetig steigenden Unsicherheitsgefühls innerhalb der
Bevölkerung ein fatales Signal und budgetpolitisch falsch.
Die Steigerung des
Budgets für den Bereich der Inneren Sicherheit ist angesichts der
Defizitexplosion mit 163 Mio. Euro mehr als bescheiden geblieben und eigentlich
nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Tatsächlich kommen der
Sicherheitsexekutive nur etwa 68 Mio. Euro, also nur etwas mehr als 40% des
Budgetanstiegs zugute. Das ist natürlich viel zuwenig für eine effiziente
Verbesserung unserer Sicherheitsstrukturen.
Die neuen
Herausforderungen in der Sicherheitspolitik durch ständig steigende
Kriminalität können nur mit mehr ExekutivbeamtInnen erfolgreich bewältigt
werden. Nur so können die ExekutivbeamtInnen erfolgreiche Partner der
Bevölkerung sein. Dem widerspricht jedoch das Budget 2005. So ist der Anstieg
für das Budget der Sicherheitsexekutive prozentuell wesentlich geringer als
jener für das Gesamtkapitel Innere Sicherheit. Dies zeigt, dass trotz
Beteuerungen des Ministers zu wenig Vorsorge für eine Aufstockung des
Exekutivpersonals getragen wurde.
Auch die von
Innenminister und Finanzminister vollmundig angekündigte Erweiterung des
Exekutivapparates um mehrere hundert BeamtInnen findet im neuen Stellenplan
keinen Niederschlag. Geht man von einem natürlichen Abgang von weit mehr als
500 Exekutivkräften aus, dann droht aufgrund der dürftigen Zahl von
Ausmusterungen, die im Jahr 2005 vorgenommen werden können, eine weitere
Verschärfung der Lage.
Für die
Aufgabenerfüllung wäre der Exekutive das modernste Gerät, von der EDV bis hin
zu den Fahrzeugen für den Einsatz- und Katastrophenfall, zur Verfügung zu
stellen. Auch dieser Aufgabenstellung widerspricht das Budget 2005. Teilweise
sanken sogar die einzelnen Posten im Bereich „Aufwendungen“. Dafür werden
Unsummen für einheitliche Uniformen und teure Dienstreisen ausgegeben. Alleine
im Bereich der Sicherheitsexekutive wurden für Inlandsreisen 14,54 Mio. Euro
veranschlagt.
Keinerlei
budgetäre Vorsorge trifft der Innenminister hinsichtlich der neuen geplanten
Fahndungsmethoden wie Schutzzonen, Videoüberwachung und die diskutierte
Aufnahme von biometrischen Daten in die neuen EU-Reisepässen, die bereits 2005
erfolgen soll.
Auch ist nicht
klar, wie viel an Entschädigungen das BMI an „Mastertalk“, die Betreiberfirma
des gescheiterten Projektes ADONIS für den Aufbau eines österreichweiten
Behördenfunknetzes, zurückerstatten wird müssen. Schätzungen zufolge beträgt
der Streitwert weit mehr als 100 Mio. Euro. Ein dementsprechender Posten wurde
jedenfalls im Budget 2005 nicht vorgesehen.
Völlig versagt hat
der Innenminister im Bereich der Ausbildung. Die Schaffung einer echten
Sicherheitsakademie als Fachhochschule zur Aus- und Weiterbildung auf den
Grundlagen der modernsten Kenntnisse über Kriminalität, Kriminalitätsbekämpfung
und deren Verhinderung ist ebenfalls im Budget nicht zu finden.
Alles in allem
sind in dem vorgelegten Budgetentwurf zum Kapitel Inneres die notwendigen
Schwerpunkte nicht gesetzt. Bei einer Gesamtbeurteilung ist auch eine gewisse
Beliebigkeit des Bundesministers für Inneres festzustellen, der eben nur die
Gesamtsumme bei den Verhandlungen im Auge gehabt haben dürfte, jedoch keine
Perspektiven der Bevölkerung anbietet, die explodierenden Kriminalitätszahlen
effektiv und effizient zu bekämpfen.
Kapitel 12 – BILDUNG UND KULTUR
BILDUNG
Der
Budgetvoranschlag 2005 (BVA 2005) bringt nur eine geringfügige Erhöhung von
1,18 % gegenüber dem Budgetvoranschlag 2004. Allerdings wurde der
Budgetvoranschlag 2003 um ca. 20 Mio. Euro überzogen, sodass auch für das Jahr
2004 mit einer Überziehung des Budgetvoranschlages auszugehen ist. Darüber
hinaus ist bei der Bewertung des Budgetvoranschlages 2005 zu berücksichtigen,
dass beim Lehrpersonal die jährlich um etwa 3,5 % steigenden Strukturkosten (Biennien
und Gehaltserhöhungen) bereits inkludiert sind. Das bedeutet, dass in der Folge
auch der Budgetvoranschlag 2005 nur mit weiteren restriktiven Maßnahmen im
Personalbereich einzuhalten sein wird. Im Vergleich zu den Gesamtausgaben des
Bundes betragen die Ausgaben für den Schulbereich nur mehr 9,3 %, das ist der
niedrigste Anteil seit Bestehen einer VP-/FP-Regierung (2000 waren es noch 9,5
% !).
Insgesamt sieht
der BVA 2005 für das gesamte Kapitel 12 eine Erhöhung um 70 Mio. Euro vor. Die
Erhöhungen im Budgetvoranschlag betreffen vor allem die Verwaltungsausgaben. So
sind im Bereich der EDV Mehrausgaben von 17 Mio. Euro und für Mehrzahlungen an
die BIG aufgrund übermäßig gestiegener Betriebskosten im Ausmaß von 6 Mio. Euro
vorgesehen.
Obwohl beachtliche
Investitionen in den EDV-Bereich getätigt wurden, ist das BMBWK offensichtlich
nicht im Stande, die Budgetberechnungen auf Basis der Schülerzahlen 2003/04
vorzunehmen. Im Arbeitsbehelf sind die diesbezüglichen Schülerzahlen nur als
Schätzwerte gekennzeichnet. Es ist daher fraglich, inwieweit eine seriöse
Budgeterstellung ohne ausreichende Datenlage erfolgen kann.
Im
Lehrerpersonalbereich wird zwar aufgrund der weiter steigenden Schülerzahlen im
BHS-Bereich eine Erhöhung der Budgetmittel vorgenommen, die aber durch die oben
erwähnte Berücksichtigung der Strukturkosten fast wieder ausgeglichen wird.
Vergleich
der Budgetvoranschläge |
||||
|
|
|
|
|
|
in Mio
€ |
|||
Ansatz |
BVA 2003 |
Erfolg 2003 |
BVA 2004 |
BVA 2005 |
120 BM |
567,737 |
554,618 |
580,871 |
604,775 |
122 Zweckaufwand |
76,924 |
81,018 |
78,409 |
83,318 |
124 nachgeordn. Dienststellen |
66,759 |
72,308 |
70,444 |
78,301 |
126 nachgeord. Dienstst. auf |
|
|
|
|
Landesebene |
74,967 |
77,329 |
77,997 |
81,546 |
Summe Verwaltung |
786,387 |
785,273 |
806,949 |
847,94 |
|
|
|
|
|
127 allgemeinbildende Schulen |
3.715,524 |
3.726,709 |
3.720,154 |
3.698,228 |
1275 davon
Pflichtschulen |
2.668,105 |
2.676,379 |
2.668,127 |
2.611,939 |
128 berufsbildende Schulen |
1.163,878 |
1.174,948 |
1.167,723 |
1.213,41 |
1285 davon
Pflichtschulen |
107,009 |
105,734 |
107,02 |
110,123 |
129 Anst.der Lehrer- und |
|
|
|
|
Erzieherbildung |
184,115 |
183,133 |
185,078 |
190,422 |
Gesamtausgaben |
5.849,904 |
5.870,062 |
5.880,676 |
5.950,000 |
Quelle: BMF |
|
|
|
|
Budget
Pflichtschulbereich
Für den
Pflichtschulbereich ist infolge der Vereinbarungen des Finanzausgleiches die
letzte Etappe des Berechnungsschlüssels für die Zuteilung von Dienstposten für
LandeslehrerInnen (ein Dienstposten pro 14,5 Volksschülern, pro 10
Hauptschülern, pro 9 Schülern aus Polytechnischen Schulen und pro
3,2 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf) im Schuljahr 2004/05 in
Kraft getreten. Seit dem Jahr 2000 wurden somit ca. 5.500
Landeslehrerdienstposten abgebaut, wobei davon ca. ein Drittel durch die sinkenden
Schülerzahlen bedingt sind. Dieser Abbau erfolgte zum größten Teil durch eine
spezielle Vorruhestandsregelung, von der viele LehrerInnen Gebrauch machten.
Diese Dienstposten wurden dann zum überwiegenden Teil nicht nachbesetzt. Die
Auswirkungen sind im Budget nachvollziehbar. Wurden im Jahr 2000 für
Aktivbezüge 2.802 Mio. Euro aufgewendet, so sinkt dieser Betrag 2005 auf
2.743 Mio. Euro. Allerdings erhöhten sich die Kosten für den
Pensionsaufwand in diesem Zeitraum von 697 Mio. Euro auf 926 Mio. Euro. Das heisst, dass die Gesamtkosten für die
LandeslehrerInnen von 2000 bis 2005 um 169 Mio. Euro gestiegen sind, aber eine
Verlagerung der Kosten von den Aktivitätsbezügen zum Pensionsaufwand
stattgefunden hat.
Der Personalabbau
und die restriktiven Vorgaben der Stellenplanrichtlinien führten bereits zu
folgenden schwerwiegenden Konsequenzen:
• Erhöhung
der Klassenschülerzahlen in Folge weniger Lehrerdienstposten, mehr SchülerInnen,
weniger Klassen (Wien: durchschnittlich 27 Kinder bei einem Anteil von Kindern
mit nichtdeutscher Muttersprache von 41 % in der Volksschule und 46 % in der
Hauptschule)
• Entwicklung
der Gesamtschülerzahlen
|
1997/98 |
1998/99 |
1999/2000 |
2000/01 |
2001/02 |
2002/03 |
Gesamtschüler |
1.207.310 |
1.221.460 |
1.228.493 |
1.231.188 |
1.231.697 |
1.232.576 |
Gesamtklassen |
54.916 |
55.486 |
55.830 |
56.011 |
55.845 |
55.806 |
Quelle: Statistik Österreich |
• Reduktion
der Fördermaßnahmen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und für
lernschwächere Kinder
• Reduzierung
des Angebots an unverbindlichen Übungen und Freigegenständen
• Steigende
Arbeitslosigkeit bei JunglehrerInnen, da es in den nächsten Jahren kaum
Neuanstellungen von AbsolventInnen der Pädagogischen Akademien geben wird
• Fördermaßnahmen
für alle Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf (SPZ) auf Grund der
Deckelung der Ressourcen auf 2,7 % der GesamtschülerInnen nicht möglich (Wien
hat 4,7 % Kinder mit SPZ!)
• Auflösung
und Zusammenlegung von ländlichen Kleinstschulen
Trotz diesem
tiefen Einschnitt in die Schulqualität gibt es im Budgetvoranschlag 2005 im
Vergleich zum Voranschlag 2004 einen Rückgang von 56 Mio. Euro bei den Kosten
für LandeslehrerInnen. Hinzu kommt, dass im Budget auch die Mehrkosten für
10.000 neue Plätze in ganztägigen Schulformen beinhaltet sind. Die tägliche
Lernstunde in den neuen Gruppen machen weitere 4 Mio. Euro aus. Zudem sind auch
die Strukturkosten (Biennen und Gehaltserhöhungen), das sind ca. 90 Mio. Euro,
aus diesem Budget abzudecken. Insgesamt bedeutet das gegenüber 2004 eine
Verringerung der Dotierung für LandeslehrerInnen um 150 Mio. Euro. Dem
gegenüber steht ein Schülerrückgang von ca. 14.000 VolksschülerInnen, das sind
etwa 1.000 Diensposten. Setzt man die durchschnittlichen Gesamtkosten für einen
Landeslehrer mit 35.000 Euro jährlich an, so ergibt sich eine Differenz von
3.300 Lehrerdienstposten im Vergleich zum Budgetjahr 2004. Das bedeutet, dass
für das Schuljahr 2005/06 weitere restriktive Maßnahmen zu erwarten sind.
Budget
Berufsbildung
Der Trend zu den
berufsbildenden mittleren und höheren Schulen hält weiter an. Im Bereich der
berufsbildenden Vollzeitschulen ist die SchülerInnenzahl nach den jüngsten
Angaben des Minsteriums auch in diesem Schuljahr wieder um ein Prozent
angestiegen. Da in den nächsten Jahren noch stärkere Schülerjahrgänge zu
erwarten sind, werden sowohl zusätzliche Personal- als auch Raumressourcen
benötigt. Die Zahl der 15-jährigen Jugendlichen in der österreichischen
Wohnbevölkerung steigt von heuer 94.666 bis auf 97.798 im Jahr 2008.
Im Bereich des
berufsbildenden Schulwesens sieht der Voranschlag 2005 Personalausgaben von 988,4 Mio.
Euro vor, das ist eine Steigerung von 3,5 % gegenüber dem Erfolg 2003.
Nimmt man die
Steigerung der SchülerInnenzahlen seit dem Vorjahr, die Kosten für
Gehaltserhöhungen sowie für den Struktureffekt bei den LehrerInnen zeigt sich,
dass diese geringe Erhöhung zu keinem Ausbau des berufsbildenden Schulwesens im
kommenden Jahr führen kann. Auch die Steigerung des Sachaufwandes um 4,7 Mio.
Euro (2,2 %) fällt in Anbetracht eines erheblichen Nachholbedarfes bei der
Ausstattung an den berufsbildenden Bundesschulen gering aus.
Trotz vorgelegter
Studien über den Mangel an Ausbildungsplätzen in gewissen Bereichen, über hohe
Drop out-Raten und über einen steigerungsfähigen Bildungsstand der
20-24-Jährigen hat die Regierung es neuerlich verabsäumt in diesem wichtigen
Schulbereich Maßnahmen für eine eindeutige Verbesserung der Bildungsqualität zu
treffen. Bereits im vergangenen Schuljahr wurde seitens der Ministerin auf
einen Ausbau der Plätze im BMHS-Bereich um 1.500 hingewiesen. Auch heuer steht
diese Zahl wieder unter den Ankündigungen im Arbeitsbehelf zum Budget als
derzeit in Bau befindlich, weitere 5.610 Plätze sind im Planungsstadium. Ein
umfangreiches Ausbau- und Investitionsprogramm, dessen Verwirklichung auch
umgesetzt wird, wäre erforderlich,
damit die Nachfrage in diesem Bildungsbereich bewältigt werden kann. Dies ist
von um so größerer Bedeutung als der Lehrstellenmarkt seit Jahren strukturell
bedingte Einbrüche verzeichnet. Für diese Jugendlichen wären insbesondere
praktisch orientierte Angebote im Bereich der mittleren Schulen auszubauen.
Zusätzlich sollten an den Berufsschulen Modellversuche für Jugendliche ohne
Lehrvertrag eingerichtet werden.
Die
Bundesregierung schwächt mit ihrer Vorgangsweise im Bereich der Berufsbildung
den Wirtschaftsstandort Österreich und nimmt einer steigenden Anzahl von jungen
Menschen die Chance auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft.
Die
EU-Bildungsminister haben für den Bildungsbereich sog. Benchmarks festgelegt.
Damit ist auch die Zustimmung zur Erhöhung der Abschlussquote der SchülerInnen
in der Sekundarstufe II verbunden. Bis 2010 sollen in Österreich 85 % der
20-Jährigen über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen. Nach der
Volkszählung 2001 verfügen bei den 20-24-Jährigen 17,4 % über keine über die
Pflichtschule hinausgehende Ausbildung, also 82,6 % über diesen Abschluss. Wenn
im Arbeitsheft angegeben wird, dass 86,5 % der 22-Jährigen über einen
Sekundarabschluss II verfügen, ist dies nicht nachvollziehbar.
Das Ziel einer
Erhöhung der AbsolventInnen mit Sekundär II–Abschluss ist nur dann erreichbar,
wenn mehr Ausbildungsplätze als bis dato angeboten, gleichzeitig die Drop
out-Quoten abgesenkt werden und auch die Angebote für Berufstätige und zum
Nachholen im 2. Bildungsweg gesteigert werden. Maßnahmen sind auch für die
Gruppe der jährlich 8 % eines Jahrganges zu setzen, die nach dem Pflichtschulabschluss
keine weiterführende Ausbildung beginnen, dies sind immerhin zwischen 7.000 und
8.000 Jugendliche pro Jahr.
Seitens der SPÖ
wird zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass die Realisierung eines
Kurssystems im Oberstufenbereich auch zur Absenkung der sehr hohen Drop
out-Raten führt. Dies ist durch die Verminderung der RepetentInnenzahlen mit
einer Kostenreduktion verbunden, Kosten, die sinnvoller in die Förderung von
Jugendlichen investiert werden sollten.
Für die großen
Probleme im Schulbereich, den steigenden Bedarf an Nachhilfe, die hohen Drop
out-Raten im Bereich der ersten Klassen der berufsbildenden Schulen und die
hohen Kosten, die das Repetieren einer ganzen Klasse verursacht, ist das
Bildungsressort bis dato nicht bereit, auch nur minimale Lösungsansätze zu
entwickeln und umzusetzen.
Tabelle -
SchülerInnenzahlen im Bereich der berufsbildenden Schulen
|
2000/01 |
2001/02 |
2002/03 |
2003/04 |
2004/05 |
BPS |
132.613 |
130.597 |
127.806 |
129.200 |
|
BMS |
47.579 |
51.801 |
53.012 |
50.527 |
50.984 |
BHS |
123.676 |
126.474 |
128.196 |
129400 |
130.800 |
BMHS |
171.255 |
178.275 |
181.208 |
179.927 |
181.784 |
In den fünf Jahren
der VP-/FP–Regierung ist die Zahl der SchülerInnen an den BMHS um gut 10.000
Schulpätze angestiegen.
Dabei ist die Zahl
der Plätze an den BHS am stärksten gewachsen und zwar um 7.124 vom Schuljahr
2000/01 bis zum laufenden Schuljahr.
Im Arbeitsbehelf
wird angegeben, dass die Zahl der Schulplätze an den BHS seit 1995 um 30.000
gestiegen ist, das bedeutet, dass sie in den vier Jahren von 1995 bis 1999/2000
um 22.876 gestiegen ist, in den fünf Jahren seit der Antritt der
VP-/FP-Regierung jedoch nur mehr um 7.124.
Der Anstieg an den
BHS geht auch nur zu einem Teil auf gesteigerte Schulplätze in den öffentlichen
Schulen zurück. Lt. Arbeitsbehelf stieg hier die SchülerInnenzahl von 2000/01
auf 2003/04 um 4.456 von 111.144 auf 115.600, das ist eine prozentuelle
Erhöhung um 4 %, während im Gesamtbereich die Anzahl der Schulplätze um 4,6 %
stieg. Der Ausbau wird also sehr stark von den privaten Schulen getragen, an
denen Schulgeld zu bezahlen ist.
Weniger Geld
für Kinder aus einkommensschwachen Familien
Schülerbeihilfen
Die letzte
Ausweitung des Bezieherkreises und eine Erhöhung der Schülerbeihilfen erfolgte
im Schuljahr 1999/2000. Die Zahl der SchülerbeihilfenbezieherInnen hat stark
zugenommen. Dadurch konnten die bisher budgetierten 40,7 Mio. Euro im Jahr 2000
erstmals ausgeschöpft werden. Seither hat die Zahl der BeihilfenbezieherInnen
um etwa 3.000 abgenommen und die durchschnittliche Beihilfensumme ist in diesem
Zeitraum um 50 Euro gesunken, da weder eine Anpassung noch eine Erhöhung bzw.
Ausweitung des BezieherInnenkreises vorgenommen wurde.
Anzahl der
BeihilfenbezieherInnen und Auszahlungen
|
1999/00 |
2000/01 |
2001/02 |
2002/03 |
Schülerbeihilfe |
20.074 |
19.084 |
18.395 |
18.821 |
Heimbeihilfe |
5.637 |
4.127 |
4.931 |
4.935 |
Schüler- und
Heimbehilfe |
8.042 |
7.796 |
7.532 |
7.448 |
Besondere
Schulbeihilfe |
266 |
144 |
104 |
103 |
Summe |
34.019 |
32.341 |
30.962 |
31.307 |
in Mio. Euro |
40,65 |
36,12 |
34,13 |
34,16 |
Die im Budget 2003
vorgesehenen 34,3 Mio. Euro wurden beinahe ausgeschöpft. Für 2004 sind
allerdings nur 33,869 Mio. Euro zur Verfügung und für 2005 wird eine leichte
Erhöhung auf 35 Mio. Euro vorgenommen. Allerdings reicht dieser
Ansatz nicht aus, um eine Anpassung und eine Erweiterung des Bezieherkreises
vorzunehmen.
Die Vergabe der
Beihilfen sollte nur aufgrund von sozialer Bedürftigkeit erfolgen und nicht wie
derzeit vom günstigen Schulerfolg abhängig sein. Außerdem muss der
Bezieherkreis auf die SchülerInnen der 9. Schulstufe (1. Klasse BMHS bzw.
5. Klasse AHS) ausgeweitet werden. Auch die Förderungen für ArbeitnehmerInnen
im zweiten Bildungsweg sind unzureichend.
Schülerunterstützungen
für Schulveranstaltungen
Obwohl der Erfolg
2003 1,374 Mio. Euro beträgt, sind im Budgetvoranschlag 2005 nur mehr 1,036
Mio. Euro vorgesehen. Das bedeutet eine Kürzung von 25 %! Vergleichsweise hat
der Bund für Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen 2000 noch 1,581
Mio. Euro aufgewendet. Laut einer AK-Studie liegen die durchschnittlichen
Kosten für eine Projektwoche bei ca. 300 Euro und für eine Sportwoche bei 360
Euro, wobei Spitzenwerte jenseits der 1.000 Euro liegen. Somit wird es ohne
finanzielle Unterstützung zu weiteren massiven Belastungen für
einkommensschwächere Familien kommen.
Budget
Erwachsenenbildung
Nachdem die
Bundesregierung seit dem Jahr 2000 das Budget zur Förderung der
Erwachsenenbildung systematisch gekürzt hat, ist nun erstmals seit Antritt der
VP-/ FP-Koalition eine Erhöhung des Budgetansatzes vorgesehen. Gleichzeitig
weist die SPÖ jedoch hin, dass die Relation zwischen dem Gesamtbildungsbudget
und den Mitteln für die Förderung der Erwachsenenbildung mit 100 : 0,13
weiterhin ausgesprochen ungünstig ist. Auch der Rechnungshof und die OECD haben
dieses Missverhältnis kritisiert.
Die SPÖ wiederholt
daher ihre Forderung nach zusätzlichen 100 Millionen Euro für die
österreichische Erwachsenenbildung.
Kapitel 14 - WISSENSCHAFT
Budget
Universitäten
Mit dem Universitätsgesetz
2002 (UG 2002) wurde die gesetzliche Basis zur Ausgliederung der Universitäten
geschaffen. Die Finanzierung soll über 3-jährige Globalbudgets, Drittmittel und
Studiengebühren erfolgen. Für die Jahre 2004–2006 wurde der Globalbetrag im UG
(§ 141) mit 1,661 Mio. Euro jährlich festgelegt. Dazu kommen noch gemäß §
141 Abs. 2 Abgeltungen für die Bezugserhöhungen für Beamte und
Vertragsbedienstete, Mietaufwendungen, Hochschulraumbeschaffung, den klinischen
Mehraufwand etc.
Im
Universitätsbereich sind die Aufwendungen für die Universitäten bei den
gesetzlichen Verpflichtungen für 2005 nur geringfügig erhöht worden (BVA 2004:
1,702,6 Mio. Euro; BVA 2005: 1,724,6 Mio. Euro).
Die Aufwendungen
insgesamt inklusive Hochschulraumbeschaffung und dem laufenden klinischen
Mehraufwand sind gegenüber dem BVA 2004 jedoch gesunken ((BVA 2004: 1,914,1
Mio. Euro;
BVA 2005: 1,906 Mio. Euro).
Wesentlich ist
jedoch, dass seit dem Jahr 2000 aufgrund der Kürzungen im Investitionsbereich
ein enormer Nachholbedarf besteht und der Struktureffekt bei den Personalkosten
ebenfalls nicht abgegolten wurde.
Die
Arbeitnehmerinteressenvertretungen haben bereits in den – ablehnenden –
Stellungnahmen zum UG 2002 darauf verwiesen, dass die Implementierung
dieses Gesetzes zur „Ausgliederung“ der Universitäten sowie die Errichtung
eigener medizinischer Universitäten beträchtliche Mehrkosten verursachen wird.
Es wurde wiederholt die Vorlage eines gesamtösterreichischen
Hochschulentwicklungs- sowie eines entsprechenden Finanzierungskonzeptes
verlangt und darauf aufmerksam gemacht, dass bei unzureichenden und
„gedeckelten“ Budgets für die Universitäten mit negativen Konsequenzen für
Studierende (z.B. keine Verbesserung der Studienbedingungen, indirekter Numerus
Clausus durch zu wenig Platzangebote in Lehrveranstaltungen, mehr Druck in
Richtung höherer Studiengebühren und formaler Zugangsbeschränkungen) und
Beschäftigte (z.B. Personalabbau, mehr Abhängigkeit von Aufträgen aus der
Wirtschaft) gerechnet werden muss.
Die Bedenken
wurden mittlerweile bestätigt: Vor allem im Bereich der Lehre sind an vielen
Universitätsstandorten wiederholt Missstände aufgetreten, die zu Lasten der
gebührenzahlenden Studierenden gehen. Die Rektorenkonferenz hat erneut darauf
verwiesen, dass seit dem letzten „Normaljahr“ 1999 Mittel für notwendige
Investitionen im Ausmaß von rd. 130 Mio. Euro fehlen und ein Notprogramm
(„Geräteaktion“) von 100 Mio. Euro gefordert.
Anstatt für die
Universitäten ausreichende Budgetmittel zur Verbesserung der Studienbedingungen
bereitzustellen, versucht BM Grasser die prekäre Finanzsituation der
österreichischen Unis schönzureden. Mit dem Verweis auf die Gründung von
Eliteuniversitäten, deren Finanzierung völlig im Dunkeln bleibt, soll offenbar
von den aktuellen Problemen abgelenkt werden. Diese Vorgangsweise ist völlig
unverständlich, da seitens der Universitäten bereits seit längerem und mehrfach
auf die Budgetnot und die negativen Konsequenzen für Lehre und Forschung
aufmerksam gemacht wurde.
Eine budgetäres
Sofortprogramm für die Universitäten ist daher dringend notwendig, wenn der
Bundesregierung gute Studienbedingungen tatsächlich ein großes Anliegen sind.
Andernfalls sind die Leidtragenden in erster Linie die Studierenden, die trotz
der Bezahlung von Studiengebühren weiterhin mit zu wenigen Lehrveranstaltungen,
mangelhafter Sachausstattung und sanierungsbedürftigen Lehrsälen konfrontiert
sind. Zu befürchten ist, dass vor allem die Bedürfnisse der großen Gruppe von
berufstätigen Studierenden unter die Räder kommen.
Zusammenfassend
ist festzustellen:
• Die
österreichischen Universitäten wurden zwar in die Autonomie entlassen, diese
ist aber in vielen Bereichen nur eine „Verwaltung des Mangels“, da
entsprechende Budgetmittel fehlen.
• Vor allem
im Investitionsbereich besteht seit dem Jahr 2000 ein großer Nachholbedarf.
• Auch im
Personalbereich bestehen nach wie vor problematische Engpässe, zumal bei den im
UG 2002 fixierten Budgets bis 2006 Struktureffekte unberücksichtigt
blieben.
• Es ist nicht zu erwarten, dass für die gebührenzahlenden
Studierenden künftig ein besseres Studien- und Betreuungsangebot bereitgestellt
wird.
Studienförderung
und Förderung von Auslandsaufenthalten bei Studierenden
Der Betrag für die
Studienförderung (VA-Ansatz 1/14107) ist bereits das dritte Jahr „eingefroren“.
Für die Jahre 2003 und 2004 wurden jeweils 146,613.000 Euro veranschlagt.
Allerdings mussten im Jahr 2003 für die Studienförderung von rund 46.000
Studierenden insgesamt rund 162 Mio. Euro aufgewendet werden. Davon sind im
Übrigen ca. 20 % für den so genannten „Studienzuschuss“ zu veranschlagen, d.h.,
ca. 30 Mio. Euro sind kein echtes Stipendium, sondern nur ein Ersatz für die
bereits bezahlten Studiengebühren.
Da im Jahr 2003
bereits ein Fehlbetrag von ca. 16 Mio. Euro zu verzeichnen war, wird für das
laufende Jahr 2004 eine Unterdotierung von rund 20 Mio. Euro angenommen.
Das für 2005
vorgesehene Stipendienbudget in der Höhe von wiederum nur 146,613.000 Euro wird
als nicht ausreichend betrachtet, da insbesondere infolge steigender
StudienanfängerInnenzahlen an den Universitäten und den Ausbau des
Fachhochschulsektors, der einen hohen Anteil an StipendienbezieherInnen aufweist,
mit einer weiter wachsenden Zahl an StipendienbezieherInnen gerechnet werden
muss.
Aus
Arbeitnehmersicht ist zur Beseitigung der „sozialen Schieflage“ im
studentischen Bereich zudem eine umfassende Novellierung der
Stipendienbestimmungen inklusive entsprechender budgetären Dotierung dringend
erforderlich.
In der
Studierenden-Sozialerhebung 2002 wurde u.a. auf Folgendes hingewiesen: Infolge
der Studiengebühren kam es bei der Gesamtstudierendenzahl zu einem Rückgang von
Studierenden aus niedrigeren Schichten. Es haben vor allem ältere Studierende
das Studium abgebrochen. Insgesamt gibt es eine deutliche Unterrepräsentation
von Arbeiterkindern im Hochschulbereich, der Anteil an Arbeiterkindern bei den
AnfängerInnen an wissenschaftlichen Universitäten ist gesunken. Es kam zu einer
Ausweitung der studentischen Erwerbstätigkeit auch bei BeihilfenbezieherInnen.
Der Anteil des Stipendiums am studentischen Gesamtbudget ist gesunken und mit
fortschreitendem Semester gibt es eine sinkende Förderquote.
Diese Daten belegen,
dass die angekündigte „soziale Abfederung“ der Studiengebühren nur in
unzureichendem Ausmaß erfolgt ist. Auch die Einschätzung, dass Studiengebühren
eine Barriere für Kinder aus bildungsfernen Schichten sowie Berufstätige
darstellen, wird durch die Studienergebnisse bestätigt.
Erforderlich ist
daher zunächst eine Indexanpassung bei den Stipendienhöhen und
Bemessungsgrundlagen, da diese zuletzt 1999 (!) vorgenommen wurde. Der
sogenannte „Kostendämpfungseffekt“ infolge fehlender Anpassungen an die gestiegenen
Löhne hat nämlich zur Folge, dass die Stipendienhöhe sinkt und eine
Kompensation in Form von vermehrter Erwerbstätigkeit oder Unterstützung durch
die Familie notwendig wird.
Hinzu kommt, dass
auch für andere wichtige Maßnahmen keine Budgetmittel zur Verfügung stehen.
Dies betrifft – angesichts der Debatte und den Maßnahmen zur Anhebung des
Pensionsantrittsalters - insbesondere das Hinaufsetzen der Altersgrenzen für
den Stipendienbezug (derzeit ist die Altersgrenze 30 bzw. 35 Jahre bei
Studienbeginn). Durch die vermehrte Umstellung auf das dreigliedrige
Studiensystem (Bakkalaureat/Magister/Doktorat) sind vor allem jene Studierenden
benachteiligt, die ein Magisterstudium anschließen wollen, aber aufgrund der
vorangegangenen Berufstätigkeit bei Aufnahme des Magisterstudiums schon älter
als 35 Jahre sind.
Auch bei den
Studienabschluss-Stipendien für berufstätige Studierende sind Verbesserungen
(z.B. Rechtsanspruch, Ersatz der Studiengebühren etc.) erforderlich.
Ein weiterer
Bereich der studentischen Förderung, nämlich die Förderung von
Auslandsaufenthalten im Rahmen von ERASMUS-Stipendien (der nationale Anteil ist
in VA 1/14108 - Joint Study Programme enthalten), wird von 2.035.000 Euro auf
2.000.000 Euro reduziert, obwohl bereits 2003 mit den budgetierten 2.035.000
Euro nicht das Auslangen gefunden werden konnte (Erfolg 2003: 2.107.000 Euro)
und das Bildungsministerium immer wieder die Wichtigkeit der
Internationalisierung und Mobilität betont. Zudem ist aus Arbeitnehmersicht
darauf zu verweisen, dass ein Auslandsaufenthalt bei der Stellenbewerbung von
HochschulabsolventInnen nicht selten ein relevantes Kriterium für Arbeitgeber
ist.
Im Studienjahr
2003/04 haben rund 3.800 Studierende am ERASMUS-Programm teilgenommen.
Angesichts steigender Studierendenzahlen mussten die monatlichen Beiträge für
das Studienjahr 2004/05 um 11 % gekürzt werden (z.B. 155 Euro statt 174
Euro/Monat für Italien; 221 Euro statt 250 Euro für Großbritannien) und für
2005/06 ist zudem eine Beschränkung bei der Aufenthaltsdauer auf sechs Monate
vorgesehen. Letzeres hat bereits im Universitätsbereich zu Debatten geführt, da
Probleme bei der Qualität und den Verträgen mit den Partnerinstitutionen
befürchtet werden.
Seitens der EU ist
jedenfalls generell eine weitere Steigerung der Auslandsaufenthalte geplant.
Dieses Ziel kann aber nur mit einer angemessenen Erhöhung des nationalen
Zuschusses erreicht werden. Andernfalls ist mit weiteren Kürzungen der
Stipendiensummen und einer Beschränkung der Stipendiendauer zu rechnen. Dies
trifft vor allem jene Studierende, die kein staatliches Stipendium beziehen,
sich aber aufgrund der sozialen Lage einen Auslandsaufenthalt nicht mehr leisten können.
Zusammenfassend
ist festzustellen:
• Die
Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden ist offenbar kein Anliegen der
Bundesregierung - das Stipendienbudget wurde trotz steigender
Studierendenzahlen bereits das dritte Jahr nicht erhöht.
• Im Jahr
2003 musste der Budgetvoranschlag um ca. 16 Mio. Euro überschritten werden, für
2004 ist mit einem noch höheren Fehlbetrag zu rechnen. Der Budgetansatz 2005
ist daher als nicht ausreichend zu betrachten, es sei denn, es sind
Verschlechterungen beim Stipendienbezug oder ein neuerliches Überziehen bei
diesem Budgetposten geplant.
• Notwendige
Reformen zugunsten von StipendienbezieherInnen, wie zum Beispiel eine
Indexanpassung der Stipendienhöhen und Bemessungsgrundlagen, sind nicht
durchführbar.
Die nationalen
Mittel für die Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen ERASMUS werden
trotz wachsender InteressentInnenzahlen reduziert.
Budget
FACHHOCHSCHULEN
Studienplatzentwicklung
und Budgetentwicklung
Der Entwicklungs-
und Finanzierungsplan für den Fachhochschulbereich II (E&F-Plan) sah bis
zum Jahr 2004/05 eine jährliche Zahl von 600 neuen AnfängerInnenstudienplätzen
vor. Da aufgrund der Aktion 600 (die Länder übernehmen die Finanzierung
einer Kohorte von Studiengängen) sowie der Überführung der Sozialakademien in
FH-Studiengänge (Budgetierung nicht aus dem FH-Finanzierungsplan) die
Ausbauzahl von 21.000 Studienplätzen bereits im Jahr 2004/05 erreicht ist, hat
es im Herbst 2004 keine zusätzlichen AnfängerInnenstudienplätze gegeben. Im Mai
2004 beschloss der Ministerrat den Entwicklungs- und Finanzierungsplan III für
den Fachhochschulbereich, der aufgrund von jährlich 300 zusätzlichen
AnfängerInnenstudienplätzen ab 2005 einen Ausbau des FH-Sektors bis zum Jahr
2010 auf 33.205 Plätze vorsieht.
In den Jahren 2000
bis 2002 ist der Budgeterfolg jeweils ca. zwischen 2 und 3 Mio. Euro unter der
Vorgabe des E&F-Plans gelegen.
FH-Budget |
||||||
|
||||||
Studienjahr |
2000/01 |
2001/02 |
2002/03 |
2003/04 |
2004/05 |
2005/06 |
Budgetjahr |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
E & F Plätze [1] |
11.800 |
13.800 |
16.300 |
18.700 |
21.000 |
27.024 |
tatsächliche Plätze [2] |
12.172 |
14.670 |
18.206 |
22.140 |
25.665 |
28.085 |
E & F Finanzierung |
67,88 Mio. € |
79,94 Mio. € |
94,26 Mio. € |
110,17 Mio. € |
125,94 Mio. € |
156,88 Mio € |
tatsächliche |
64,710
Mio. € |
77,536
Mio. € |
91,428 Mio. € |
108,696 Mio € |
106,696 Mio € (116,696 Mio €) |
151,596 Mio € |
Finanzierung |
Erfolg
2000 |
Erfolg
2001 |
Erfolg
2002 |
Erfolg
2003 |
BVA
2004 |
BVA
2005 |
Diese Einsparungen
konnten dadurch erzielt werden, dass einige Studiengänge nicht ausgelastet sind
oder eine höhere Drop out-Rate vorliegt, sodass hier die Kosten für den Bund
hinter den veranschlagten Sätzen liegen, da der Bund eine strikte
Studienplatzbewirtschaftung betreibt.
Die
Budgetvoranschläge 2003 und 2004 haben die Vorgabe des E&F-Plans um ca. 3,5
Mio. Euro bzw. um 19 Mio. Euro unterschritten. Aufgrund massiver Proteste -
auch der Länder, die sehr viel in die Fachhochschulen investiert haben - wurde
das Budget 2003 um 2 Mio. Euro und das Budget 2004 um 10 Mio. Euro erhöht.
Für das Jahr 2005
beläuft sich der Budgetvoranschlag auf 151,596 Mio. Euro (Förderungen im
FH-Kapitel).
Diese vorerst hoch
wirkende Steigerung kommt durch folgende Umstände zusammen:
Ab dem Jahr 2001
kam es zur Überführung der Sozialakademien in Fachhochschul-Studiengänge, an
den Sozialakademien gab es ca. 400 AnfängerInnenstudienplätze (dreijährige
Ausbildung, insgesamt 1.200 Studienplätze). Dieses Budget wurde umgeschichtet,
wodurch es zu zusätzlichen FH-Studienplätzen kommt, die nicht aus den
Budgetvorgaben des FH-Finanzierungsplanes bedeckt werden müssen. Die
Sozialakademien sind nach wie vor im Unterrichtskapitel budgetiert, da das
Personal im Rahmen der Mitverwendung den Fachhochschul-Studiengängen überlassen
wird. Allerdings dauern die FH-Studiengänge im Vergleich zur Sozialakademie ein
Jahr länger, ab dem Studienjahr 2004/05 müssen zusätzliche Plätze aus dem
FH-Budget finanziert werden. Dies macht ca. eine Million der Erhöhung im
Voranschlag 2005 aus.
Im Jahr 2002
startete das Ministerium die Aktion 600 plus. Die Länder wurden aufgefordert
die Anfangskohorte eines Studienganges durchzufinanzieren und der Bund erklärte
sich bereit, ab der Kohorte 2003 die Finanzierung zu übernehmen. Die Aktion 600
plus bewirkt, dass ab der zweiten Kohorte 2003 die Bundesfinanzierung für diese
zusätzlichen Plätze übernommen werden muss.
Im Studienjahr
2004/05 liegen die tatsächlichen Plätze an den FH-Studiengänge mit 25.665 um
fast 5.000 Studierende über den im E&F-Plan vorgesehenen 21.000. Auf diese
höhere Anzahl muss durch einen erhöhten Budgetansatz reagiert werden. Bei einer
durchschnittlichen Bundesförderung von 6.200 Euro machen diese 5.000 Plätze ca.
30 Mio. Euro aus. Die angeblich durch einen Ausbau des FH-Sektors 2005
veranlasste Steigerung des Budgets resultiert also daraus, dass der Bund die
Verpflichtungen übernehmen muss, die er bei den Sozialakademien und beim
vorerst durch die Länder finanzierten Ausbau eingegangen ist. Im Studienjahr
2004/05 gibt es überhaupt keine zusätzlichen AnfängerInnenstudienplätze und die
im Herbst 2005 startenden 300 neuen Plätze aus dem E&F-Plan III werden sich
nur mit etwa 5 Mio. Euro zu Buche schlagen.
Für das Jahr
2005/06 sind lt. E&F-Plan gut 27.000 Plätze vorgesehen, bei der
Fortschreibung der jetzigen Studiengänge und unter Annahme von 300 zusätzlichen
AnfängerInnenstudienplätzen ergeben sich jedoch fast 1.000 Studienplätze mehr
(28.085).
Entgegen der
Budgetierung im E&F-Plan III, indem für 2005 eine Bundesförderung von
156,88 Mio. Euro vorgesehen ist, finden sich im BVA 2005 jedoch nur
151,596 Mio. Euro.
Es handelt sich
also um eine Verringerung gegenüber dem Entwicklungsplan von 5,284 Mio. Euro.
Da der Entwicklungsplan III erst im Mai 2004 beschlossen wurde, ist es
befremdlich, dass im Oktober 2004 ein um über 5 Mio. Euro geringeres Budget
vorgelegt wird. Das Ministerium rechnet anscheinend selbst nicht damit, dass
der Entwicklungsplan als Ausbauplan eingehalten wird.
Verschlechternd
kommt hinzu, dass die Normkosten für einen FH-Studienplatz seit 1994 seitens
des Bundes nicht erhöht wurden und durch neue Regelungen (Kosten für
nebenberufliche Lehrer durch Einkommenssteuergesetz, erhöhter Aufwand für
Forschung durch Einforderung der gesetzlichen Verpflichtung,
Internationalisierung) der Budgetrahmen für die Erhalter immer enger wird.
FH-BewerberInnen
und Ausbaupläne der Erhalter
Im Gegensatz zum
Ausbaustopp stehen das Interesse der Studierenden und Berufstätigen, aber auch
die Ausbaupläne der Erhalter.
Im Herbst 2003
haben sich 2,42 BewerberInnen um einen Studienplatz beworben (über 17.000
Interessierte für rd. 7.000 Plätze). Allerdings ist das Interesse nach den
Bereichen sehr unterschiedlich und es gibt Studiengänge mit über 10
BewerberInnen pro Platz, aber vor allem auch im technischen Bereich gibt es
Studiengänge, die nicht ausgelastet sind.
Da kurzfristige
Umschichtungen nicht vorgesehen sind, „verfallen“ diese Studienplätze. Anstelle
einer koordinierten Vorgangsweise des Ministerium, wie diese Plätze entweder
umgeschichtet oder durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Aktionen Frauen in
technische Berufe, attraktive Bedingungen für nicht-traditionelle
BewerberInnen) besetzt werden könnten, spart das Ministerium auf diese Weise
jährlich veranschlagte Budgetmittel ein.
Auch die Pläne der
Erhalter sind umfassender als die Vorgaben des Ministeriums. Für die im Jahr
2005 zur Verfügung stehenden 300 zusätzlichen AnfängerInnenstudien-plätze hat
es Konzepte seitens der Träger für rd. 1.900 neue Plätze gegeben.
Umstellung
auf das Bakkalaureats- und Magisterstudium
Aufgrund einer
Novelle des Fachhochschulstudiengesetzes ist es seit 2003 möglich, die
Diplomstudien in Bakkalaureats- und Magisterstudien umzuwandeln. Da die
Magisterstudien zwischen zwei und vier Semester dauern können, bedeutet das
eine Verlängerung des Studiums um bis zu einem Jahr im Vergleich zu den
jetzigen vierjährigen Diplomstudiengängen. Allerdings wird die Studienplatzfinanzierung
nur nach dem Äquivalent der bisherigen Diplomstudien bezahlt, d.h., falls ein
Studium in Kombination Bakkalaureat und Magister künftig fünf Jahre dauert,
finanziert der Bund nur wie bisher die Kosten für vier Jahre, was in der Praxis
meist bedeutet, dass die Studiengänge weniger Plätze in den Magisterstudien
anbieten.
Einschätzung
des Budgets 2005 für die Entwicklung im FH-Bereich
Entgegen der
Aussage im Begleitheft beträgt die Steigerung bei den Förderungen im FH-Bereich
nicht 44,9 Mio. Euro, sondern nur 34,9 Mio. Euro, da für das Jahr 2004 bereits
eine Budgeterhöhung von 10 Mio. Euro zugesagt wurde.
Diese Erhöhung von
34,9 Mio. Euro muss zum Großteil dafür verwendet werden, die zusätzlichen
Plätze aus den letzten Jahren, die durch die Aktion 600 von den Ländern bzw.
durch die Übernahme der Sozialakademien aus einem anderen Budgetansatz
finanziert wurde, in der Weiterführung zu garantieren.
Da jedoch die zu
erwartenden Studierendenzahlen über den geplanten Zahlen aus dem
Entwicklungsplan liegen, die Finanzierung jedoch gegenüber dem Voranschlag im
Entwicklungsplan zurückbleibt, ist mit einer weiteren Anspannung der Budgetlage
bei den Erhaltern im FH-Bereich zu rechnen.
Der
Budgetvoranschlag 2005 kann in keiner Weise als beträchtlicher zusätzlicher
Ausbau des FH-Sektors gesehen werden. Es ist das Ziel des Entwicklungsplanes
III mit gut 33.000 Plätzen bis 2010 schon ein bescheidenes, das nicht den
Ansprüchen der BewerberInnen, aber auch nicht den Ansprüchen nach qualifiziert
Ausgebildeten für den Wirtschaftsstandort entgegenkommt. Auch ohne den
Entwicklungsplan III wäre es allein durch den Vollausbau der bis 2003/04
gestarteten Studiengänge zu einer Erhöhung der FH-Plätze auf 28.000 bis 2006/07
gekommen.
Der
vermeintliche große Anstieg im FH-Bereich kommt hauptsächlich dadurch zustande,
dass der Bund seinen Verpflichtungen zur Hochschulfinanzierung gegenüber
bereits in den Vorjahren gestarteten FH-Studiengängen nachkommt, die in der
ersten Kohorte von den
Ländern finanziert wurden.
Kapitel 15 – SOZIALE SICHERHEIT
Insgesamt sind für
Kapitel 15 Soziale Sicherheit 1.890 Mio. € veranschlagt.
Größter
Ausgabenposten ist das Bundespflegegeld, dessen Aufwendungen von
1.350 Mio. € im BVA 2004 auf 1.391 Mio. € ansteigen. Die Erhöhung
dieses Budgetpostens um 3% soll sowohl die Valorisierung (+2%) als auch den
aufgrund der demografischen Entwicklung sich erweiternden BezieherInnenkreis
abdecken.
Im Juli 2004
bezogen 266.446 Personen Pflegegeld.
Die Erhöhung der
Ausgaben für das Bundespflegegeld (Valorisierung +2%) ist auf den ersten Blick
positiv zu beurteilen. Sie besteht überwiegend in der erstmaligen Valorisierung
des Pflegegeldes seit 1995.
Allerdings hat das
Pflegegeld seit seiner Einführung 1993 16% an Kaufkraft verloren. An der
Problematik, dass die Pflegegeldleistungen und die zugrundeliegenden
Stundensätze nicht annähernd in der Lage sind, professionelle Pflegehilfe
einzukaufen, ändert die vergleichsweise unbedeutende Valorisierung faktisch
nichts.
Das
durchschnittliche Pflegegeld beträgt im Jahr 2004 monatlich 386 €, eine
Anhebung um 2% sind also rund 7,7 € monatlich. In der Pflegestufe 1 beträgt
die Anhebung 2 Euro 90 Cent und in der Pflegestufe 2 lediglich 5 Euro
40 Cent.
Das Budget des Unterstützungsfonds
für Menschen mit Behinderungen, bei welchem abfedernde
Unterstützungsleistungen für die Besteuerung der Unfallrenten beantragt werden
konnten, sinkt von BVA 2004
20,800 Mio. € auf 7,15 Mio. € ab. Die Begründung dafür ist das Auslaufen
des Härteausgleichs für die Besteuerung der Unfallrenten, da Unfallrenten ab
2004 nicht mehr besteuert werden.
2001 bis 2003
wurden nach Angaben des BMSG zirka 62.000 Ansuchen auf Abgeltung der
Belastungen aus der Unfallrentenbesteuerung gestellt; dafür wurden 42 Mio. €
ausgegeben. Für das Jahr 2003 werden nach wie vor laufend Anträge auf
Unterstützung gestellt.
Da bereits
Vorschüsse geleistet werden, ist davon auszugehen, dass der Bedarf an
Unterstützungsleistungen aus dem Titel Unfallrentenbesteuerung für 2005 gegen
Null sinkt. Was also verbleibt sind jene Zuwendungen, die behinderte Menschen
für akute Notlagen oder auch für die Mehrbelastungen, die sich
behinderungsbedingt aus der Adaptierung von Autos ergeben, erhalten können.
Bemerkenswert
erscheint in diesem Zusammenhang allerdings das Vorhaben, die Mehrkosten der
Valorisierung des Pflegegeldes durch Umschichtung frei werdender Mittel aus der
Unfallrentenbesteuerung abzudecken. Diese Umschichtung ist generell
abzulehnen.
Die Maßnahmen für
behinderte Menschen – Integration durch Qualifizierungs- und
Beschäftigungsmaßnahmen auf Projektebene – „die Beschäftigungsoffensive“
stagnieren auf dem Niveau von 2004: 72 Mio. €. Erfolgreiche und effiziente
Projekte werden nicht in die allgemeine Förderung übernommen.
Kapitel 16 - SOZIALVERSICHERUNG
Der insgesamt mit
5.964 Mio. € veranschlagte Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung
unterscheidet sich für die einzelnen Pensionsversicherungsbereiche nicht nur
hinsichtlich seiner relativen Höhe und Bedeutung, sondern auch hinsichtlich
seiner Entwicklung.
Laut Voranschlag
2005 beträgt der Bundesbeitrag für die Unselbstständig Erwerbstätigen
3.709,7 Mio. Euro (das sind 19,1% des ausgewiesenen
Pensionsaufwandes). Der Bundesbeitrag liegt damit um rund 1% unter dem für
das Vorjahr veranschlagten Wert und auch niedriger als der im BRA 2003
ausgewiesene Betrag.
Für die gewerbliche
Wirtschaft ist ein Betrag von 1.147,6 Mio. Euro, das entspricht einer Steigerung
gegenüber dem für das Vorjahr veranschlagten Wert von 9,9% und für die Bauern
ein Betrag von 1.107 Mio. Euro (Steigerung 2,2%) ausgewiesen.
Die Entwicklung
des Bundesbeitrages im Bereich der Pensionsversicherung der
Unselbstständigen belegt – wie schon die finanziellen Erläuterungen zur
Pensionsreform 2003, die selbst ohne Änderungen des Pensionsrecht einen
Rückgang des Bundesbeitrages in absoluten Beträgen ausgewiesen haben –, dass
die massiven und überfallsartigen Einschnitte in bereits erworbene
Pensionsansprüche durch die Pensionsreform 2003 keineswegs (wie von der
Bundesregierung argumentiert) notwendig waren, um eine bereits
kurzfristig drohende finanzielle Instabilität der Pensionsversicherung
abzuwehren.
Prognose
Bundesmittel inklusive Ausgleichszulagenersatz
In diesem
Zusammenhang sind auch die im BVA 2005 ausgewiesenen erfolgswirksamen Einnahmen
im Ausmaß von rund 311 Mio. € hervorzuheben, denen in den vergangenen
Voranschlägen (mehrfach) offensichtlich relativ deutlich überhöhte Ansätze
(insbesondere der Bundesbeiträge) zugrunde liegen, die wiederum die politische
Durchsetzbarkeit tiefgreifender Einschnitte in das Pensionssystem zumindest
erleichtert haben. Die erfolgswirksame (teilweise) Einbuchung der in den
vorangegangen Jahren zu viel überwiesenen Mittel mindert nun zwar den
Spielraum für den Budgetvollzug 2005, gewährleistet aber gleichzeitig, dass das
für 2005 veranschlagte Budgetdefizit unter dem Wert von 2,0% bleibt.
Die im BVA 2005
ausgewiesenen Beträge (insbesondere betreffend Bundesbeitrag) für die
Selbstständigenbereiche stimmen nicht mit den korrespondierenden Übersichten 4
und 5 des Arbeitsbehelfes (woraus auch Abweichungen in der Gesamtübersicht 1
resultieren) überein!
Ausgehend von den
in den Übersichten 4 und 5 ausgewiesenen (abweichenden) Detailwerten errechnet
sich für gewerbliche Wirtschaft ein Anteil des Bundesbeitrages am
Pensionsaufwand in der Höhe von 55,4% und für Bauern von 87,9%.
Der
Bundesbeitrag in der Pensionsversicherung der Unselbstständigen ist auch in
absoluten Beträgen rückläufig. Dies resultiert aus den kumulativen
Kürzungseffekten der Pensionsreformen 2000 und 2003 und zeigt deutlich, wie
diese ÖVP/FPÖ Regierung Maßnahmen
überproportional zu Lasten der ArbeitnehmerInnen setzt.
Die zweite größere
Ausgabe in diesem Kapitel sind die Ausgleichszulagen, die im BVA 2005
mit 822 Mio. € veranschlagt sind. Gegenüber dem im BVA 2004 veranschlagten
Wert entspricht dies einer Steigerung von knapp 8%, was angesichts der
voraussichtlichen Erhöhung der Richtsätze um lediglich 1,5% (durchschnittlicher
VPI-Anstieg von August 2003 bis Juli 2004) deutlich zu hoch ist.
Der im Ministerrat
bereits beschlossene Gesetzesentwurf zur Pensionsharmonisierung ist im
BVA 2005 noch nicht berücksichtigt.
Die Gesamtaufwendungen
nach dem ASVG gemessen am BIP vermindern sich laut finanziellen
Erläuterungen zum Entwurf von 9% im Jahr 2005 auf 8,4% im Jahr 2010.
Darüber hinaus stehen den zeitlich begrenzten Abmilderungsmaßnahmen des
„Pensionsharmonisierungsentwurfes“ sehr bald beträchtliche zusätzliche Kürzungseffekte
gegenüber, die aus der Einführung doppelter, ungedeckelter Abschläge
resultieren. Trotz befristeter Absenkung des Verlustdeckels werden Versicherte,
die etwa ab 2014 eine Korridorpension in Anspruch nehmen (bzw. nehmen müssen)
tatsächlich von rund doppelt so hohen Pensionskürzungen im Ausmaß um 20%
(exklusive Anpassungsverlust) betroffen sein, als auf Basis der
Verlustdeckelung vor den nunmehr vorgesehen Änderungen.
Anstatt den
bestehenden finanziellen Spielraum für einen sanften Übergang in ein einheitliches
neues Pensionssystem zu nutzen, beschränkt sich die Bundesregierung im
vorliegenden Entwurf nicht nur auf lediglich kurzfristig wirkende
Abmilderungen, sondern sieht mit der Einführung doppelter Abschläge
gleichzeitig zusätzliche Kürzungsmaßnahmen vor, die zu insgesamt absolut
unzumutbaren Pensionseinschnitten führen. Besonders zynisch erscheint in
diesem Zusammenhang, dass gerade die über 50-jährigen, die laut
Bundesregierung aus Gründen des Vertrauensschutzes von den nunmehrigen
Änderungen nicht erfasst wären, von den aufgedoppelten Verlusten in der
Regel am stärksten betroffen sein werden.
Mit dem
Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzesentwurfes ergeben sich folgende
Konsequenzen für den Vollzug 2005: Durch die kurzfristigen Abmilderungen
der Kürzungseffekte bei den Neuzugangspensionen ergeben sich Mehrausgaben,
die in den finanziellen Erläuterungen mit 43 Mio. € beziffert werden. Es
erscheint fraglich, ob hier bereits auch die rückwirkende Abwicklung für das
Jahr 2004 berücksichtigt wurde.
Diese
Mehraufwendungen dürften zumindest 2005 (zumindest großteils) durch die Mehreinnahmen
aufgrund der außertourlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage
kompensiert werden. Mittel- bzw. langfristig resultieren aus dieser
außertourlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der
Pensionsversicherung aufgrund höherer Pensionsansprüche entsprechende
Mehrausgaben.
Kapitel 17 – GESUNDHEIT UND FRAUEN
Budget
GESUNDHEIT
Obwohl das
österreichische Gesundheitssystem, mit Ausgaben von rund 8 Prozent des BIP, eines
der effektivsten und effizientesten in Europa und das Vertrauen in unser System
sehr hoch ist, wird unser Gesundheitssystem durch die verantwortungslose
Politik dieser Regierung zerstört.
Seit dem Jahr 2000
herrscht in der österreichischen Gesundheitspolitik Stillstand. Eine große
Reform wird seit mehr als einem Jahr immer wieder angekündigt, von der bis lang
nicht einmal Konturen vorliegen.
Im Budget 2005
fällt auf, dass im Bereich der Gesundheitspolitik, bei den
Sozialversicherungsträgern, ein Defizit von 0,1 % des BIP angenommen wird.
Dagegen gibt der Hauptverband der Sozialversicherungsträger in diversen
Informationen für 2005 ein negatives Gebarungsergebnis in Höhe von 417,8
Millionen Euro an, was rund 0,2% des BIP entspricht. Offensichtlich geht die
Regierung schon von Selbstbehalten in der Größenordnung von rund 200
Millionen Euro bereits im Jahr 2005 aus, andernfalls das in der
Budgetrede angegebene gesamtstaatliche Defizit von 1,9 % ja nicht stimmen,
sondern 2,0 % betragen würde.
Die unsozialen
Maßnahmen der VP-/FP-Regierung zur Konsolidierung der Kostenstruktur im
Gesundheitswesen sind, wie die folgende Tabelle zeigt, eine riesige
Belastungswelle für die Menschen.
Die
ÖsterreicherInnen werden insgesamt von 2001 bis 2005, unter anderem durch Maßnahmen
wie Rezeptgebühren Erhöhung, Ambulanzgebühren, Erhöhung des Spitalgeldes, die
Beitragspflicht für Mitversicherte und durch Beitragserhöhungen, mit 1.541,6
Mio. € zusätzlich belastet.
Budget
FRAUEN
Weniger als 0,62
Mia. €, das sind weniger als ein Prozent, sind in dem Voranschlag für das
Budget 2005 für das Kapitel Gesundheit und Frauen vorgesehen. Von dieser Summe
werden für Frauenförderung im Jahr 2005
3,55 Mio. € zur Verfügung gestellt. Das bedeutet pro Frau in
Österreich 88 Cent. Das ist angesichts des Gesamtbudgets nicht einmal
ein Hundertstel.
Bestehende
Fraueneinrichtungen bleiben weiterhin schlecht finanziell abgesichert. Auch die
jahrelange Forderungen nach der (gesetzlich abgesicherten) flächendeckenden
Einrichtung von Frauenservice- und Beratungsstellen, wie dies etwa bei den
Familienberatungsstellen sehr wohl der Fall ist, ist mit diesem Budget in
keiner Weise möglich.
Rechnet man zudem
ein, dass die frühere Frauengrundsatzabteilung, die in der letzten
Budgetperiode vom BMWA ins BMGF verlagert wurden, rund 400.000 € für
arbeitsmarktpolitische Frauenmaßnahmen zur Verfügung hatte, die jetzt im
Förderbudget enthalten sein müssten, bleiben die Mittel gleich.
Höchst
problematisch ist die Finanzierung von Gender Mainstreaming Maßnahmen aus
dem Frauenbudget, noch dazu ohne zusätzliche Mittel dafür bereitzustellen.
Diese Problematik wird noch gesteigert, wenn die Maßnahmen den Bund selbst
betreffen (Mentoring im öffentlichen Dienst, Gender Budgeting). Es dürfte der
Regierung entgangen sein, dass GM und Frauenförderung unterschiedliche Konzepte
sind.
Obwohl es
nachvollziehbar ist, die Koordination der Umsetzung von GM im Ressort
mit der größten Expertise anzusiedeln, führen die Aufnahme neuer Aufgaben ohne
eine entsprechende Budgetausweitung dazu, dass für bisherige Frauenmaßnahmen
de facto weniger Geld zur Verfügung steht als bisher.
Mit der Umsetzung
der EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung (2000/43/EG – Anti-Rassismus,
2000/78/EG Arbeitswelt, 2002/73/EG Frauen und Männer) ist die bisherige Gleichbehandlungsanwaltschaft
(GAW) für Frauen und Männer auch mit Diskriminierungen aufgrund anderer, in den
Richtlinien erfassten Tatbeständen befasst (Alter, ethnische Herkunft, sexuelle
Orientierung, Religion...).
Trotz dieser
deutlichen Ausweitung der Aufgaben ist keine personelle Aufstockung erfolgt – und das in einer bereits angespannten
Personalsituation. Für eine richtlinienkonforme Implementierung wären
tatsächlich 21 A-Planstellen und 10 B-Planstellen sowie die entsprechenden
Räumlichkeiten und Arbeitsmittel erforderlich (einschließlich
Regionalanwaltschaften).
Zudem fehlen
nach wie vor jegliche Mittel für die Beauftragung externer Gutachten und
Berichte. Ein eigener Ansatz für diese Mittel in der Höhe von zumindest
330.000 € wäre dringend notwenig um zumindest 1-2 Studien pro Jahr und
Bereich durchführen zu können.
Grundsätzlich ist
es begrüßenswert, dass Gender Budgeting im Bundesvoranschlag explizit
aufgenommen wird. Es fehlt aber eine durchgängige Strategie, die für die
ernsthafte und wirkungsvolle Umsetzung von Gender Budgeting unverzichtbar ist.
Dazu gehören:
- klare
Definition der Gleichstellungsziele
- eine
Systematik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen berücksichtigt
- Indikatoren
zur Überprüfung der festgelegten Ziele
- die
entsprechenden Datengrundlagen zur Analyse und Indikatorenbildung.
Der Ansatz, in jedem
Ressort mit einem Pilotprojekt zu beginnen wäre prinzipiell sinnvoll, ist
jedoch in der vorliegenden Form absolut unzureichend. Es herrscht Unklarheit
zwischen frauen-bezogenen Maßnahmen und Gender Mainstreaming, teilweise wird
das Vorhandensein bestimmter Maßnahmen angeführt, statt einer profunden Analyse
der Budgets und ihrer Wirkungen. Teilweise wird eine umfassende
Berücksichtigung von Gender Mainstreaming behauptet, ohne nähere Angaben zur
konkreten Umsetzung (z.B. BMWA).
Zudem ist ein
Bereich pro Ressort absolut unzureichend, da oft völlig unterschiedliche
Bereiche in einem Ministerium vereint sind. Auf diese Art fehlen wichtige
Budgetkapitel wie Sozialversicherung (Kap. 16), Familien (Kap. 19), Äußeres
(Kap. 20) oder der Finanzausgleich (Kap. 53) zur Gänze beim Gender Budgeting.
Im Innenministerium
werden die Interventionsstellen für Gewalt als Beispiel für Gender Budgeting
angeführt – kein gutes Beispiel – die Interventionsstellen müssten ausgebaut
werden, diese Regierung mache aber genau das Gegenteil. In Wien musste sogar
bereits die Betreuung reduziert werden, weil die Interventionsstelle finanziell
nicht mehr über die Runden kommt.
Im Sozialministerium
wurde nicht etwa die sogenannte Pensionsharmonisierung und die Auswirkungen auf
die Frauen unter die Lupe genommen, sondern als Beispiel wird einzig die
Veranstaltung einer Familienkonferenz angeführt.
Im Justizministerium
wird die Prozessbegleitung von Gewaltopfern erwähnt. Dabei wurde auch hier den
Opferschutzeinrichtungen Geld entzogen und gleichzeitig wurden teure
Parallelstrukturen geschaffen, die dem Ministerium unterstehen. Stichwort
Opferfonds und Opferhotline.
Im Wirtschafts-
und Arbeitsministerium wurde überhaupt auf irgendein Beispiel für Gender
Budgeting verzichtet. Es gibt nur einen Hinweis, wonach Gender Mainstreaming
ohnehin ein durchgängiges Prinzip wäre.
Im Frauenministerium
werden im Abschnitt "Gender Budgeting" Maßnahmen zur Bekämpfung des
Drogenmissbrauchs angegeben! Dabei gäbe es für die Frauenministerin viel zu tun
angesichts der hohen Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern, hoher
Arbeitslosigkeit unter Frauen, der Steuerreform, bei der berufstätige Frauen
klar benachteiligt werden, fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen und
unzureichender Finanzierung von Frauenorganisationen und ‑vereinen.
Im Bildungsministerium
gibt es eine reine Auflistung von frauenrelevanten Projekten.
Das Landesverteidigungsministerium
gibt an, dass im Ergebnis die Leistungen des Landesverteidigungsministeriums
ohnehin „der Bevölkerung Österreichs ungeteilt zu Gute kommt“.
Im Finanzministerium
ist der Genderaspekt zwar theoretisch besser beschrieben, allein der praktische
Schluss ist politisch verwerflich: Zitat „Vom Kinderzuschlag zum
Alleinerverdiener(erzieher)absetzbetrag profitieren jedenfalls alle
AlleinerzieherInnen (das sind hauptsächlich Frauen). Hingegen überwiegt die
Zahl der anspruchsberechtigten männlichen Alleinverdiener. Durch die Anhebung
der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag wird es mehr Frauen
ermöglicht, im Erwerbsleben zu verbleiben, ohne dass der (Ehe)Partner den
Alleinverdienerabsetzbetrag verliert. Diese Maßnahme kommt daher indirekt
Frauen zu Gute.
Das Umwelt- und
Landwirtschaftsministerium gibt an, dass „die Förderung der
Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Programm mittels einer
„Generalklausel“ zum Ausdruck gebracht wird. Alle Maßnahmen des ländlichen
Entwicklungsplanes sind unabhängig vom Geschlecht zu-
gänglich ...“
Für das Verkehrsministerium
wird das Projekt FEMtech vorgestellt.
Das Außenministerium
verzichtet auf jeglichen Kommentar.
Gender Budgeting
wird somit eigentlich nur als Marketinggag verwendet. Abgesehen davon, dass
Gender Budgeting etwas anderes ist, als das was die Ministerien vorgelegt
haben, sind auch die Beispiele mehr als fragwürdig.
Zum Prozess der
Umsetzung von Gender Budgeting ist anzumerken, dass dafür die
Einbeziehung von externer Expertise unverzichtbar ist, wie die Beispiele
aus Ländern, wo Gender-Budgeting bereits umgesetzt wurde, zeigen (zB
Großbritannien, Schweiz, Kanada, Südafrika). Diese ist auch für die notwendige
Diskussion um die konkreten Ziele und deren Überprüfung von wesentlicher
Bedeutung. Eine glaubwürdige Implementierung kann keinesfalls ohne eine solche
Einbindung auskommen, zumal das vorliegende Konzept die dringende Notwendigkeit
von zusätzlichen know-how zeigt.
Kapitel 19 - FAMILIE
Das Kapitel 19
umfasst praktisch nur den FLAF. Es gibt zwar sowohl senioren- als auch
jugendpolitische Ausgaben, diese machen zusammen aber nur 0,38 % des
Kapitelbudgets aus (für 2005 sind für Senioren 13 Mio. Euro veranschlagt, für
Jugendförderung 8,5 Mio. Euro). Daneben werden noch 4,3 Mio. Euro für den KonsumentInnenschutz
veranschlagt. Der FLAF hingegen ist mit 5,2 Mrd. Euro dotiert.
Der Anteil des
FLAF ist nach wie vor steigend: Machten 1999 die FLAF-Ausgaben noch 7,33 % der
Budgetausgaben aus, sind es heute 8,74 % (in absoluten Zahlen ist das eine
Steigerung um 1,6 Mrd. Euro). Gleichzeitig sinkt die Kinderzahl
leicht.
Die größten Posten
im FLAF sind die Familienbeihilfe (2003: 2,9 Mrd. Euro) und das
Kinderbetreuungsgeld (2003: 700 Mio. Euro inklusive der Pensionsbeiträge für
die Kindererziehung).
Das
Kinderbetreuungsgeld erreicht 2005 den Zustand des Vollausbaus.
Diejenigen Fälle, die noch nach Alter oder nach Übergangsregelung Karenzgeld
bezogen haben, wachsen aus der Gruppe hinaus, die neu Nachkommenden beziehen
alle Kinderbetreuungsgeld. Hinzu kommt, dass die Pensionsbeiträge zur Abdeckung
der Kindererziehungszeiten bislang gedeckelt waren, ab 2005 sind sie mit 22,8 %
der Ausgleichszulage angesetzt. Hier kommt es zu einer weiteren Erhöhung.
Veranschlagt sind hier 1,4 Mrd. Euro.
Der FLAF als Fonds
hat selbstverständlich auch eigene Einnahmen, von denen die bedeutendsten die
Dienstgeberbeiträge (4,5 % der Lohnsumme) sind. Veranschlagt sind 3,6
Mrd. Euro, was eine Steigerung von 3,6 % bedeutet.
Konjunkturabhängig
sind weiters die Anteile der Einkommen- und Körperschaftsteuer, diese betragen
allerdings nur 7,8 % der Einnahmen. Da von einer Unterschätzung dieser
Einnahmen auszugehen ist (siehe Kap. 52), dürften auch diese Anteile niedriger
sein als veranschlagt.
Aufgrund der
Ausweitungen der vergangenen Jahre wurde der FLAF 2003 wieder defizitär.
Gleichzeitig wurde aber auch der Reservefonds zur Gänze ausgeschöpft, so
dass seither jährlich der Bund für die weiter entstehenden Defizite in Vorlage
treten muss. Für 2005 wird das Defizit des FLAF 425 Mio. Euro betragen,
das „Negativ-Vermögen“ des Reservefonds wird dadurch auf minus 935 Mio. Euro
steigen.
Die zukünftige
Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds muss massiv in Frage gestellt
werden. Nach einer Schätzung der FLAF-Ausgaben bis 2008 (basierend auf der
Bevölkerungsprognose und der mittelfristigen WIFO-Prognose) wird es auch in den
kommenden Jahren Defizite geben. Erst 2008 könnten (unter der Voraussetzung,
dass es zu keinen weiteren Leistungserhöhungen wie z.B. Valorisierungen kommt)
die Einnahmen die Ausgaben wieder geringfügig übersteigen. Zu diesem Zeitpunkt
ist der Stand des Reservefonds minus 1,2 Mrd. Euro.
Weiter
dramatisiert würde die Entwicklung, wenn die Pensionsharmonisierung beschlossen
wird. Die Erhöhung der Dotierung der Kinderbetreuungszeiten dürfte mit großer
Wahrscheinlichkeit kommen. Laut finanzieller Erläuterungen zur
Regierungsvorlage sind die Mehrkosten bis 2009 180 Mio. Euro im Jahr (danach
steigen sie auf 420 Mio. Euro).
Schätzung
FLAF |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Ausgaben
|
|
|
|
|
Familienbeihilfen
|
2.920 |
2.876 |
2.856 |
2.832 |
Kinderbetreuungsgeld
|
1.359 |
1.349 |
1.341 |
1.337 |
Sonstige
konstant |
890 |
890 |
890 |
890 |
|
5.169 |
5.115 |
5.087 |
5.059 |
Einnahmen
|
|
|
|
|
Dienstgeberbeiträge
|
3.563 |
3.688 |
3.809 |
3.943 |
Steueranteile |
400 |
414 |
428 |
443 |
Sonstige
konstant |
780 |
780 |
780 |
780 |
|
4.743 |
4.882 |
5.017 |
5.165 |
Ersatz vom
Reservefonds |
426 |
233 |
70 |
-106 |
Vermögen
Reservefonds |
-935 |
-1.168 |
-1.238 |
-1.132 |
Pensionsharmonisierung
|
180 |
180 |
180 |
180 |
Ersatz vom
Reservefonds |
606 |
413 |
250 |
74 |
Vermögen
Reservefonds |
-1.115 |
-1.528 |
-1.778 |
-1.852 |
Quelle: eigene Berechnungen; ausgegangen wurde von den
VA-Ansätzen für 2005 und dann mit der September-Prognose des WIFO bzw der
mittelfristigen Prognose des WIFO (2/2004) unter Berücksichtigung der
Geburtenentwicklung weitergerechnet. |
Durch diese
Leistungserhöhung aus dem FLAF würde der FLAF auch in den Jahren nach 2007
defizitär bleiben und der Reservefonds vollkommen an Bedeutung verlieren – ein
Fonds, der über Jahre nur Minuszahlen schreibt, müsste konsequenterweise
eigentlich aufgelöst werden. Schließlich wird er ja ohnehin alljährlich
über steuerfinanzierte Bundeszuschüsse finanziert.
Das gesamte
Budgetdefizit würde durch diese Maßnahme allerdings nicht betroffen werden, da
der Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung in gleichem Ausmaß sinken sollte.
2005 ist der
Vollausbau des Kinderbetreuungsgeldes erreicht. Ziel dieser Leistung ist, dass
sie im Gegensatz zum Karenzgeld allen Bevölkerungsgruppen zugute kommt. Diese
Tatsache verschärft die Schieflage in der Verteilung des FLAF! Versucht man
eine grobe Abschätzung, wie viel auf der Einnahmen- und Ausgabenseite
Selbstständigen und Unselbstständigen jeweils zuzuschreiben ist, so ergibt sich
für den Voranschlag 2005 folgendes: 92 % der Einnahmen kommen (aufgrund der
hauptsächlichen Einnahmequelle der Dienstgeberbeiträge) von den Unselbstständigen,
sie erhalten aber nur 86 % der Ausgaben (dieser Anteil ist aufgrund der
Kinderzahlen der jeweiligen Familientypen berechnet worden). 1999 standen 92 %
der Einnahmen immerhin noch 88 % der Ausgaben gegenüber (da das Karenzgeld zur
Gänze den unselbstständig Beschäftigten zugute kam).
Die
VP-/FP-Koaltion setzt keine Maßnahmen, um die langfristige Finanzierung des
FLAF in den Griff zu bekommen. Aus Sicht der SPÖ ist es auch wichtig, dass die
Finanzierung aller Leistungen des FLAFs, wie z.B. auch die Schüler- und
Lehrlingsfreifahrten, Fahrtenbeihilfe, Schulbuch-Aktion, dauerhaft gesichert
werden können.
Ebenso setzt die
Bundesregierung keine Akzente zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
wie z.B. den flächendeckenden Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Vermisst werden seitens der SPÖ auch geeignete Schritte zur Erhöhung der
Frauenbeschäftigung!
Kapitel 30 - JUSTIZ
Auf den ersten
Blick weist das Budgetkapitel Justiz eine optisch ansehnliche Steigerung von
rund 11,5 Prozent auf (von 874,9 Mio. Euro im Jahr 2004 auf 975,9 Mio.
Euro im Jahr 2005; Vergleichswert im Jahr 2003: 908,5 Mio. Euro). Allerdings
werden die Mehrausgaben kaum für eine Verbesserung des Funktionierens der
Justiz ausgegeben, sondern zum ganz überwiegenden Teil muss auf die enorme
Steigerung der Kosten für die explodierenden Häftlingszahlen und das dafür
notwendige Justizwachepersonal reagiert werden. Das heißt: eine verfehlte
Strafrechts- und Sicherheitspolitik produziert eine hohe Anzahl an zusätzlichen
Häftlingen und benötigt damit erhebliche Ressourcen, die in anderen Bereichen
der Justiz schmerzhaft fehlen.
Wie dramatisch die
Lage in den Strafvollzugsanstalten schon ist, belegt auch ein untauglicher und
wohl auch verfassungswidriger Plan der Justizministerin, wonach diese im
ORF-Report am 19.10.2004 sagte: „Ich überlege einen Assistenzeinsatz des
Bundesheeres anzufordern. Die etwa 100 Soldaten sollen als Fahrer oder bei der
Wache, aber nicht unmittelbar bei den Häftlingen eingesetzt werden.“
Offenbar reicht
die Steigerung der Budgetmittel im Bereich des Strafvollzuges noch bei weitem
nicht aus, um ein in früheren Zeiten im Strafvollzug garantiertes Niveau auch
nur annähernd zu erreichen (und dies trotz höchstem Einsatz der im Strafvollzug
tätigen Beamten).
Die Steigerung der
Häftlingszahlen von rund 7.000 im Jahr 2002 auf angeblich durchschnittliche
8.500, vermutlich aber bis zu 9.000 im Jahr 2004 erfordert nicht nur
zusätzliche Beamte, sondern auch zusätzliche Hafträume durch Zu- und Umbauten
in bestehenden Justizanstalten. Allein dafür müssen 6 Mio. Euro zusätzlich
gerechnet werden.
Demgegenüber ist
die Personalsituation beim richterlichen, noch viel mehr aber beim
nichtrichterlichen Personal nach wie vor besorgniserregend. Es sei daran
erinnert, dass – erstmalig in der Justizgeschichte Österreichs – im Jahr 2003
rund 2.000 RichterInnen und StaatsanwältInnen aus Sorge um das Funktionieren
der Justiz sich zu einer Protestresolution an den Justizminister veranlasst
sahen.
Einem sehr
geringfügigen Personalzuwachs bei den Richtern, welcher als Tropfen auf dem
heissen Stein bezeichnet werden kann, steht eine drastische Personaleinsparung
beim nichtrichterlichen Personal gegenüber. Dies bedeutet zum einen, dass
RichterInnen künftig vermutlich noch mehr de facto die Arbeit auch vom
nichtrichterlichen Personal mitübernehmen werden müssen (zum Teil Urteile
„selber tippen“), was dazu führt, dass sie für ihre eigentliche Tätigkeit
weniger Zeit haben. Zum anderen bedeutet die Personalreduktion beim
nichtrichterlichen Personal auch, dass besonders Frauenarbeitsplätze reduziert
werden.
Bereits in den
letzten Monaten und Jahren hat sich in der Justizpolitik dieser Bundesregierung
die Tendenz verschärft, dass aufgrund der hohen personellen Angespanntheit bei
zahlreichen Projekten insbesondere in der Strafrechtspolitik nicht die
Kriterien der Rechtsstaatlichkeit im Vordergrund stehen, sondern ganz eindeutig
Fragen der „Kosteneinsparung“ bzw. der Geldbeschaffung. Die Zahlen des
Budgetkapitels Justiz weisen darauf hin, dass die für die BürgerInnen letztlich
unerfreuliche „Politik des Mangels“ durch die Bundesregierung im Bereich der
Justiz fortgesetzt wird: Im Bereich des Strafvollzuges sind die erhöhten
Budgetmittel noch immer viel zu gering in Relation zu den gestiegenen
Häftlingszahlen. Im Bereich des richterlichen und noch viel mehr im Bereich des
nichtrichterlichen Personals ist – wie oben ausgeführt – die Personalsituation
weiterhin und in letzterem Bereich verstärkt angespannt. Alles in allem also
keine guten Rahmenbedingungen für die mit hohem Engagement in der Justiz
Tätigen. Es ist zu hoffen, dass die Justiz durch den gewohnt hohen
Arbeitseinsatz der meisten Personen im richterlichen und nichtrichterlichen
Personal den schlechten Rahmenbedingungen zum Trotz weiterhin im großen und ganzen
gut funktionieren wird.
Kapitel 50-55, 58 - FINANZEN
Die SPÖ hat im
Rahmen der Auschussberatungen den zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
paktierten Finanzausgleich eingebracht. Damit wären Ländern und
Gemeinden jeweils dringend benötigte zusätzliche 100 Millionen Euro zur
Verfügung gestanden, um den teilweise erheblichen Investitionsrückstau
abzubauen. Ferner wären auch die Steuerausfälle für Länder und Gemeinden durch
steuergesetzliche Maßnahmen des Bundes der letzten vier Jahre, insbesondere aber
durch die Steuerreform 2005 teilweise gemildert worden. Erstmals haben
Regierungsparteien einem durch den Finanzminister ausgehandelten
Finanzausgleich die Zustimmung verweigert.
Die SPÖ bekennt
sich auch zum zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ausverhandelten
Volumen von 305 Millionen Euro zur Finanzierung des Gesundheitssystems als
Not-Sofortmaßnahme, um den von Bundeskanzler Schüssel, den Bundesministern
Grasser und Rauch-Kallat verschuldeten drohenden Finanzkollaps des
österreichischen Gesundheitssystems abzuwenden. Die jahrelangen Versäumnisse
der schwarzblauen Bundesregierung bei der Reform und Effizenzsteigerung des
Gesundheitssystems dürfen aber nach Ansicht der SPÖ nicht auf dem Rücken
der Schwächsten ausgetragen werden. Daher konnte neuen Selbstbehalten beim
Spitalsaufenthalt und der Erhöhung der Rezeptgebühr nicht zugestimmt werden.
Andere, gerechtere Finanzierungsmaßnahmen, wie die Anhebung der
Höchstbeitragsgrundlage zur Krankenversicherung oder die Besteuerung von sog.
Alkopops, würden die Finanzierung gleichermaßen sicherstellen. Die Regierung
hat darüber hinaus ihre Versäumnisse und mangelnden Reformbemühungen bei der
Gesundheitsreform zu überwinden und endlich vernünftige Reformvorschläge zu
unterbreiten.
Im Bereich der
öffentlichen Abgaben scheinen die Lohnsteuereinnahmen unterschätzt und die
Gewinnsteuereinnahmen überschätzt. Damit relativiert sich auch die angekündigte
Entlastung im Bereich der Lohnsteuern durch die Steuerreform 2005. Dabei
beträgt selbst nach Regierungsangaben die Entlastung der Gewinne durch die
KöSt-Senkung mit 17% das zehnfache der Entlastung bei den Lohnsteuern mit 1,7%.
Auch in Prozent des BIP sinken Steuern auf Kapital von 5,7% im Jahr 2001 auf
3,3% im Jahr 2005, während die Lohnsteuerquote nur mäßig auf 7,0% absinkt.
Erstmals liegt
auch das Aufkommen aus der Mineralölsteuer über jenem der Körperschaftssteuer.
Auch bei der
Umsatzsteuer wird eine schwache Steigerung angenommen.
Die steuerliche
Belastung der Angestellten, ArbeiterInnen, BeamtInnen und PensionistInnen ist
damit insgesamt sowohl nominell als auch relativ gegenüber den
Unternehmen gestiegen.
Auch 2005 soll
eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen das wahre Defizit verschleiern. Die
Maßnahmen addieren sich insgesamt auf mehr als 1,1 Milliarden Euro. Veräußerungserlöse
aus den Bundeswohnbaugesellschaften, Sonderdividenden der ÖIAG, Auslagerung von
Pensionsverpflichtungen bei den Bundesforsten etc. schaden den betroffenen
Unternehmen und ändern nichts an den selbst verschuldeten Budgetproblemen der
schwarzblauen Bundesregierung. Diese findet mit schlechter Wirtschaftspolitik
nur schwer aus der Konjunkturkrise und fördert steuerlich durch überzogene
Steuergeschenke mit der neuen Gruppenbesteuerung Verluste im Ausland, was wir
uns nach Kenntnis aller Umstände weder leisten können noch sollten.
Die geringeren
Erträge bei den Kapitalbeteiligungen sind auf die Wohnungsverkäufe durch die Bundes-Immobiliengesellschaft
zurückzuführen. Durch den Verkauf dieser Immobilien wurden die laufenden
Einnahmen deutlich halbiert: den Einnahmen von 267 Mio € im Vorschlag 2004
stehen bloß 60 Mio € im Entwurf des Voranschlages 2005 gegenüber.
Hinsichtlich der Dividendenzahlungen
von den Bundeswohnbaugesellschaften sind Einnahmen in der Höhe von 100 Mio
€ im Entwurf des Bundesvoranschlages für 2005 budgetiert. Unklar ist
diesbezüglich, ob es sich um Dividenden aus dem operativen Gewinn oder aus
Veräußerungserlösen von Beteiligungen handelt. Weiters bleibt unklar, ob die
Veräußerung der Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Villach in diese Zahlen
eingeflossen ist.
Aus der zweiten
Tranche der Veräußerungserlöse aus den Anteilen an den
Bundeswohnbaugesellschaften sind für 2005 Erlöse in der Höhe von 377,3 Mio €
vorgesehen. Diese mindern das Defizit nach Maastricht nicht,weil es sich eindeutig
um finanzielle Transaktion handelt.
Erhebliche Zweifel
bestehen an der betriebswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Verkaufs von
bewirtschafteten Immobilien und bundeseigenen Wohnbaugenossenschaften, da
unklar ist, ob die Einnahmen aus dem Verkauf den Ertrag (und damit den
geminderten Zinsendienst) übersteigen.
Kapitel 60 - LANDWIRTSCHAFT
Vorweg ist
grundsätzlich festzustellen, dass die Budgetmittel für den Agrarsektor – trotz
sinkender Beschäftigung und Wertschöpfung – weiterhin kontinuierlich ansteigen.
Dies gilt auch für das Budget 2005. Die Gesamtausgaben betragen für das Jahr
2005 durch eine Erhöhung um 43,89 Mio. € bzw. 2,19%, 2.051 Mio €..
Der Großteil der
Budgetaufstockungen fällt in Marktordnungsausgaben.
Da bedauerlicherweise
die nationale Umsetzung der GAP-Reform neuerlich nicht zum Anlass genommen
wurde, zukunftsweisende Strukturreformen durchzuführen, hat sich die
Einkommensdisparität durch die ungerechte Verteilung der Förderungen weiter
verschärft.
Die Größe der
Betriebe bleibt weiterhin Maßstab für die Höhe der Agrarsubventionen!
In den letzten
Jahren hat also die gesamte Förderungssumme zugenommen, allerdings auch die
ungleiche Verteilung der Mittel. Der Anteil der öffentlichen Gelder am
durchschnittlichen Einkommen aller Betriebe stieg auf unglaubliche 80% im Jahre
2003. Bei Marktfruchtbetrieben dagegen beträgt der Anteil der öffentlichen
Gelder je Betrieb bereits 94% (!) am landwirtschaftlichen Einkommen. Der
Rückgang des Einkommens bei den Bergbauern betrug 2003 sieben Prozent. Dadurch
hat sich der Einkommensabstand der Bergbauernbetriebe zum Bundesmittel und zu
den Nichtbergbauern vergrößert. Die Bergbauernbetriebe mit extremer Erschwernis
(Gruppe 4) haben je nicht entlohnter Arbeitskraft nur 56% des landwirtschaftlichen
Einkommens der Grundlagen.
Die
Marktfruchtbetriebe hatten nicht nur wesentlich mehr Förderungen als
Bergbauernbetriebe und Biobetriebe, sondern auch höhere Förderungen aus dem
Umweltprogramm.
Diese Agrarpolitik
auf Grundlage einer vollkommen verfehlten Förderungs- und Budgetpolitik hat
verheerende Auswirkungen auf die Zielsetzung für eine gerechtere Verteilung der
Agrarförderungsmitteln.
Es widerspricht
aber auch der inneragrarischen Solidarität, wenn Gutsbetriebe in unserem Land
allein auf Grund ihrer Größe jährlich beträchtliche Summen kassieren und
Familien-Kleinbetriebe, Bergbauern und Betriebe in benachteiligten Gebieten mit
einem Bruchteil davon abgespeist werden
Trotz der
Zusicherung der Österreichischen Bundesregierung Bürokratieabbau zu betreiben,
steigen die Bürokratiekosten zur Durchführung der ÖVP Förderungspolitik im
Agrarbereich sowohl bei der AMA (um 2,5 Mio €) als auch bei der
Landwirtschaftskammer (1 Mio. €), wobei
die Infrastrukturkosten (Hardware, Software und Netzanschaffungen) bis
zur Bezirkskammer hier noch nicht enthalten sind!
Nicht unerwähnt
lassen darf man in diesem Zusammenhang, dass trotz der Tatsache, das
mittlerweile weitaus mehr Menschen im ländlichen Raum ihre Arbeit und ihr
Einkommen in nichtagrarischen Sektoren erzielen, trotzdem ungleich mehr
Programminitiativen für den ländlichen Raum in den Agrarbereich fließen.
Kapitel 61 - UMWELT
Für 2005 wurden für das Budgetkapitel Umwelt
524,9 Mio. € (plus 2,8 % gegenüber 2004) budgetiert. Nicht enthalten in der
Gesamtsumme sind die Personalausgaben, weil diese für das gesamte Ministerium
im Budgetkapitel Land- und Forstwirtschaft budgetiert werden. Dort sind für
2005 mit 130,5 Mio. € um 3,4 %
weniger vorgesehen, was auf Ausgliederungen im Bereich Landwirtschaft
zurückgeht.
Im Rahmen des
Umweltbudgets werden die Mittel für die Siedlungs- Wasserwirtschaftsförderung
2005 von 293 Mio. € auf 298 Mio. € geringfügig erhöht.
Die Reformen bei
den Förderungsrichtlinien führen dazu, dass die Gemeindebudgets stärker belastet
werden, weil nach den neuen Förderungsrichtlinien der durchschnittliche
Fördersatz von 32 % auf 25 % zurückging.
Durch das
Budgetbegleitgesetz sollen auch nach den umfangreichen Forderungsverkäufen in
den Vorjahren 2005 und 2006 jeweils 100 Mio. € aus dem Vermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur
Bedeckung des gesamten Liquiditätsbedarfs der Siedlungswasserwirtschaft
herangezogen werden. Der Zusagerahmen wird für die Jahre 2005 - 2008 mit 218
Mio. € festgelegt. Damit wird der zugesagt Förderbarwert auf dem Niveau der
Jahre 2002 - 2004 verbleiben.
Im Bereich der
Umweltförderung (und damit des Klimaschutzes) stellt die VP/FP-Bundesregierung
nach dem wahrscheinlichen in Kraft treten der Kyoto-Vereinbarung gemäß den
Zusagen Russlands nun doch mehr Budgetmittel zur Verfügung. Da gibt es für 2004
30 Mio. €, für 2005 60 Mio. € und für 2006 90 Mio. € für den Klimaschutz.
Insgesamt sind diese Beträge aber zumindest bis 2006 nach wie vor zu niedrig,
um das Kyoto-Ziel erreichen zu können. Die Mittel für den betrieblichen
Umweltschutz werden in Hinkunft großteils für den Klimaschutz Verwendung
finden. Dabei werden die nach wie vor die von Experten zur Erreichung des
Kyoto-Ziels (minus 13 % bis 2010 auf Basis 1990) notwendigen Mittel von 80 bis
90 Mio. €. erst 2006 erreicht.
Für die
Altlastensanierungsförderung stehen 2005 nur 47 Mio. € zur Verfügung. Die
Einnahmen aus dem ohnehin erhöhten Altlastensanierungsbeiträgen sind viel
niedriger als ursprünglich geschätzt. Eigentlich wurden durch Vorgriffe bereits
Mittel für 2005 und 2006 ausgegeben. Zusätzlich hat der Umweltminister auch für
Ersatzmaßnahmen aus dem Katastrophenfonds, wo er zuständig ist, Mittel zur
Verfügung (Sanierung der Fischer-Deponie). Inwieweit Sanierungszusagen 2005
möglich sind, bleibt abzuwarten.
Kapitel 63 – WIRTSCHAFT UND ARBEIT
Budget
WIRTSCHAFT
Die explizit
ausgewiesene Wirtschaftsförderung wird im BVA-E 2005 mit 133 Millionen Euro um
17 Millionen Euro gegenüber dem BVA 2004 gekürzt. Grasser und Bartenstein kürzen
bei nach wie vor schleppender Konjunktur die Wirtschaftsförderungsmittel um
mehr als 10%!
Die Förderungsmaßnahmen
für Industrie und Gewerbe werden im BVA-E 2005 laut Übersicht 22 des
Tabellenteils zur Budgetrede des Bundesministers für Finanzen um 14 Millionen
Euro auf 634 Millionen Euro gekürzt. Dies bedeutet real eine
erhebliche Kürzung der Mittel. Es ist unbegreiflich, warum die schwarzblaue
Bundesregierung in Zeiten nach wie vor schleppender Konjunktur und
Höchstständen bei der Arbeitslosigkeit die Förderungsmaßnahmen für Industrie
und Gewerbe kürzt.
Die Förderungen
an kleine und mittlere Unternehmen werden im BVA-E 2005 laut Übersicht 22
des Tabellenteils zur Budgetrede des Bundesministers für Finanzen um 16
Millionen Euro auf 76 Millionen Euro gekürzt. Grasser und Bartenstein
kürzen damit trotz angekündigtem KMU-Schwerpunkt in der Wirtschaftspolitik und
im diametralen Widerspruch zu den Ankündigungen ihres
Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl die KMU-Fördermittel um beinahe 20 Prozent.
Nach 22 Millionen
Euro im Bundesvoranschlag 2004 sind im BVA-E 2005 nur mehr 9,5 Millionen Euro
für Zwecke der Exportoffensive des BMWA und der WKÖ vorgesehen. Diese
Entwicklung ist ein Eingständnis, dass die Exportförderung - wie sie von
der schwarzblauen Bundesregierung gestaltet wurde - nicht geglückt ist
und sich das Exportwachstum auch ohne Förderaktion ergeben hätte. Es wäre daher
zielführend gewesen, die Exportförderung so zu revidieren, dass auch wieder
mehr Mittel abgerufen werden und damit die Exportförderung wieder
erfolgreicher politischer
Schwerpunkt der österreichischen Wirtschaftspolitik wird.
In ihrem
Jahresbericht 2003 hat die Bundeswettbewerbsbehörde darauf hingewiesen,
dass es ihre mehr als bescheidene Personalausstattung in Teilbereichen ihrer
Zuständigkeiten unmöglich macht, ihre Aufgaben auch tatsächlich zu erfüllen.
Die Bundeswettbewerbsbehörde erfährt zwar eine leichte Ausweitung der Mittel,
insbesondere bei der Amtsausstattung und bei einer Erhöhung der Mittel für
Familienbeihilfen. Laut Stellenplan sollen aber keine personellen
Aufstockungen vorgenommen werden, die so dringend notwendig wären.
Damit wird Bundesminister Bartenstein die auch von ihm immer wieder
angekündigte Stärkung des Wettbewerbs im Interesse der KonsumentInnen
und des Wirtschaftsstandortes nicht sicherstellen können.
Budget
ARBEIT
Obwohl unter der
ÖVP/FPÖ-Regierung die von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen ein trauriges
Rekordniveau erreicht haben, wird im BVA 2005 die „absolute Mangelwirtschaft“
auf dem Bereich der Arbeitsmarktpoliitk fortgesetzt.
Entegen dem, vom
Minister immer wieder erhofften Ende der Talsohle zeigt sicht, dass ohne aktive
Gegensteuerung die Arbeitslosigkeit auf dem hohen Stand bleibt und jeder
weitere Konjunkturknick, bei dieser hohen Sockelarbeitslosigkeit zu
fürchterlichen Auswirkungen hinsichtlich der von Arbeitslosigkeit betroffenen
Menschen führt.
Arbeitslosigkeit Jahresdurchschnitte |
|||
Jahr |
Insgesamt |
Männer |
Frauen |
2000 |
194.314 |
107.509 |
86.804 |
2001 |
203.883 |
115.324 |
88.560 |
2002 |
232.418 |
134.377 |
98.041 |
2003 |
240.079 |
139.717 |
100.362 |
Arbeitslosenquote |
|||
Jahr |
Insgesamt |
Männer |
Frauen |
2000 |
5,8 % |
5,8 % |
5,9 % |
2001 |
6,1 % |
6,2 % |
5,9 % |
2002 |
6,9 % |
7,2 % |
6,4 % |
2003 |
7,0 % |
7,5 % |
6,5 % |
Arbeitslosigkeit Zugänge/Betroffenheit |
|||
Jahr |
Insgesamt |
Männer |
Frauen |
2000 |
722.528 |
412.274 |
310.254 |
2001 |
807.557 |
473.504 |
334.053 |
2002 |
817.068 |
479.452 |
337.616 |
2003 |
847.442 |
494.801 |
352.641 |
Rund 240.000
arbeitslos registrierte Personen – jede/r zweite Beschäftigte ist einmal pro
Jahr von Arbeitslosigkeit betroffen – und eine wachsende Zahl von
Stellensuchenden stehen immer weniger offenen Stellen gegenüber. Das ist das
Ergebnis der Untätigkeit dieser Bundesregierung.
Es werden unter
dem VA-Ansatz 635 Einnahmen in der Gesamthöhe von 4.545,2 Mio. €, unter dem
Ansatz 636 0,016 Mio. €
veranschlagt. Die Beiträge der Arbeitslosen-versicherung stellen
unverändert mit 4.225,1 Mio. € die Hauptquelle der Einnahmen dar.
An Mittel für
aktive Arbeitsmarktpolitik sind im Voranschlag insgesamt 696,9 Mio. €
veranschlagt, davon 591,9 € aus nationalen Mittel und 105 Mio. € an ESF-Mittel.
Nach den bisher
vorliegenden Informationen soll das Arbeitsmarktservice von den
insgesamt veranschlagten Mitteln für aktive Arbeitsmarktpolitik in der
Höhe von 696,9 Mio. € lediglich 621,9 Mio. € erhalten.
Mit der
Zugriffsoption auf 6,8 Mio. € aus den Rücklagen der unternehmensbezogenen
Arbeitsmarktförderung kann das AMS im Jahr 2005 628,7 Mio. € in der aktiven Arbeitsmarktpolitik einsetzen.
Dies bedeutet eine deutliche Absenkung gegenüber dem Ausgabenniveau 2004
(644 Mio. €) um 15,3 Mio. €.
Bedenkt man noch
dazu, dass durch die im BBG 2005 vorgesehenen Neuregelungen für den Bereich der
Krankenversicherung Mehrausgaben von rund 233,5 Mio. € (Erläuterungen
zum BBG 2005) entstehen, ist deutlich zu erkennen, dass nachvollziehbare
Ambitionen in Richtung nachhaltiger Senkung der Arbeitslosigkeit, vollkommen
fehlen!
Interessant ist,
dass 311,8 Mio. € an sogenanntem Bundesbeitrag zur Arbeitsmarktpolitik als
Einnahme veranschlagt werden. Es handelt sich dabei aber nicht um Mittel zur
Erhöhung des Aktivitätsniveaus in der aktiven Arbeitsmarktpolitik, sondern um
einen (höchstwahrscheinlich deutlich zu geringen) Ansatz zur Abdeckung von
Abgängen.
Nachdem im Jahr
2004 laut Halbjahresbericht des AMS Österreich mit einem Abgang von bis zu
650 Mio. € zu rechnen ist, und im Hinblick auf das Beitragsaufkommen in
der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2003 (Erfolg) von 4.059,4 Mio. € erscheint
der für 2005 veranschlagte Betrag zur Abgangsdeckung zu optimistisch.
Diese Schätzung
lässt wiederum eine bewusste Politik der Mittelverknappung vermuten. Mittels
Finanzierungsmangel können weitere Verschlechterungen im Leistungsrecht
genauspo politisch argumentiert werden, wie ein weiteres Absickern des Qualitätsniveaus
bei den Maßnahmen. Menschen nur in M aßnahmen zu senden um die
Arbeitslosigkeits-Statistik zu verschönern, wiederspricht dem persönlichen,
volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Prinzip der Nachhaltigkeit.
Dabei verliert der Mensch an Chancen und Perspektiven, die Volkswirtschaft wird
mit vorhersehbaren Mehrkosten belastet und betriebswirtschaftlich handelt es
sich um eine Ausgabe ohne Erfolgs- (bzw. Ertrags-)Chancen. Diese Politik
verdeutlicht den Zynismus der Bundesregierung gegenüber der Problematik der
Arbeitslosigkeit.
Die Darstellung
des BMF in seiner Budgetrede vom 13.10.04, wonach der Bund 2005 rund 1,5 Mrd. €
in aktive Arbeitsmarktpolitik investieren wird, ist nur dann nachvollziehbar,
wenn folgende Ausgabenposten zusammengezählt werden:
696 Mio. € |
(gesamte
Ausgaben für Arbeitsmarktförderung) |
+ 500 Mio. € |
(voraussichtliche
Kosten der Altersteilzeit im Jahr 2005) |
+ 313 Mio. € |
(voraussichtliche
sogenannte „aktivierte passive Arbeitsmarktmittel“, also Aufwendungen für Arbeitslosengeld
und Notstandshilfe während der Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen) |
Damit soll ganz
offensichtlich von den tatsächlichen Problemen der zu geringen Dotierung der
aktiven Arbeitsmarktpolitik abgelenkt werden.
Der Voranschlag für die Personal- und Sachkosten des AMS
(Präliminiarien) beträgt 278,6 Mio. €. Einerseits besteht ab 1.1.2005 die
Verpflichtung zur Erarbeitung von individuellen Betreuungsplänen, anderseits
wurde von unabhängigen Gutachtern schon derzeit ein Fehlbestand von rund 500
Planstellen bescheinigt. Nachdem dem AMS auch international eine hohe Effizienz
bestätigt wurde, kann dieses Missverhältnis zwischen Mehraufgaben und weniger
Personal eindeutig nur zu Lasten der Qualität gehen.
Aufgrund der
sogenannten „Ausbildungsgarantien für jugendliche und ältere Arbeitsuchende“
des KonjBelebG 2002 musste das AMS seine knappen Arbeitsmarktförderungsmittel
auf diese beiden Altersgruppen fokussieren. Dies ist mit eine der Ursachen für
die stark steigende Arbeitslosigkeit bei Personen im
Haupterwerbsalter.
Mit einer solchen
Entwicklung ist aufgrund des vorlegten Voranschlages auch im Jahr 2005 zu
rechnen. Ein vor dem Hintergrund der stark steigenden
Frauenarbeitslosigkeit notwendiges Schwerpunktprogramm zugunsten von
Frauen erscheint aus Sicht des BVA 2005 nicht finanzierbar.
Auch ein
Reagieren auf die im Herbst 2004 mit rund 17.000 fehlenden Lehrplätzen
immer dramatisch werdenden Probleme in der beruflichen Erstausbildung von
Jugendlichen wird nur unzureichend erfolgen können. Es werden zwar im
Jahr 2005 um rund 1000 Teilnahme-plätze im Auffangnetz für Jugendliche mehr als
im Jahr 2004 zur Verfügung stehen und für 500 Jugendliche eine Ausbildung in
überbetrieblichen Ausbildungsstätten und nicht nur in Lehrgängen erfolgen. Bis
zu 2000 Jugendliche werden aber von diesen Maßnahmen ausgeschlossen bleiben.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der Lehrstellenbeauftragte der
Bundesregierung die Schaffung von zusätzlichen 500 Ausbildungsplätzen in
überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen öffentlich angekündigt und dafür
Zusatzmittel aus dem Bundeshaushalt in Aussicht gestellt hat. Diese
Ausbildungsplätze sollen nun anscheinend durch die Arbeitslosenversicherung
finanziert werden, bei gleichzeitig sinkendem Budget für Arbeitsmarktförderung.
Ebenso ist ein
finanzieller Spielraum für wirkungsvolle Beiträge der aktiven
Arbeitsmarktpolitik zur Bewältigung der Beschäftigungsprobleme Älterer
im Zusammenhang mit den Pensionsreformen der letzten Zeit nicht erkennbar.
Die Finanzierung
der Arbeitsmarktpolitik bleibt auf Bundesebene alleinige Angelegenheit der
Solidargemeinschaft der Arbeitslosenversicherung, ein tatsächlicher, das
Aktivitätsniveau in der Arbeitsmarktpolitik positiv beeinflussender
Bundesbeitrag zur Arbeitsmarktpolitik ist im 5. aufeinanderfolgenden Jahr
nicht vorgesehen.
Damit tragen
Bevölkerungsgruppen, die von einem funktionierenden Arbeitsmarkt wirtschaftlich
und sozial profitieren, keine Finanzierungslasten – insbesondere nicht für
aktive Arbeitsmarktpolitik, obwohl sie direkt (etwa iZm mit den Ausgaben für
die Berufsausbildung von Jugendlichen) oder indirekt von den
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen profitieren.
Der
Bundesvoranschlag für Arbeitsmarktpolitik 2005 enthält keinerlei
Ansätze und Spielräume zur Verbesserung der Existenzsicherung bei
Arbeitslosigkeit, nicht einmal für Valorisierungen etwa von
Bemessungsgrundlagen geschweige denn für eine generelle Erhöhung der
Nettoersatzraten beim Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe. Damit wird sich
an der hohen Verarmungsgefahr für häufiger und/oder länger Arbeit Suchende
nichts ändern – weiterhin werden rund 2/3 der Leistungsberechtigten eine
Leistung aus der Arbeitslosenversicherung unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz
erhalten.
Unverändert hoher
Bestand, steigende Betroffenheit von Arbeitslosigkeit und die steigende Gefahr
von Langzeitarbeitslosigkeit insbesondere im Haupterwerbsalter in Kombination
mit dem auch im EU- und OECD-Vergleich äußerst geringem Niveau der
Existenzsicherung durch die Arbeitslosenversicherung werden die Ursache dafür
sein, dass auch im Jahr 2005 Arbeitslosigkeit die
Verarmungsgefährdung Nummer 1 in Österreich darstellen wird.
Kapitel 65 – VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE
Das Kapitel 65
Verkehr, Innovation und Technologie gehört zu den meist gekürzten Budgets 2005.
Insgesamt werden 2,29 Mrd. € veranschlagt. Dies ist um 13,3 % weniger als 2004.
Vizekanzler Gorbach gehört damit zu den Hauptverlierern beim Budget 2005.
Budget
VERKEHR
Bahn:
Für die
Bahninfrastruktur, für die der Bund aufzukommen hat, werden die Budgetmittel
2005 auf 1,01 Mrd. € gekürzt (2004 1,36 Mrd. €). Damit kommt der Bund
seinen gesetzlichen Finanzierungsverpflichtungen im Bereich der Infrastruktur
wieder nicht nach.
Insgesamt
betrachtet ist die Zukunft der ÖBB nach der von der SPÖ abgelehnten ÖBB-Reform
mehr als ungewiss. Diese Reform bringt die ÖBB in ein finanzielles und
organisatorisches Desaster. Durch den monatelangen Postenschacher und
Nichtbesetzungen wurde die Neuorganisation in mehr als 10 Gesellschaften
nicht entsprechend weiterbetrieben. Alle Zeitpläne sind längst überholt und es
ist nur dem tüchtigen Einsatz der EisenbahnerInnen des Unternehmens zu
verdanken, dass überhaupt noch Züge einigermaßen nach Fahrplan verkehren. Die
fehlende Finanzierung des Schienenausbaus sowie teilweise auch der
Infrastruktur bedeutet für die ÖBB eine Schuldenanhäufung ohne Ende - nach
heutigen Berechnungen wohl mehr als die bisher geschätzten 10 Mrd. € Schulden bis 2010. Die Regierung will
nur bei der Bahn sparen ohne dem Unternehmen ÖBB Zukunft zu bieten.
Öffentlicher
Nahverkehr:
Ingesamt bleiben
die Mittel für den Nahverkehr 2005 in etwa gleich, was angesichts gestiegener
Aufwendungen eine weitere Desattraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs
bedeutet.
Straße:
Auch im Bereich
der ASFINAG wachsen die Schuldenberge
beständig. Derzeit hat die ASFINAG bereits vom Bund besicherte Schulden
im Ausmaß von 8,1 Mrd. € und wird jetzt in Form einer Anleihe weitere 1 Mrd. €
für den Autobahn- und Schnellstraßenbetrieb und -ausbau aufnehmen. Bei einer
Investition von 1,2 Mrd. € (900 Mio. € Neuinvestitionen und 300 Mio. €
Erhaltung) ins Autobahn/Schnellstraßennetz werden die Schulden im Jahr um 500 -
600 Mio. € steigen.
Budget
INNOVATION UND TECHNOLOGIE
Die Forschungs-
und Technologieausgaben der Bundesregierung finden sich in verschiedenen
Kapiteln wieder. Entscheidend sind dabei die Kapitel 14 (Wissenschaft), 63
(Wirtschaft und Arbeit) und vor allem 65 (Verkehr, Innovation und Technologie),
die natürlich aber auch Ausgabenbereiche umfassen, die nicht im engeren Sinne
F&E-relevant sind.
Die gesamten, im
engeren Sinne forschungswirksamen Ausgaben des Bundes sind in der Übersicht 23
der Budgetrede zusammengestellt. Wie dort (bzw. in Diagramm 5 im Anhang) leicht
zu erkennen ist, bleiben die Ausgaben des Bundes aus dem Bundesbudget für
F&E laut Übersicht 23 weit hinter den F&E-Ausgabensteigerungen anderer
Akteure (Unternehmen, Ausland, Sonstige) zurück. 2000 bis 2005 haben sich die
Budgetausgaben des Bundes für F&E um 22,7 % auf 1,58 Mrd. Euro gesteigert,
während die sonstigen Akteure ihre Ausgaben für F&E schon bis 2004 um 35,5
% erhöht haben. Die Steigerung der Bundesausgaben vom VA 2004 auf VA-E 2005
beträgt 22 Mio. Euro.
Für die
Nachhaltigkeit der Erhöhung der F&E-Quote erscheinen dabei die so genannten
„Offensivprogramme“ etwas problematisch. Sie betragen 200 Mio. Euro (2005) aus
dem Offensivprogramm II und 50 Mio. Euro aus Rücklagen des Offensivprogramms I.
Während sie eine Ausweitung von 12 Mio. Euro (das sind 5 %) erfuhren, stiegen
die „regulären“ Mittel aus den verschiedenen Ressorts nur von 1.321 Mio. Euro (VA 2004) auf 1.331
Mio. Euro (VA-E 2005), das
sind plus 0,7 %.
Mit Inkrafttreten
des Forschungsförderungs-Strukturreformgesetzes am 1. September 2004 erfolgte
die gesellschaftsrechtliche Zusammenführung folgender vier Einrichtungen:
Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFF),
Technologieimpulse GesmbH (TIG), Österreichische Gesellschaft für
Weltraumfragen mbH (ASA) und Büro für internationale Forschungs- und
Technologiekooperation (BIT) durch Errichtung der Österreichischen
Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG). Die Budgetierung der neuen FFG im
VA-E 2005 entspricht von der Höhe her etwa derjenigen des FFF im VA 2004 –
eine Steigerung im Normalbudget ist daher nicht ablesbar.
Die Programme der
TIG wurden bisher aus den Offensivmitteln bedient – dies wird auch bis 2006
weiterhin der Fall sein (bis zum Auslaufen des Offensivprogramms II). Danach
könnte ein Finanzierungsproblem auftreten. Das BIT, welches keine Förderungen
vergibt, sondern eine reine Beratungsagentur ist, wurde als Verein bisher
weitgehend über Beauftragungsverträge mit der WKÖ und fünf Bundesministerien
finanziert (2004: 2,25 Mio. Euro; gemäß Verträgen müsste das Budget 2005 gleich
hoch sein).
Der Fonds zur Förderung
der wissenschaftlichen Forschung (FWF) wurde letztlich nicht in die neue FFG
integriert und blieb eigenständig. Das Budget ist in etwa gleich geblieben.
Es ist fast nicht
möglich, den Forschungsausgaben im Detail auf den Grund zu gehen. Im Endeffekt
werden sie in Beilage T dargestellt, die wird aber erst nach der
Beschlussfassung im Nationalrat nachgeliefert.
Die zunehmende
Bedeutung der Offensiv-Programme wird massiv kritisiert. Neben dem erwähnten
Problem der Nachhaltigkeit wird vor allem die Entscheidungsstruktur negativ
gesehen: Nicht der Nationalrat entscheidet über diese Mittel, sondern der Rat
für Forschung und Technologieentwicklung. Außerdem werden sie in erheblichem
Ausmaß dafür eingesetzt, um laufende Programme und Institutionen zu finanzieren.
Das führt oft zu Verunsicherungen und Verzögerungen von geplanten Vorhaben. Mit
dem Ziel, die österreichische Forschungs- und Entwicklungsquote deutlich
anzuheben und Forschung berechenbarer zu gestalten, sollten nicht nur
Sondermittel aufgebracht, sondern vor allem eine massive Steigerung des
regulären Budgets für Forschung und Technologie eingeleitet werden.
Die im Vorjahr
durch das Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und
Entwicklung eingerichtete FTE-Nationalstiftung war grundsätzlich ein Schritt in
die richtige Richtung. Die jährlich bis zu 125 Mio. Euro (bis zu 75 Mio. Euro
aus der OeNB und bis zu 50 Mio. Euro aus dem ERP-Fonds) zusätzlich für
Forschung und Technologie zur Verfügung stehenden Mittel sind jedoch insofern
zu relativieren, als die OeNB-Mittel zwar verstetigt, aber der Großteil dieser
Mittel schon bisher unter einem anderen Titel (Jubiläumsfonds) in die Forschung
flossen und es sich bei den ERP-Fonds-Mitteln nur um eine Umschichtung handelt:
die jährlichen 50 Mio. Euro an ERP-Fonds-Geldern vermindern in Zukunft im
selben Ausmaß die Förderung von arbeitsplatzwirksamen Investitionsprojekten.
Bundesbudgetmittel fließen bislang nicht in die Nationalstiftung.