Minderheitsbericht

gemäß § 42 Abs. 4 GOG

der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion

durch die Abgeordneten Dr. Cap

und GenossInnen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen (650 der Beilagen)

 

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion lehnt den von den Bundesregierung vorgelegten Bundesvoranschlag 2005 insbesondere aus folgenden Gründen ab:

Der Bundesvoranschlag für das Budget 2005 zeigt die Sackgasse auf, in die sich die schwarzblaue Bundesregierung nach nur vierjähriger Amtszeit manövriert hat. Er beschreibt den Stillstand und die Stagnation der Regierungsarbeit.

Das Budget 2005 ist zu wenig zukunftsbezogen, insbesondere sind die Bereiche Aus- und Weiterbildung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung oder Infrastruktur unterdotiert.

Die einzelnen Budgetansätze werden mehr oder weniger fortgeschrieben, ohne große Aufstockungen, sodass in den meisten Fällen real gekürzt wird. Das fällt insbesondere im Bereich Wissenschaft und Forschung auf.

Grasser rühmt sich in seiner Budgetrede, dass der Schuldenstand in Prozent des BIP sinkt. Das stimmt zwar für den Gesamtstaat, resultiert aber aus den Ergebnissen der Länder und Gemeinden. Die nichtfällige Finanzschuld des Bundes wird hingegen von 57,37 % im Jahr 2000 auf 58,46% des BIP im Jahr 2005 steigen (Übersicht 12 des Tabellenteils zur Budgetrede).

Entgegen früherer Ankündigungen von Schüssel und seinem Erfüllungsgehilfen Grasser werden daher weiter Schulden angehäuft, die Tendenz ist besorgniserregend steigend.

Das Defizit des Bundes soll im Jahr 2005 2,11% des BIP betragen. Damit werden im Bund von Schüssel und Grasser 2005 5,5 Milliarden € neue Defizite bzw. neue Schulden gemacht.

2005 wird damit ein neuer historischer Höchststand bei der Staatsverschuldung erreicht.

Bundeskanzler Schüssel und Finanzminister Grasser setzen auch weiter auf das seit dem Jahr 2000 eingesetzte Mittel der Budgetkosmetik durch Einmal-Abkassieren. Diesmal sollen im Jahr 2005 insbesondere die ÖIAG mit 250 Mio. €, die Bundeswohnbaugesellschaften mit insgesamt fast 500 Millionen € und die Bundesforste mit 100 Mio. € zum Stopfen der Budgetlöcher herhalten. Das Defizit des Bundes ist daher strukturell um die Einmalerlöse von insgesamt 1,1 Milliarden € höher und beträgt daher in Wahrheit schon fast 7 Milliarden € (das sind beinahe 100 Milliarden Schilling!).

Grasser rümt sich, dass im Jahr 2006 die Steuer- und Abgabenquote nur noch 40,6% des BIP betragen soll. Festzustellen ist, dass eine niedrigere Steuer- und Abgabenquote bereits viel früher hätte erreicht werden können, wenn Grasser die Steuern und Abgaben nicht auf Rekordhöhen getrieben hätte. Immerhin wurde von den Sozialdemokraten in den Jahren 1998 bis 2000 die Steuer- und Abgabenquote von 44,0% auf 42,8% des BIP gesenkt und hätte bei gleichbeliebender Tendenz ohne Grasser daher bereits im Jahr 2002 das Niveau des Jahres 2005 erreicht.  

Ebenso gescheitert sind Bundeskanzler Schüssel und Finanzminister Grasser mit ihren großspurig seit langem angekündigten Reformen, beispielsweise in der Verwaltung oder im Gesundheitswesen.

Im Bereich der Gesundheitspolitik fällt auf, dass bei den Sozialversicherungsträgern ein Defizit von 0,1% des BIP angenommen wird. Dagegen gibt der Hauptverband der Sozialversicherungsträger in diversen Informationen für 2005 ein negatives Gebarungsergebnis in Höhe von 417,8 Millionen Euro an, was rund 0,2% des BIP entspricht. Offensichtlich geht die Regierung schon von Selbstbehalten in der Größenordnung von rund 200 Millionen Euro bereits im Jahr 2005 aus, andernfalls das in der Budgetrede angegebene gesamtstaatliche Defizit von 1,9% ja nicht stimmen, sondern 2,0% betragen würde.

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik steht die Anhebung der Mittel für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dafür, dass zu Lasten der Mitteln für passive Arbeitsmarktpolitik die Statistiken geschönt werden sollen und noch mehr Arbeitslose in Schulungen untergebracht werden sollen. Das löst zwar nicht das Schicksal dieser Menschen oder verbessert deren Chancen auf Arbeit. Sie scheinen lediglich in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr auf. 

Die groß angekündigte Offensive für Wissenschaft und Forschung schlägt sich im Budget derart nieder, dass die Mittel von 3.514 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 3.545 Millionen Euro im Jahr 2005 angehoben werden sollen, was real eine Kürzung bedeutet. Besonders negativ fällt auf, dass die Dotierung der für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutende anwendungsorientierte Forschung und Forschungsunternehmungen nach 85 Millionen Euro im Jahr 2003 auf 50 Millionen Euro im Jahr 2004 entgegen allen Ankündigungen zurückgenommen wurde und nunmehr im Jahr 2005 um nur eine (!) Million Euro auf 51 Millionen Euro angehoben wird (Übersicht 18 des Tabellenteils zur Budgetrede).

Die Förderungen an Klein- und Mittelbetriebe werden im Jahr 2005 mit 76 Millionen Euro unter das Niveau von 1999 zurückgenommen, was real erhebliche Kürzungen bedeutet und das Versprechen von Schüssel, Bartenstein, Leitl und Grasser gebrochen wird, die Situation der Klein- und Mittelbetriebe in Österreich zu verbessern (Übersicht 22 des Tabellenteils zur Budgetrede).  

Abschließend ist festzustellen, dass der österreichischen Bevölkerung in den Jahren 2007 und 2008 weitere, grosse Sparpakete drohen, wenn diese Regierung, wenn Schüssel und Grasser über 2006 hinaus im Amt bleiben. Weitere Einschnitte in das Gesundheitssystem, weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen und Pensionskürzungen stehen bevor. Denn Grasser kündigt in der Budgetrede an, im Jahr 2008 wieder ein Nulldefizit erreichen zu wollen. Aufgrund der wahltagsorientierten Budgetpolitik der schwarzblauen Bundesregierung und der überzogenen schuldenfinanzierten Steuergeschenke wird hingegen das Defizit im Jahr 2006 nach Angaben von Grasser in der Budgetrede bei 1,7% des BIP liegen. Daher müssten bis 2008 in zwei Schritten insgesamt rund 5 Milliarden Euro eingespart werden, um wieder ein Nulldefizit zu erreichen. Das wären 1.000 Euro mehr Belastung für jeden Steuerzahler in den Jahren 2007 und 2008.

Im Einzelnen nehmen die Sozialdemokratischen Abgeordneten zu ausgewählten Kapiteln des Bundesvoranschlags 2005 wie folgt Stellung:

 

 

Kapitel 11 - INNERES

 

Im Jahr 1999, als die SPÖ noch den Innenminister und den Finanzminister stellte, lag die Gesamtzahl der Delikte unter 500.000 und die Aufklärungsquote betrug deutlich über 50 Prozent. Trotzdem oder gerade deswegen war damals der Anteil des Budgetpostens Innere Sicherheit über 3% des Gesamtbudgets.

Heute, nach mehr als vier Jahren Ernst Strasser, in denen weit über 3000 Planstellen abgebaut und viele bewährte Strukturen im Bereich der Inneren Sicherheit bereits zerschlagen wurden, haben wir einen verheerenden Ansteig der Kriminalität und Chaos im Sicherheitsapparat zu beklagen. Trotzdem ist der Anteil des Budgets Innere Sicherheit am Gesamtbudget erneut unter 3% geblieben. Dies ist angesichts der angespannten Lage im Bereich der Exekutive, aber auch hinsichtlich des stetig steigenden Unsicherheitsgefühls innerhalb der Bevölkerung ein fatales Signal und budgetpolitisch falsch.

Die Steigerung des Budgets für den Bereich der Inneren Sicherheit ist angesichts der Defizitexplosion mit 163 Mio. Euro mehr als bescheiden geblieben und eigentlich nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Tatsächlich kommen der Sicherheitsexekutive nur etwa 68 Mio. Euro, also nur etwas mehr als 40% des Budgetanstiegs zugute. Das ist natürlich viel zuwenig für eine effiziente Verbesserung unserer Sicherheitsstrukturen.

Die neuen Herausforderungen in der Sicherheitspolitik durch ständig steigende Kriminalität können nur mit mehr ExekutivbeamtInnen erfolgreich bewältigt werden. Nur so können die ExekutivbeamtInnen erfolgreiche Partner der Bevölkerung sein. Dem widerspricht jedoch das Budget 2005. So ist der Anstieg für das Budget der Sicherheitsexekutive prozentuell wesentlich geringer als jener für das Gesamtkapitel Innere Sicherheit. Dies zeigt, dass trotz Beteuerungen des Ministers zu wenig Vorsorge für eine Aufstockung des Exekutivpersonals getragen wurde.

Auch die von Innenminister und Finanzminister vollmundig angekündigte Erweiterung des Exekutivapparates um mehrere hundert BeamtInnen findet im neuen Stellenplan keinen Niederschlag. Geht man von einem natürlichen Abgang von weit mehr als 500 Exekutivkräften aus, dann droht aufgrund der dürftigen Zahl von Ausmusterungen, die im Jahr 2005 vorgenommen werden können, eine weitere Verschärfung der Lage.

Für die Aufgabenerfüllung wäre der Exekutive das modernste Gerät, von der EDV bis hin zu den Fahrzeugen für den Einsatz- und Katastrophenfall, zur Verfügung zu stellen. Auch dieser Aufgabenstellung widerspricht das Budget 2005. Teilweise sanken sogar die einzelnen Posten im Bereich „Aufwendungen“. Dafür werden Unsummen für einheitliche Uniformen und teure Dienstreisen ausgegeben. Alleine im Bereich der Sicherheitsexekutive wurden für Inlandsreisen 14,54 Mio. Euro veranschlagt.

Keinerlei budgetäre Vorsorge trifft der Innenminister hinsichtlich der neuen geplanten Fahndungsmethoden wie Schutzzonen, Videoüberwachung und die diskutierte Aufnahme von biometrischen Daten in die neuen EU-Reisepässen, die bereits 2005 erfolgen soll.

Auch ist nicht klar, wie viel an Entschädigungen das BMI an „Mastertalk“, die Betreiberfirma des gescheiterten Projektes ADONIS für den Aufbau eines österreichweiten Behördenfunknetzes, zurückerstatten wird müssen. Schätzungen zufolge beträgt der Streitwert weit mehr als 100 Mio. Euro. Ein dementsprechender Posten wurde jedenfalls im Budget 2005 nicht vorgesehen.

Völlig versagt hat der Innenminister im Bereich der Ausbildung. Die Schaffung einer echten Sicherheitsakademie als Fachhochschule zur Aus- und Weiterbildung auf den Grundlagen der modernsten Kenntnisse über Kriminalität, Kriminalitätsbekämpfung und deren Verhinderung ist ebenfalls im Budget nicht zu finden.

Alles in allem sind in dem vorgelegten Budgetentwurf zum Kapitel Inneres die notwendigen Schwerpunkte nicht gesetzt. Bei einer Gesamtbeurteilung ist auch eine gewisse Beliebigkeit des Bundesministers für Inneres festzustellen, der eben nur die Gesamtsumme bei den Verhandlungen im Auge gehabt haben dürfte, jedoch keine Perspektiven der Bevölkerung anbietet, die explodierenden Kriminalitätszahlen effektiv und effizient zu bekämpfen.

 

 

Kapitel 12 – BILDUNG UND KULTUR

 

BILDUNG

Der Budgetvoranschlag 2005 (BVA 2005) bringt nur eine geringfügige Erhöhung von 1,18 % gegenüber dem Budgetvoranschlag 2004. Allerdings wurde der Budgetvoranschlag 2003 um ca. 20 Mio. Euro überzogen, sodass auch für das Jahr 2004 mit einer Überziehung des Budgetvoranschlages auszugehen ist. Darüber hinaus ist bei der Bewertung des Budgetvoranschlages 2005 zu berücksichtigen, dass beim Lehrpersonal die jährlich um etwa 3,5 % steigenden Strukturkosten (Biennien und Gehaltserhöhungen) bereits inkludiert sind. Das bedeutet, dass in der Folge auch der Budgetvoranschlag 2005 nur mit weiteren restriktiven Maßnahmen im Personalbereich einzuhalten sein wird. Im Vergleich zu den Gesamtausgaben des Bundes betragen die Ausgaben für den Schulbereich nur mehr 9,3 %, das ist der niedrigste Anteil seit Bestehen einer VP-/FP-Regierung (2000 waren es noch 9,5 % !).

Insgesamt sieht der BVA 2005 für das gesamte Kapitel 12 eine Erhöhung um 70 Mio. Euro vor. Die Erhöhungen im Budgetvoranschlag betreffen vor allem die Verwaltungsausgaben. So sind im Bereich der EDV Mehrausgaben von 17 Mio. Euro und für Mehrzahlungen an die BIG aufgrund übermäßig gestiegener Betriebskosten im Ausmaß von 6 Mio. Euro vorgesehen.

Obwohl beachtliche Investitionen in den EDV-Bereich getätigt wurden, ist das BMBWK offensichtlich nicht im Stande, die Budgetberechnungen auf Basis der Schülerzahlen 2003/04 vorzunehmen. Im Arbeitsbehelf sind die diesbezüglichen Schülerzahlen nur als Schätzwerte gekennzeichnet. Es ist daher fraglich, inwieweit eine seriöse Budgeterstellung ohne ausreichende Datenlage erfolgen kann.

Im Lehrerpersonalbereich wird zwar aufgrund der weiter steigenden Schülerzahlen im BHS-Bereich eine Erhöhung der Budgetmittel vorgenommen, die aber durch die oben erwähnte Berücksichtigung der Strukturkosten fast wieder ausgeglichen wird.

 

Vergleich der Budgetvoranschläge

 

 

 

 

 

 

in Mio €

Ansatz

BVA 2003

Erfolg 2003

BVA 2004

BVA 2005

120   BM

567,737

554,618

580,871

604,775

122   Zweckaufwand

76,924

81,018

78,409

83,318

124   nachgeordn. Dienststellen

66,759

72,308

70,444

78,301

126   nachgeord. Dienstst. auf

 

 

 

 

         Landesebene

74,967

77,329

77,997

81,546

Summe Verwaltung

786,387

785,273

806,949

847,94

 

 

 

 

 

127   allgemeinbildende Schulen

3.715,524

3.726,709

3.720,154

3.698,228

1275 davon Pflichtschulen

2.668,105

2.676,379

2.668,127

2.611,939

128   berufsbildende Schulen

1.163,878

1.174,948

1.167,723

1.213,41

1285 davon Pflichtschulen

107,009

105,734

107,02

110,123

129   Anst.der Lehrer- und

 

 

 

 

         Erzieherbildung

184,115

183,133

185,078

190,422

Gesamtausgaben

5.849,904

5.870,062

5.880,676

5.950,000

        Quelle: BMF

 

 

 

 

 

Budget Pflichtschulbereich

Für den Pflichtschulbereich ist infolge der Vereinbarungen des Finanzausgleiches die letzte Etappe des Berechnungsschlüssels für die Zuteilung von Dienstposten für LandeslehrerInnen (ein Dienstposten pro 14,5 Volksschülern, pro 10 Hauptschülern, pro 9 Schülern aus Polytechnischen Schulen und pro 3,2 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf) im Schuljahr 2004/05 in Kraft getreten. Seit dem Jahr 2000 wurden somit ca. 5.500 Landeslehrerdienstposten abgebaut, wobei davon ca. ein Drittel durch die sinkenden Schülerzahlen bedingt sind. Dieser Abbau erfolgte zum größten Teil durch eine spezielle Vorruhestandsregelung, von der viele LehrerInnen Gebrauch machten. Diese Dienstposten wurden dann zum überwiegenden Teil nicht nachbesetzt. Die Auswirkungen sind im Budget nachvollziehbar. Wurden im Jahr 2000 für Aktivbezüge 2.802 Mio. Euro aufgewendet, so sinkt dieser Betrag 2005 auf 2.743 Mio. Euro. Allerdings erhöhten sich die Kosten für den Pensionsaufwand in diesem Zeitraum von 697 Mio. Euro auf 926 Mio. Euro. Das heisst, dass die Gesamtkosten für die LandeslehrerInnen von 2000 bis 2005 um 169 Mio. Euro gestiegen sind, aber eine Verlagerung der Kosten von den Aktivitätsbezügen zum Pensionsaufwand stattgefunden hat.

Der Personalabbau und die restriktiven Vorgaben der Stellenplanrichtlinien führten bereits zu folgenden schwerwiegenden Konsequenzen:

 

       Erhöhung der Klassenschülerzahlen in Folge weniger Lehrerdienstposten, mehr SchülerInnen, weniger Klassen (Wien: durchschnittlich 27 Kinder bei einem Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache von 41 % in der Volksschule und 46 % in der Hauptschule)

       Entwicklung der Gesamtschülerzahlen

 

 

1997/98

1998/99

1999/2000

2000/01

2001/02

2002/03

Gesamtschüler

1.207.310

1.221.460

1.228.493

1.231.188

1.231.697

1.232.576

Gesamtklassen

54.916

55.486

55.830

56.011

55.845

55.806

            Quelle: Statistik Österreich

 

       Reduktion der Fördermaßnahmen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und für lernschwächere Kinder

       Reduzierung des Angebots an unverbindlichen Übungen und Freigegenständen

       Steigende Arbeitslosigkeit bei JunglehrerInnen, da es in den nächsten Jahren kaum Neuanstellungen von AbsolventInnen der Pädagogischen Akademien geben wird

       Fördermaßnahmen für alle Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf (SPZ) auf Grund der Deckelung der Ressourcen auf 2,7 % der GesamtschülerInnen nicht möglich (Wien hat 4,7 % Kinder mit SPZ!)

       Auflösung und Zusammenlegung von ländlichen Kleinstschulen

 

Trotz diesem tiefen Einschnitt in die Schulqualität gibt es im Budgetvoranschlag 2005 im Vergleich zum Voranschlag 2004 einen Rückgang von 56 Mio. Euro bei den Kosten für LandeslehrerInnen. Hinzu kommt, dass im Budget auch die Mehrkosten für 10.000 neue Plätze in ganztägigen Schulformen beinhaltet sind. Die tägliche Lernstunde in den neuen Gruppen machen weitere 4 Mio. Euro aus. Zudem sind auch die Strukturkosten (Biennen und Gehaltserhöhungen), das sind ca. 90 Mio. Euro, aus diesem Budget abzudecken. Insgesamt bedeutet das gegenüber 2004 eine Verringerung der Dotierung für LandeslehrerInnen um 150 Mio. Euro. Dem gegenüber steht ein Schülerrückgang von ca. 14.000 VolksschülerInnen, das sind etwa 1.000 Diensposten. Setzt man die durchschnittlichen Gesamtkosten für einen Landeslehrer mit 35.000 Euro jährlich an, so ergibt sich eine Differenz von 3.300 Lehrerdienstposten im Vergleich zum Budgetjahr 2004. Das bedeutet, dass für das Schuljahr 2005/06 weitere restriktive Maßnahmen zu erwarten sind.

 

Budget Berufsbildung

Der Trend zu den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen hält weiter an. Im Bereich der berufsbildenden Vollzeitschulen ist die SchülerInnenzahl nach den jüngsten Angaben des Minsteriums auch in diesem Schuljahr wieder um ein Prozent angestiegen. Da in den nächsten Jahren noch stärkere Schülerjahrgänge zu erwarten sind, werden sowohl zusätzliche Personal- als auch Raumressourcen benötigt. Die Zahl der 15-jährigen Jugendlichen in der österreichischen Wohnbevölkerung steigt von heuer 94.666 bis auf 97.798 im Jahr 2008.

Im Bereich des berufsbildenden Schulwesens sieht der Voranschlag 2005  Personalausgaben von 988,4 Mio. Euro vor, das ist eine Steigerung von 3,5 % gegenüber dem Erfolg 2003.

Nimmt man die Steigerung der SchülerInnenzahlen seit dem Vorjahr, die Kosten für Gehaltserhöhungen sowie für den Struktureffekt bei den LehrerInnen zeigt sich, dass diese geringe Erhöhung zu keinem Ausbau des berufsbildenden Schulwesens im kommenden Jahr führen kann. Auch die Steigerung des Sachaufwandes um 4,7 Mio. Euro (2,2 %) fällt in Anbetracht eines erheblichen Nachholbedarfes bei der Ausstattung an den berufsbildenden Bundesschulen gering aus.

Trotz vorgelegter Studien über den Mangel an Ausbildungsplätzen in gewissen Bereichen, über hohe Drop out-Raten und über einen steigerungsfähigen Bildungsstand der 20-24-Jährigen hat die Regierung es neuerlich verabsäumt in diesem wichtigen Schulbereich Maßnahmen für eine eindeutige Verbesserung der Bildungsqualität zu treffen. Bereits im vergangenen Schuljahr wurde seitens der Ministerin auf einen Ausbau der Plätze im BMHS-Bereich um 1.500 hingewiesen. Auch heuer steht diese Zahl wieder unter den Ankündigungen im Arbeitsbehelf zum Budget als derzeit in Bau befindlich, weitere 5.610 Plätze sind im Planungsstadium. Ein umfangreiches Ausbau- und Investitionsprogramm, dessen Verwirklichung auch umgesetzt wird,  wäre erforderlich, damit die Nachfrage in diesem Bildungsbereich bewältigt werden kann. Dies ist von um so größerer Bedeutung als der Lehrstellenmarkt seit Jahren strukturell bedingte Einbrüche verzeichnet. Für diese Jugendlichen wären insbesondere praktisch orientierte Angebote im Bereich der mittleren Schulen auszubauen. Zusätzlich sollten an den Berufsschulen Modellversuche für Jugendliche ohne Lehrvertrag eingerichtet werden.

Die Bundesregierung schwächt mit ihrer Vorgangsweise im Bereich der Berufsbildung den Wirtschaftsstandort Österreich und nimmt einer steigenden Anzahl von jungen Menschen die Chance auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft.

Die EU-Bildungsminister haben für den Bildungsbereich sog. Benchmarks festgelegt. Damit ist auch die Zustimmung zur Erhöhung der Abschlussquote der SchülerInnen in der Sekundarstufe II verbunden. Bis 2010 sollen in Österreich 85 % der 20-Jährigen über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen. Nach der Volkszählung 2001 verfügen bei den 20-24-Jährigen 17,4 % über keine über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung, also 82,6 % über diesen Abschluss. Wenn im Arbeitsheft angegeben wird, dass 86,5 % der 22-Jährigen über einen Sekundarabschluss II verfügen, ist dies nicht nachvollziehbar.

Das Ziel einer Erhöhung der AbsolventInnen mit Sekundär II–Abschluss ist nur dann erreichbar, wenn mehr Ausbildungsplätze als bis dato angeboten, gleichzeitig die Drop out-Quoten abgesenkt werden und auch die Angebote für Berufstätige und zum Nachholen im 2. Bildungsweg gesteigert werden. Maßnahmen sind auch für die Gruppe der jährlich 8 % eines Jahrganges zu setzen, die nach dem Pflichtschulabschluss keine weiterführende Ausbildung beginnen, dies sind immerhin zwischen 7.000 und 8.000 Jugendliche pro Jahr.

Seitens der SPÖ wird zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass die Realisierung eines Kurssystems im Oberstufenbereich auch zur Absenkung der sehr hohen Drop out-Raten führt. Dies ist durch die Verminderung der RepetentInnenzahlen mit einer Kostenreduktion verbunden, Kosten, die sinnvoller in die Förderung von Jugendlichen investiert werden sollten.

Für die großen Probleme im Schulbereich, den steigenden Bedarf an Nachhilfe, die hohen Drop out-Raten im Bereich der ersten Klassen der berufsbildenden Schulen und die hohen Kosten, die das Repetieren einer ganzen Klasse verursacht, ist das Bildungsressort bis dato nicht bereit, auch nur minimale Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen.

 

Tabelle - SchülerInnenzahlen im Bereich der berufsbildenden Schulen

 

 

2000/01

2001/02

2002/03

2003/04

2004/05

BPS

132.613

130.597

127.806

129.200

 

BMS

47.579

51.801

53.012

50.527

50.984

BHS

123.676

126.474

128.196

129400

130.800

BMHS

171.255

178.275

181.208

179.927

181.784

 

In den fünf Jahren der VP-/FP–Regierung ist die Zahl der SchülerInnen an den BMHS um gut 10.000 Schulpätze angestiegen.

Dabei ist die Zahl der Plätze an den BHS am stärksten gewachsen und zwar um 7.124 vom Schuljahr 2000/01 bis zum laufenden Schuljahr.

Im Arbeitsbehelf wird angegeben, dass die Zahl der Schulplätze an den BHS seit 1995 um 30.000 gestiegen ist, das bedeutet, dass sie in den vier Jahren von 1995 bis 1999/2000 um 22.876 gestiegen ist, in den fünf Jahren seit der Antritt der VP-/FP-Regierung jedoch nur mehr um 7.124.

Der Anstieg an den BHS geht auch nur zu einem Teil auf gesteigerte Schulplätze in den öffentlichen Schulen zurück. Lt. Arbeitsbehelf stieg hier die SchülerInnenzahl von 2000/01 auf 2003/04 um 4.456 von 111.144 auf 115.600, das ist eine prozentuelle Erhöhung um 4 %, während im Gesamtbereich die Anzahl der Schulplätze um 4,6 % stieg. Der Ausbau wird also sehr stark von den privaten Schulen getragen, an denen Schulgeld zu bezahlen ist.

 

Weniger Geld für Kinder aus einkommensschwachen Familien

 

Schülerbeihilfen

Die letzte Ausweitung des Bezieherkreises und eine Erhöhung der Schülerbeihilfen erfolgte im Schuljahr 1999/2000. Die Zahl der SchülerbeihilfenbezieherInnen hat stark zugenommen. Dadurch konnten die bisher budgetierten 40,7 Mio. Euro im Jahr 2000 erstmals ausgeschöpft werden. Seither hat die Zahl der BeihilfenbezieherInnen um etwa 3.000 abgenommen und die durchschnittliche Beihilfensumme ist in diesem Zeitraum um 50 Euro gesunken, da weder eine Anpassung noch eine Erhöhung bzw. Ausweitung des BezieherInnenkreises vorgenommen wurde.

 


Anzahl der BeihilfenbezieherInnen und Auszahlungen

 

 

1999/00

2000/01

2001/02

2002/03

Schülerbeihilfe

20.074

19.084

18.395

18.821

Heimbeihilfe

5.637

4.127

4.931

4.935

Schüler- und Heimbehilfe

8.042

7.796

7.532

7.448

Besondere Schulbeihilfe

266

144

104

103

Summe

34.019

32.341

30.962

31.307

in Mio. Euro

40,65

36,12

34,13

34,16

 

Die im Budget 2003 vorgesehenen 34,3 Mio. Euro wurden beinahe ausgeschöpft. Für 2004 sind allerdings nur 33,869 Mio. Euro zur Verfügung und für 2005 wird eine leichte Erhöhung auf 35 Mio. Euro vorgenommen. Allerdings reicht dieser Ansatz nicht aus, um eine Anpassung und eine Erweiterung des Bezieherkreises vorzunehmen.

Die Vergabe der Beihilfen sollte nur aufgrund von sozialer Bedürftigkeit erfolgen und nicht wie derzeit vom günstigen Schulerfolg abhängig sein. Außerdem muss der Bezieherkreis auf die SchülerInnen der 9. Schulstufe (1. Klasse BMHS bzw. 5. Klasse AHS) ausgeweitet werden. Auch die Förderungen für ArbeitnehmerInnen im zweiten Bildungsweg sind unzureichend.

 

Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen

Obwohl der Erfolg 2003 1,374 Mio. Euro beträgt, sind im Budgetvoranschlag 2005 nur mehr 1,036 Mio. Euro vorgesehen. Das bedeutet eine Kürzung von 25 %! Vergleichsweise hat der Bund für Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen 2000 noch 1,581 Mio. Euro aufgewendet. Laut einer AK-Studie liegen die durchschnittlichen Kosten für eine Projektwoche bei ca. 300 Euro und für eine Sportwoche bei 360 Euro, wobei Spitzenwerte jenseits der 1.000 Euro liegen. Somit wird es ohne finanzielle Unterstützung zu weiteren massiven Belastungen für einkommensschwächere Familien kommen.

 

Budget Erwachsenenbildung

Nachdem die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 das Budget zur Förderung der Erwachsenenbildung systematisch gekürzt hat, ist nun erstmals seit Antritt der VP-/ FP-Koalition eine Erhöhung des Budgetansatzes vorgesehen. Gleichzeitig weist die SPÖ jedoch hin, dass die Relation zwischen dem Gesamtbildungsbudget und den Mitteln für die Förderung der Erwachsenenbildung mit 100 : 0,13 weiterhin ausgesprochen ungünstig ist. Auch der Rechnungshof und die OECD haben dieses Missverhältnis kritisiert.

Die SPÖ wiederholt daher ihre Forderung nach zusätzlichen 100 Millionen Euro für die österreichische Erwachsenenbildung.

 

 

Kapitel 14 - WISSENSCHAFT

 

Budget Universitäten

Mit dem Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) wurde die gesetzliche Basis zur Ausgliederung der Universitäten geschaffen. Die Finanzierung soll über 3-jährige Globalbudgets, Drittmittel und Studiengebühren erfolgen. Für die Jahre 2004–2006 wurde der Globalbetrag im UG (§ 141) mit 1,661 Mio. Euro jährlich festgelegt. Dazu kommen noch gemäß § 141 Abs. 2 Abgeltungen für die Bezugserhöhungen für Beamte und Vertragsbedienstete, Mietaufwendungen, Hochschulraumbeschaffung, den klinischen Mehraufwand etc.

Im Universitätsbereich sind die Aufwendungen für die Universitäten bei den gesetzlichen Verpflichtungen für 2005 nur geringfügig erhöht worden (BVA 2004: 1,702,6 Mio. Euro; BVA 2005: 1,724,6 Mio. Euro).

Die Aufwendungen insgesamt inklusive Hochschulraumbeschaffung und dem laufenden klinischen Mehraufwand sind gegenüber dem BVA 2004 jedoch gesunken ((BVA 2004: 1,914,1 Mio. Euro; BVA 2005: 1,906 Mio. Euro).

Wesentlich ist jedoch, dass seit dem Jahr 2000 aufgrund der Kürzungen im Investitionsbereich ein enormer Nachholbedarf besteht und der Struktureffekt bei den Personalkosten ebenfalls nicht abgegolten wurde.

Die Arbeitnehmerinteressenvertretungen haben bereits in den – ablehnenden – Stellungnahmen zum UG 2002 darauf verwiesen, dass die Implementierung dieses Gesetzes zur „Ausgliederung“ der Universitäten sowie die Errichtung eigener medizinischer Universitäten beträchtliche Mehrkosten verursachen wird. Es wurde wiederholt die Vorlage eines gesamtösterreichischen Hochschulentwicklungs- sowie eines entsprechenden Finanzierungskonzeptes verlangt und darauf aufmerksam gemacht, dass bei unzureichenden und „gedeckelten“ Budgets für die Universitäten mit negativen Konsequenzen für Studierende (z.B. keine Verbesserung der Studienbedingungen, indirekter Numerus Clausus durch zu wenig Platzangebote in Lehrveranstaltungen, mehr Druck in Richtung höherer Studiengebühren und formaler Zugangsbeschränkungen) und Beschäftigte (z.B. Personalabbau, mehr Abhängigkeit von Aufträgen aus der Wirtschaft) gerechnet werden muss.

Die Bedenken wurden mittlerweile bestätigt: Vor allem im Bereich der Lehre sind an vielen Universitätsstandorten wiederholt Missstände aufgetreten, die zu Lasten der gebührenzahlenden Studierenden gehen. Die Rektorenkonferenz hat erneut darauf verwiesen, dass seit dem letzten „Normaljahr“ 1999 Mittel für notwendige Investitionen im Ausmaß von rd. 130 Mio. Euro fehlen und ein Notprogramm („Geräteaktion“) von 100 Mio. Euro gefordert.

Anstatt für die Universitäten ausreichende Budgetmittel zur Verbesserung der Studienbedingungen bereitzustellen, versucht BM Grasser die prekäre Finanzsituation der österreichischen Unis schönzureden. Mit dem Verweis auf die Gründung von Eliteuniversitäten, deren Finanzierung völlig im Dunkeln bleibt, soll offenbar von den aktuellen Problemen abgelenkt werden. Diese Vorgangsweise ist völlig unverständlich, da seitens der Universitäten bereits seit längerem und mehrfach auf die Budgetnot und die negativen Konsequenzen für Lehre und Forschung aufmerksam gemacht wurde.

Eine budgetäres Sofortprogramm für die Universitäten ist daher dringend notwendig, wenn der Bundesregierung gute Studienbedingungen tatsächlich ein großes Anliegen sind. Andernfalls sind die Leidtragenden in erster Linie die Studierenden, die trotz der Bezahlung von Studiengebühren weiterhin mit zu wenigen Lehrveranstaltungen, mangelhafter Sachausstattung und sanierungsbedürftigen Lehrsälen konfrontiert sind. Zu befürchten ist, dass vor allem die Bedürfnisse der großen Gruppe von berufstätigen Studierenden unter die Räder kommen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen:

       Die österreichischen Universitäten wurden zwar in die Autonomie entlassen, diese ist aber in vielen Bereichen nur eine „Verwaltung des Mangels“, da entsprechende Budgetmittel fehlen.

       Vor allem im Investitionsbereich besteht seit dem Jahr 2000 ein großer Nachholbedarf.

       Auch im Personalbereich bestehen nach wie vor problematische Engpässe, zumal bei den im UG 2002 fixierten Budgets bis 2006 Struktureffekte unberücksichtigt blieben.

       Es ist  nicht zu erwarten, dass für die gebührenzahlenden Studierenden künftig ein besseres Studien- und Betreuungsangebot bereitgestellt wird.

 

Studienförderung und Förderung von Auslandsaufenthalten bei Studierenden

Der Betrag für die Studienförderung (VA-Ansatz 1/14107) ist bereits das dritte Jahr „eingefroren“. Für die Jahre 2003 und 2004 wurden jeweils 146,613.000 Euro veranschlagt. Allerdings mussten im Jahr 2003 für die Studienförderung von rund 46.000 Studierenden insgesamt rund 162 Mio. Euro aufgewendet werden. Davon sind im Übrigen ca. 20 % für den so genannten „Studienzuschuss“ zu veranschlagen, d.h., ca. 30 Mio. Euro sind kein echtes Stipendium, sondern nur ein Ersatz für die bereits bezahlten Studiengebühren. 

Da im Jahr 2003 bereits ein Fehlbetrag von ca. 16 Mio. Euro zu verzeichnen war, wird für das laufende Jahr 2004 eine Unterdotierung von rund 20 Mio. Euro angenommen.

Das für 2005 vorgesehene Stipendienbudget in der Höhe von wiederum nur 146,613.000 Euro wird als nicht ausreichend betrachtet, da insbesondere infolge steigender StudienanfängerInnenzahlen an den Universitäten und den Ausbau des Fachhochschulsektors, der einen hohen Anteil an StipendienbezieherInnen aufweist, mit einer weiter wachsenden Zahl an StipendienbezieherInnen gerechnet werden muss.

Aus Arbeitnehmersicht ist zur Beseitigung der „sozialen Schieflage“ im studentischen Bereich zudem eine umfassende Novellierung der Stipendienbestimmungen inklusive entsprechender budgetären Dotierung dringend erforderlich.

In der Studierenden-Sozialerhebung 2002 wurde u.a. auf Folgendes hingewiesen: Infolge der Studiengebühren kam es bei der Gesamtstudierendenzahl zu einem Rückgang von Studierenden aus niedrigeren Schichten. Es haben vor allem ältere Studierende das Studium abgebrochen. Insgesamt gibt es eine deutliche Unterrepräsentation von Arbeiterkindern im Hochschulbereich, der Anteil an Arbeiterkindern bei den AnfängerInnen an wissenschaftlichen Universitäten ist gesunken. Es kam zu einer Ausweitung der studentischen Erwerbstätigkeit auch bei BeihilfenbezieherInnen. Der Anteil des Stipendiums am studentischen Gesamtbudget ist gesunken und mit fortschreitendem Semester gibt es eine sinkende Förderquote.

Diese Daten belegen, dass die angekündigte „soziale Abfederung“ der Studiengebühren nur in unzureichendem Ausmaß erfolgt ist. Auch die Einschätzung, dass Studiengebühren eine Barriere für Kinder aus bildungsfernen Schichten sowie Berufstätige darstellen, wird durch die Studienergebnisse bestätigt.

Erforderlich ist daher zunächst eine Indexanpassung bei den Stipendienhöhen und Bemessungsgrundlagen, da diese zuletzt 1999 (!) vorgenommen wurde. Der sogenannte „Kostendämpfungseffekt“ infolge fehlender Anpassungen an die gestiegenen Löhne hat nämlich zur Folge, dass die Stipendienhöhe sinkt und eine Kompensation in Form von vermehrter Erwerbstätigkeit oder Unterstützung durch die Familie notwendig wird.

Hinzu kommt, dass auch für andere wichtige Maßnahmen keine Budgetmittel zur Verfügung stehen. Dies betrifft – angesichts der Debatte und den Maßnahmen zur Anhebung des Pensionsantrittsalters - insbesondere das Hinaufsetzen der Altersgrenzen für den Stipendienbezug (derzeit ist die Altersgrenze 30 bzw. 35 Jahre bei Studienbeginn). Durch die vermehrte Umstellung auf das dreigliedrige Studiensystem (Bakkalaureat/Magister/Doktorat) sind vor allem jene Studierenden benachteiligt, die ein Magisterstudium anschließen wollen, aber aufgrund der vorangegangenen Berufstätigkeit bei Aufnahme des Magisterstudiums schon älter als 35 Jahre sind.

Auch bei den Studienabschluss-Stipendien für berufstätige Studierende sind Verbesserungen (z.B. Rechtsanspruch, Ersatz der Studiengebühren etc.) erforderlich.

Ein weiterer Bereich der studentischen Förderung, nämlich die Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen von ERASMUS-Stipendien (der nationale Anteil ist in VA 1/14108 - Joint Study Programme enthalten), wird von 2.035.000 Euro auf 2.000.000 Euro reduziert, obwohl bereits 2003 mit den budgetierten 2.035.000 Euro nicht das Auslangen gefunden werden konnte (Erfolg 2003: 2.107.000 Euro) und das Bildungsministerium immer wieder die Wichtigkeit der Internationalisierung und Mobilität betont. Zudem ist aus Arbeitnehmersicht darauf zu verweisen, dass ein Auslandsaufenthalt bei der Stellenbewerbung von HochschulabsolventInnen nicht selten ein relevantes Kriterium für Arbeitgeber ist.

Im Studienjahr 2003/04 haben rund 3.800 Studierende am ERASMUS-Programm teilgenommen. Angesichts steigender Studierendenzahlen mussten die monatlichen Beiträge für das Studienjahr 2004/05 um 11 % gekürzt werden (z.B. 155 Euro statt 174 Euro/Monat für Italien; 221 Euro statt 250 Euro für Großbritannien) und für 2005/06 ist zudem eine Beschränkung bei der Aufenthaltsdauer auf sechs Monate vorgesehen. Letzeres hat bereits im Universitätsbereich zu Debatten geführt, da Probleme bei der Qualität und den Verträgen mit den Partnerinstitutionen befürchtet werden.

Seitens der EU ist jedenfalls generell eine weitere Steigerung der Auslandsaufenthalte geplant. Dieses Ziel kann aber nur mit einer angemessenen Erhöhung des nationalen Zuschusses erreicht werden. Andernfalls ist mit weiteren Kürzungen der Stipendiensummen und einer Beschränkung der Stipendiendauer zu rechnen. Dies trifft vor allem jene Studierende, die kein staatliches Stipendium beziehen, sich aber aufgrund der sozialen Lage einen Auslandsaufenthalt  nicht mehr leisten können. 

 

Zusammenfassend ist festzustellen:

       Die Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden ist offenbar kein Anliegen der Bundesregierung - das Stipendienbudget wurde trotz steigender Studierendenzahlen bereits das dritte Jahr nicht erhöht.

       Im Jahr 2003 musste der Budgetvoranschlag um ca. 16 Mio. Euro überschritten werden, für 2004 ist mit einem noch höheren Fehlbetrag zu rechnen. Der Budgetansatz 2005 ist daher als nicht ausreichend zu betrachten, es sei denn, es sind Verschlechterungen beim Stipendienbezug oder ein neuerliches Überziehen bei diesem Budgetposten geplant.

       Notwendige Reformen zugunsten von StipendienbezieherInnen, wie zum Beispiel eine Indexanpassung der Stipendienhöhen und Bemessungsgrundlagen, sind nicht durchführbar.

 

Die nationalen Mittel für die Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen ERASMUS werden trotz wachsender InteressentInnenzahlen reduziert.

 

 

Budget FACHHOCHSCHULEN

 

Studienplatzentwicklung und Budgetentwicklung

Der Entwicklungs- und Finanzierungsplan für den Fachhochschulbereich II (E&F-Plan) sah bis zum Jahr 2004/05 eine jährliche Zahl von 600 neuen AnfängerInnenstudienplätzen vor. Da aufgrund der Aktion 600 (die Länder übernehmen die Finanzierung einer Kohorte von Studiengängen) sowie der Überführung der Sozialakademien in FH-Studiengänge (Budgetierung nicht aus dem FH-Finanzierungsplan) die Ausbauzahl von 21.000 Studienplätzen bereits im Jahr 2004/05 erreicht ist, hat es im Herbst 2004 keine zusätzlichen AnfängerInnenstudienplätze gegeben. Im Mai 2004 beschloss der Ministerrat den Entwicklungs- und Finanzierungsplan III für den Fachhochschulbereich, der aufgrund von jährlich 300 zusätzlichen AnfängerInnenstudienplätzen ab 2005 einen Ausbau des FH-Sektors bis zum Jahr 2010 auf 33.205 Plätze vorsieht.

In den Jahren 2000 bis 2002 ist der Budgeterfolg jeweils ca. zwischen 2 und 3 Mio. Euro unter der Vorgabe des E&F-Plans gelegen.

 

FH-Budget

 

 Studienjahr

2000/01

2001/02

2002/03

2003/04

2004/05

2005/06

 Budgetjahr

2000

2001

2002

2003

2004

2005

 E & F

 Plätze [1]

11.800

13.800

16.300

18.700

21.000

 

27.024

 tatsächliche

 Plätze [2]

12.172

14.670

18.206

22.140

25.665

 

28.085

 E & F

 Finanzierung

67,88 Mio. €

79,94 Mio. €

94,26 Mio. €

110,17 Mio. €

125,94 Mio. €

 

156,88 Mio €

 tatsächliche

64,710 Mio. €

77,536 Mio.

91,428 Mio. €

108,696 Mio € 

106,696 Mio € 

(116,696 Mio €)

 

151,596 Mio €

 Finanzierung

Erfolg 2000

Erfolg 2001

Erfolg 2002

Erfolg 2003

BVA 2004

 

BVA 2005

 

Diese Einsparungen konnten dadurch erzielt werden, dass einige Studiengänge nicht ausgelastet sind oder eine höhere Drop out-Rate vorliegt, sodass hier die Kosten für den Bund hinter den veranschlagten Sätzen liegen, da der Bund eine strikte Studienplatzbewirtschaftung betreibt.

Die Budgetvoranschläge 2003 und 2004 haben die Vorgabe des E&F-Plans um ca. 3,5 Mio. Euro bzw. um 19 Mio. Euro unterschritten. Aufgrund massiver Proteste - auch der Länder, die sehr viel in die Fachhochschulen investiert haben - wurde das Budget 2003 um 2 Mio. Euro und das Budget 2004 um 10 Mio. Euro erhöht.

Für das Jahr 2005 beläuft sich der Budgetvoranschlag auf 151,596 Mio. Euro (Förderungen im FH-Kapitel).

Diese vorerst hoch wirkende Steigerung kommt durch folgende Umstände zusammen:

Ab dem Jahr 2001 kam es zur Überführung der Sozialakademien in Fachhochschul-Studiengänge, an den Sozialakademien gab es ca. 400 AnfängerInnenstudienplätze (dreijährige Ausbildung, insgesamt 1.200 Studienplätze). Dieses Budget wurde umgeschichtet, wodurch es zu zusätzlichen FH-Studienplätzen kommt, die nicht aus den Budgetvorgaben des FH-Finanzierungsplanes bedeckt werden müssen. Die Sozialakademien sind nach wie vor im Unterrichtskapitel budgetiert, da das Personal im Rahmen der Mitverwendung den Fachhochschul-Studiengängen überlassen wird. Allerdings dauern die FH-Studiengänge im Vergleich zur Sozialakademie ein Jahr länger, ab dem Studienjahr 2004/05 müssen zusätzliche Plätze aus dem FH-Budget finanziert werden. Dies macht ca. eine Million der Erhöhung im Voranschlag 2005 aus.

Im Jahr 2002 startete das Ministerium die Aktion 600 plus. Die Länder wurden aufgefordert die Anfangskohorte eines Studienganges durchzufinanzieren und der Bund erklärte sich bereit, ab der Kohorte 2003 die Finanzierung zu übernehmen. Die Aktion 600 plus bewirkt, dass ab der zweiten Kohorte 2003 die Bundesfinanzierung für diese zusätzlichen Plätze übernommen werden muss.

Im Studienjahr 2004/05 liegen die tatsächlichen Plätze an den FH-Studiengänge mit 25.665 um fast 5.000 Studierende über den im E&F-Plan vorgesehenen 21.000. Auf diese höhere Anzahl muss durch einen erhöhten Budgetansatz reagiert werden. Bei einer durchschnittlichen Bundesförderung von 6.200 Euro machen diese 5.000 Plätze ca. 30 Mio. Euro aus. Die angeblich durch einen Ausbau des FH-Sektors 2005 veranlasste Steigerung des Budgets resultiert also daraus, dass der Bund die Verpflichtungen übernehmen muss, die er bei den Sozialakademien und beim vorerst durch die Länder finanzierten Ausbau eingegangen ist. Im Studienjahr 2004/05 gibt es überhaupt keine zusätzlichen AnfängerInnenstudienplätze und die im Herbst 2005 startenden 300 neuen Plätze aus dem E&F-Plan III werden sich nur mit etwa 5 Mio. Euro zu Buche schlagen.

Für das Jahr 2005/06 sind lt. E&F-Plan gut 27.000 Plätze vorgesehen, bei der Fortschreibung der jetzigen Studiengänge und unter Annahme von 300 zusätzlichen AnfängerInnenstudienplätzen ergeben sich jedoch fast 1.000 Studienplätze mehr (28.085).

Entgegen der Budgetierung im E&F-Plan III, indem für 2005 eine Bundesförderung von 156,88 Mio. Euro vorgesehen ist, finden sich im BVA 2005 jedoch nur 151,596 Mio. Euro.

Es handelt sich also um eine Verringerung gegenüber dem Entwicklungsplan von 5,284 Mio. Euro. Da der Entwicklungsplan III erst im Mai 2004 beschlossen wurde, ist es befremdlich, dass im Oktober 2004 ein um über 5 Mio. Euro geringeres Budget vorgelegt wird. Das Ministerium rechnet anscheinend selbst nicht damit, dass der Entwicklungsplan als Ausbauplan eingehalten wird.

Verschlechternd kommt hinzu, dass die Normkosten für einen FH-Studienplatz seit 1994 seitens des Bundes nicht erhöht wurden und durch neue Regelungen (Kosten für nebenberufliche Lehrer durch Einkommenssteuergesetz, erhöhter Aufwand für Forschung durch Einforderung der gesetzlichen Verpflichtung, Internationalisierung) der Budgetrahmen für die Erhalter immer enger wird.

 

FH-BewerberInnen und Ausbaupläne der Erhalter

Im Gegensatz zum Ausbaustopp stehen das Interesse der Studierenden und Berufstätigen, aber auch die Ausbaupläne der Erhalter.

Im Herbst 2003 haben sich 2,42 BewerberInnen um einen Studienplatz beworben (über 17.000 Interessierte für rd. 7.000 Plätze). Allerdings ist das Interesse nach den Bereichen sehr unterschiedlich und es gibt Studiengänge mit über 10 BewerberInnen pro Platz, aber vor allem auch im technischen Bereich gibt es Studiengänge, die nicht ausgelastet sind.

Da kurzfristige Umschichtungen nicht vorgesehen sind, „verfallen“ diese Studienplätze. Anstelle einer koordinierten Vorgangsweise des Ministerium, wie diese Plätze entweder umgeschichtet oder durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Aktionen Frauen in technische Berufe, attraktive Bedingungen für nicht-traditionelle BewerberInnen) besetzt werden könnten, spart das Ministerium auf diese Weise jährlich veranschlagte Budgetmittel ein.

Auch die Pläne der Erhalter sind umfassender als die Vorgaben des Ministeriums. Für die im Jahr 2005 zur Verfügung stehenden 300 zusätzlichen AnfängerInnenstudien-plätze hat es Konzepte seitens der Träger für rd. 1.900 neue Plätze gegeben.

 

Umstellung auf das Bakkalaureats- und Magisterstudium

Aufgrund einer Novelle des Fachhochschulstudiengesetzes ist es seit 2003 möglich, die Diplomstudien in Bakkalaureats- und Magisterstudien umzuwandeln. Da die Magisterstudien zwischen zwei und vier Semester dauern können, bedeutet das eine Verlängerung des Studiums um bis zu einem Jahr im Vergleich zu den jetzigen vierjährigen Diplomstudiengängen. Allerdings wird die Studienplatzfinanzierung nur nach dem Äquivalent der bisherigen Diplomstudien bezahlt, d.h., falls ein Studium in Kombination Bakkalaureat und Magister künftig fünf Jahre dauert, finanziert der Bund nur wie bisher die Kosten für vier Jahre, was in der Praxis meist bedeutet, dass die Studiengänge weniger Plätze in den Magisterstudien anbieten.

 

Einschätzung des Budgets 2005 für die Entwicklung im FH-Bereich

Entgegen der Aussage im Begleitheft beträgt die Steigerung bei den Förderungen im FH-Bereich nicht 44,9 Mio. Euro, sondern nur 34,9 Mio. Euro, da für das Jahr 2004 bereits eine Budgeterhöhung von 10 Mio. Euro zugesagt wurde.

Diese Erhöhung von 34,9 Mio. Euro muss zum Großteil dafür verwendet werden, die zusätzlichen Plätze aus den letzten Jahren, die durch die Aktion 600 von den Ländern bzw. durch die Übernahme der Sozialakademien aus einem anderen Budgetansatz finanziert wurde, in der Weiterführung zu garantieren.

Da jedoch die zu erwartenden Studierendenzahlen über den geplanten Zahlen aus dem Entwicklungsplan liegen, die Finanzierung jedoch gegenüber dem Voranschlag im Entwicklungsplan zurückbleibt, ist mit einer weiteren Anspannung der Budgetlage bei den Erhaltern im FH-Bereich zu rechnen.

Der Budgetvoranschlag 2005 kann in keiner Weise als beträchtlicher zusätzlicher Ausbau des FH-Sektors gesehen werden. Es ist das Ziel des Entwicklungsplanes III mit gut 33.000 Plätzen bis 2010 schon ein bescheidenes, das nicht den Ansprüchen der BewerberInnen, aber auch nicht den Ansprüchen nach qualifiziert Ausgebildeten für den Wirtschaftsstandort entgegenkommt. Auch ohne den Entwicklungsplan III wäre es allein durch den Vollausbau der bis 2003/04 gestarteten Studiengänge zu einer Erhöhung der FH-Plätze auf 28.000 bis 2006/07 gekommen.

Der vermeintliche große Anstieg im FH-Bereich kommt hauptsächlich dadurch zustande, dass der Bund seinen Verpflichtungen zur Hochschulfinanzierung gegenüber bereits in den Vorjahren gestarteten FH-Studiengängen nachkommt, die in der ersten Kohorte von den Ländern finanziert wurden.

 

 

Kapitel 15 – SOZIALE SICHERHEIT

 

Insgesamt sind für Kapitel 15 Soziale Sicherheit 1.890 Mio. € veranschlagt.

Größter Ausgabenposten ist das Bundespflegegeld, dessen Aufwendungen von 1.350 Mio. € im BVA 2004 auf 1.391 Mio. € ansteigen. Die Erhöhung dieses Budgetpostens um 3% soll sowohl die Valorisierung (+2%) als auch den aufgrund der demografischen Entwicklung sich erweiternden BezieherInnenkreis abdecken.

Im Juli 2004 bezogen 266.446 Personen Pflegegeld.

Die Erhöhung der Ausgaben für das Bundespflegegeld (Valorisierung +2%) ist auf den ersten Blick positiv zu beurteilen. Sie besteht überwiegend in der erstmaligen Valorisierung des Pflegegeldes seit 1995.

Allerdings hat das Pflegegeld seit seiner Einführung 1993 16% an Kaufkraft verloren. An der Problematik, dass die Pflegegeldleistungen und die zugrundeliegenden Stundensätze nicht annähernd in der Lage sind, professionelle Pflegehilfe einzukaufen, ändert die vergleichsweise unbedeutende Valorisierung faktisch nichts.

Das durchschnittliche Pflegegeld beträgt im Jahr 2004 monatlich 386 €, eine Anhebung um 2% sind also rund 7,7 € monatlich. In der Pflegestufe 1 beträgt die Anhebung 2 Euro 90 Cent und in der Pflegestufe 2 lediglich 5 Euro 40 Cent.

Das Budget des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen, bei welchem abfedernde Unterstützungsleistungen für die Besteuerung der Unfallrenten beantragt werden konnten, sinkt von BVA 2004  20,800 Mio. € auf 7,15 Mio. € ab. Die Begründung dafür ist das Auslaufen des Härteausgleichs für die Besteuerung der Unfallrenten, da Unfallrenten ab 2004 nicht mehr besteuert werden.

2001 bis 2003 wurden nach Angaben des BMSG zirka 62.000 Ansuchen auf Abgeltung der Belastungen aus der Unfallrentenbesteuerung gestellt; dafür wurden 42 Mio. € ausgegeben. Für das Jahr 2003 werden nach wie vor laufend Anträge auf Unterstützung gestellt.

Da bereits Vorschüsse geleistet werden, ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Unterstützungsleistungen aus dem Titel Unfallrentenbesteuerung für 2005 gegen Null sinkt. Was also verbleibt sind jene Zuwendungen, die behinderte Menschen für akute Notlagen oder auch für die Mehrbelastungen, die sich behinderungsbedingt aus der Adaptierung von Autos ergeben, erhalten können.

Bemerkenswert erscheint in diesem Zusammenhang allerdings das Vorhaben, die Mehrkosten der Valorisierung des Pflegegeldes durch Umschichtung frei werdender Mittel aus der Unfallrentenbesteuerung abzudecken. Diese Umschichtung ist generell abzulehnen.

Die Maßnahmen für behinderte Menschen – Integration durch Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen auf Projektebene – „die Beschäftigungsoffensive“ stagnieren auf dem Niveau von 2004: 72 Mio. €. Erfolgreiche und effiziente Projekte werden nicht in die allgemeine Förderung übernommen.

 

 

Kapitel 16 - SOZIALVERSICHERUNG

 

Der insgesamt mit 5.964 Mio. € veranschlagte Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung unterscheidet sich für die einzelnen Pensionsversicherungsbereiche nicht nur hinsichtlich seiner relativen Höhe und Bedeutung, sondern auch hinsichtlich seiner Entwicklung.

Laut Voranschlag 2005 beträgt der Bundesbeitrag für die Unselbstständig Erwerbstätigen 3.709,7 Mio. Euro (das sind 19,1% des ausgewiesenen Pensionsaufwandes). Der Bundesbeitrag liegt damit um rund 1% unter dem für das Vorjahr veranschlagten Wert und auch niedriger als der im BRA 2003 ausgewiesene Betrag.

Für die gewerbliche Wirtschaft ist ein Betrag von 1.147,6 Mio. Euro, das entspricht einer Steigerung gegenüber dem für das Vorjahr veranschlagten Wert von 9,9% und für die Bauern ein Betrag von 1.107 Mio. Euro (Steigerung 2,2%) ausgewiesen.

Die Entwicklung des Bundesbeitrages im Bereich der Pensionsversicherung der Unselbstständigen belegt – wie schon die finanziellen Erläuterungen zur Pensionsreform 2003, die selbst ohne Änderungen des Pensionsrecht einen Rückgang des Bundesbeitrages in absoluten Beträgen ausgewiesen haben –, dass die massiven und überfallsartigen Einschnitte in bereits erworbene Pensionsansprüche durch die Pensionsreform 2003 keineswegs (wie von der Bundesregierung argumentiert) notwendig waren, um eine bereits kurzfristig drohende finanzielle Instabilität der Pensionsversicherung abzuwehren.

 


Prognose Bundesmittel inklusive Ausgleichszulagenersatz

 

 

In diesem Zusammenhang sind auch die im BVA 2005 ausgewiesenen erfolgswirksamen Einnahmen im Ausmaß von rund 311 Mio. € hervorzuheben, denen in den vergangenen Voranschlägen (mehrfach) offensichtlich relativ deutlich überhöhte Ansätze (insbesondere der Bundesbeiträge) zugrunde liegen, die wiederum die politische Durchsetzbarkeit tiefgreifender Einschnitte in das Pensionssystem zumindest erleichtert haben. Die erfolgswirksame (teilweise) Einbuchung der in den vorangegangen Jahren zu viel überwiesenen Mittel mindert nun zwar den Spielraum für den Budgetvollzug 2005, gewährleistet aber gleichzeitig, dass das für 2005 veranschlagte Budgetdefizit unter dem Wert von 2,0% bleibt.

Die im BVA 2005 ausgewiesenen Beträge (insbesondere betreffend Bundesbeitrag) für die Selbstständigenbereiche stimmen nicht mit den korrespondierenden Übersichten 4 und 5 des Arbeitsbehelfes (woraus auch Abweichungen in der Gesamtübersicht 1 resultieren) überein!

Ausgehend von den in den Übersichten 4 und 5 ausgewiesenen (abweichenden) Detailwerten errechnet sich für gewerbliche Wirtschaft ein Anteil des Bundesbeitrages am Pensionsaufwand in der Höhe von 55,4% und für Bauern von 87,9%.

Der Bundesbeitrag in der Pensionsversicherung der Unselbstständigen ist auch in absoluten Beträgen rückläufig. Dies resultiert aus den kumulativen Kürzungseffekten der Pensionsreformen 2000 und 2003 und zeigt deutlich, wie diese ÖVP/FPÖ Regierung  Maßnahmen überproportional zu Lasten der ArbeitnehmerInnen  setzt.

Die zweite größere Ausgabe in diesem Kapitel sind die Ausgleichszulagen, die im BVA 2005 mit 822 Mio. € veranschlagt sind. Gegenüber dem im BVA 2004 veranschlagten Wert entspricht dies einer Steigerung von knapp 8%, was angesichts der voraussichtlichen Erhöhung der Richtsätze um lediglich 1,5% (durchschnittlicher VPI-Anstieg von August 2003 bis Juli 2004) deutlich zu hoch ist.

Der im Ministerrat bereits beschlossene Gesetzesentwurf zur Pensionsharmonisierung ist im BVA 2005 noch nicht berücksichtigt.

Die Gesamtaufwendungen nach dem ASVG gemessen am BIP vermindern sich laut finanziellen Erläuterungen zum Entwurf von 9% im Jahr 2005 auf 8,4% im Jahr 2010. Darüber hinaus stehen den zeitlich begrenzten Abmilderungsmaßnahmen des „Pensionsharmonisierungsentwurfes“ sehr bald beträchtliche zusätzliche Kürzungseffekte gegenüber, die aus der Einführung doppelter, ungedeckelter Abschläge resultieren. Trotz befristeter Absenkung des Verlustdeckels werden Versicherte, die etwa ab 2014 eine Korridorpension in Anspruch nehmen (bzw. nehmen müssen) tatsächlich von rund doppelt so hohen Pensionskürzungen im Ausmaß um 20% (exklusive Anpassungsverlust) betroffen sein, als auf Basis der Verlustdeckelung vor den nunmehr vorgesehen Änderungen.

Anstatt den bestehenden finanziellen Spielraum für einen sanften Übergang in ein einheitliches neues Pensionssystem zu nutzen, beschränkt sich die Bundesregierung im vorliegenden Entwurf nicht nur auf lediglich kurzfristig wirkende Abmilderungen, sondern sieht mit der Einführung doppelter Abschläge gleichzeitig zusätzliche Kürzungsmaßnahmen vor, die zu insgesamt absolut unzumutbaren Pensionseinschnitten führen. Besonders zynisch erscheint in diesem Zusammenhang, dass gerade die über 50-jährigen, die laut Bundesregierung aus Gründen des Vertrauensschutzes von den nunmehrigen Änderungen nicht erfasst wären, von den aufgedoppelten Verlusten in der Regel am stärksten betroffen sein werden.

Mit dem Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzesentwurfes ergeben sich folgende Konsequenzen für den Vollzug 2005: Durch die kurzfristigen Abmilderungen der Kürzungseffekte bei den Neuzugangspensionen ergeben sich Mehrausgaben, die in den finanziellen Erläuterungen mit 43 Mio. € beziffert werden. Es erscheint fraglich, ob hier bereits auch die rückwirkende Abwicklung für das Jahr 2004 berücksichtigt wurde.

Diese Mehraufwendungen dürften zumindest 2005 (zumindest großteils) durch die Mehreinnahmen aufgrund der außertourlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage kompensiert werden. Mittel- bzw. langfristig resultieren aus dieser außertourlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung aufgrund höherer Pensionsansprüche entsprechende Mehrausgaben.

 

 

Kapitel 17 – GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

Budget GESUNDHEIT

Obwohl das österreichische Gesundheitssystem, mit Ausgaben von rund 8 Prozent des BIP, eines der effektivsten und effizientesten in Europa und das Vertrauen in unser System sehr hoch ist, wird unser Gesundheitssystem durch die verantwortungslose Politik dieser Regierung zerstört.

Seit dem Jahr 2000 herrscht in der österreichischen Gesundheitspolitik Stillstand. Eine große Reform wird seit mehr als einem Jahr immer wieder angekündigt, von der bis lang nicht einmal Konturen vorliegen.

Im Budget 2005 fällt auf, dass im Bereich der Gesundheitspolitik, bei den Sozialversicherungsträgern, ein Defizit von 0,1 % des BIP angenommen wird. Dagegen gibt der Hauptverband der Sozialversicherungsträger in diversen Informationen für 2005 ein negatives Gebarungsergebnis in Höhe von 417,8 Millionen Euro an, was rund 0,2% des BIP entspricht. Offensichtlich geht die Regierung schon von Selbstbehalten in der Größenordnung von rund 200 Millionen Euro bereits im Jahr 2005 aus, andernfalls das in der Budgetrede angegebene gesamtstaatliche Defizit von 1,9 % ja nicht stimmen, sondern 2,0 % betragen würde.

Die unsozialen Maßnahmen der VP-/FP-Regierung zur Konsolidierung der Kostenstruktur im Gesundheitswesen sind, wie die folgende Tabelle zeigt, eine riesige Belastungswelle für die Menschen.

Die ÖsterreicherInnen werden insgesamt von 2001 bis 2005, unter anderem durch Maßnahmen wie Rezeptgebühren Erhöhung, Ambulanzgebühren, Erhöhung des Spitalgeldes, die Beitragspflicht für Mitversicherte und durch Beitragserhöhungen, mit 1.541,6 Mio. € zusätzlich belastet.

 

Budget FRAUEN

Weniger als 0,62 Mia. €, das sind weniger als ein Prozent, sind in dem Voranschlag für das Budget 2005 für das Kapitel Gesundheit und Frauen vorgesehen. Von dieser Summe werden für Frauenförderung im Jahr 2005  3,55 Mio. € zur Verfügung gestellt. Das bedeutet pro Frau in Österreich 88 Cent. Das ist angesichts des Gesamtbudgets nicht einmal ein Hundertstel.

Bestehende Fraueneinrichtungen bleiben weiterhin schlecht finanziell abgesichert. Auch die jahrelange Forderungen nach der (gesetzlich abgesicherten) flächendeckenden Einrichtung von Frauenservice- und Beratungsstellen, wie dies etwa bei den Familienberatungsstellen sehr wohl der Fall ist, ist mit diesem Budget in keiner Weise möglich.

Rechnet man zudem ein, dass die frühere Frauengrundsatzabteilung, die in der letzten Budgetperiode vom BMWA ins BMGF verlagert wurden, rund 400.000 € für arbeitsmarktpolitische Frauenmaßnahmen zur Verfügung hatte, die jetzt im Förderbudget enthalten sein müssten, bleiben die Mittel gleich.

Höchst problematisch ist die Finanzierung von Gender Mainstreaming Maßnahmen aus dem Frauenbudget, noch dazu ohne zusätzliche Mittel dafür bereitzustellen. Diese Problematik wird noch gesteigert, wenn die Maßnahmen den Bund selbst betreffen (Mentoring im öffentlichen Dienst, Gender Budgeting). Es dürfte der Regierung entgangen sein, dass GM und Frauenförderung unterschiedliche Konzepte sind.

Obwohl es nachvollziehbar ist, die Koordination der Umsetzung von GM im Ressort mit der größten Expertise anzusiedeln, führen die Aufnahme neuer Aufgaben ohne eine entsprechende Budgetausweitung dazu, dass für bisherige Frauenmaßnahmen de facto weniger Geld zur Verfügung steht als bisher.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung (2000/43/EG – Anti-Rassismus, 2000/78/EG Arbeitswelt, 2002/73/EG Frauen und Männer) ist die bisherige Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) für Frauen und Männer auch mit Diskriminierungen aufgrund anderer, in den Richtlinien erfassten Tatbeständen befasst (Alter, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Religion...).

Trotz dieser deutlichen Ausweitung der Aufgaben ist keine personelle Aufstockung erfolgt – und das in einer bereits angespannten Personalsituation. Für eine richtlinienkonforme Implementierung wären tatsächlich 21 A-Planstellen und 10 B-Planstellen sowie die entsprechenden Räumlichkeiten und Arbeitsmittel erforderlich (einschließlich Regionalanwaltschaften).

Zudem fehlen nach wie vor jegliche Mittel für die Beauftragung externer Gutachten und Berichte. Ein eigener Ansatz für diese Mittel in der Höhe von zumindest 330.000 € wäre dringend notwenig um zumindest 1-2 Studien pro Jahr und Bereich durchführen zu können.

 

Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass Gender Budgeting im Bundesvoranschlag explizit aufgenommen wird. Es fehlt aber eine durchgängige Strategie, die für die ernsthafte und wirkungsvolle Umsetzung von Gender Budgeting unverzichtbar ist. Dazu gehören:

-       klare Definition der Gleichstellungsziele

-       eine Systematik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen berücksichtigt

-       Indikatoren zur Überprüfung der festgelegten Ziele

-       die entsprechenden Datengrundlagen zur Analyse und Indikatorenbildung.

 

Der Ansatz, in jedem Ressort mit einem Pilotprojekt zu beginnen wäre prinzipiell sinnvoll, ist jedoch in der vorliegenden Form absolut unzureichend. Es herrscht Unklarheit zwischen frauen-bezogenen Maßnahmen und Gender Mainstreaming, teilweise wird das Vorhandensein bestimmter Maßnahmen angeführt, statt einer profunden Analyse der Budgets und ihrer Wirkungen. Teilweise wird eine umfassende Berücksichtigung von Gender Mainstreaming behauptet, ohne nähere Angaben zur konkreten Umsetzung (z.B. BMWA).

Zudem ist ein Bereich pro Ressort absolut unzureichend, da oft völlig unterschiedliche Bereiche in einem Ministerium vereint sind. Auf diese Art fehlen wichtige Budgetkapitel wie Sozialversicherung (Kap. 16), Familien (Kap. 19), Äußeres (Kap. 20) oder der Finanzausgleich (Kap. 53) zur Gänze beim Gender Budgeting.

Im Innenministerium werden die Interventionsstellen für Gewalt als Beispiel für Gender Budgeting angeführt – kein gutes Beispiel – die Interventionsstellen müssten ausgebaut werden, diese Regierung mache aber genau das Gegenteil. In Wien musste sogar bereits die Betreuung reduziert werden, weil die Interventionsstelle finanziell nicht mehr über die Runden kommt.

Im Sozialministerium wurde nicht etwa die sogenannte Pensionsharmonisierung und die Auswirkungen auf die Frauen unter die Lupe genommen, sondern als Beispiel wird einzig die Veranstaltung einer Familienkonferenz angeführt.

Im Justizministerium wird die Prozessbegleitung von Gewaltopfern erwähnt. Dabei wurde auch hier den Opferschutzeinrichtungen Geld entzogen und gleichzeitig wurden teure Parallelstrukturen geschaffen, die dem Ministerium unterstehen. Stichwort Opferfonds und Opferhotline.

Im Wirtschafts- und Arbeitsministerium wurde überhaupt auf irgendein Beispiel für Gender Budgeting verzichtet. Es gibt nur einen Hinweis, wonach Gender Mainstreaming ohnehin ein durchgängiges Prinzip wäre.

Im Frauenministerium werden im Abschnitt "Gender Budgeting" Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs angegeben! Dabei gäbe es für die Frauenministerin viel zu tun angesichts der hohen Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern, hoher Arbeitslosigkeit unter Frauen, der Steuerreform, bei der berufstätige Frauen klar benachteiligt werden, fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen und unzureichender Finanzierung von Frauenorganisationen und ‑vereinen.

Im Bildungsministerium gibt es eine reine Auflistung von frauenrelevanten Projekten.

Das Landesverteidigungsministerium gibt an, dass im Ergebnis die Leistungen des Landesverteidigungsministeriums ohnehin „der Bevölkerung Österreichs ungeteilt zu Gute kommt“.

Im Finanzministerium ist der Genderaspekt zwar theoretisch besser beschrieben, allein der praktische Schluss ist politisch verwerflich: Zitat „Vom Kinderzuschlag zum Alleinerverdiener(erzieher)absetzbetrag profitieren jedenfalls alle AlleinerzieherInnen (das sind hauptsächlich Frauen). Hingegen überwiegt die Zahl der anspruchsberechtigten männlichen Alleinverdiener. Durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag wird es mehr Frauen ermöglicht, im Erwerbsleben zu verbleiben, ohne dass der (Ehe)Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag verliert. Diese Maßnahme kommt daher indirekt Frauen zu Gute.

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium gibt an, dass „die Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Programm mittels einer „Generalklausel“ zum Ausdruck gebracht wird. Alle Maßnahmen des ländlichen Entwicklungsplanes sind unabhängig vom Geschlecht zu-
gänglich ...“

Für das Verkehrsministerium wird das Projekt FEMtech vorgestellt.

Das Außenministerium verzichtet auf jeglichen Kommentar.

 

Gender Budgeting wird somit eigentlich nur als Marketinggag verwendet. Abgesehen davon, dass Gender Budgeting etwas anderes ist, als das was die Ministerien vorgelegt haben, sind auch die Beispiele mehr als fragwürdig.

Zum Prozess der Umsetzung von Gender Budgeting ist anzumerken, dass dafür die Einbeziehung von externer Expertise unverzichtbar ist, wie die Beispiele aus Ländern, wo Gender-Budgeting bereits umgesetzt wurde, zeigen (zB Großbritannien, Schweiz, Kanada, Südafrika). Diese ist auch für die notwendige Diskussion um die konkreten Ziele und deren Überprüfung von wesentlicher Bedeutung. Eine glaubwürdige Implementierung kann keinesfalls ohne eine solche Einbindung auskommen, zumal das vorliegende Konzept die dringende Notwendigkeit von zusätzlichen know-how zeigt.

 

 

Kapitel 19 - FAMILIE

 

Das Kapitel 19 umfasst praktisch nur den FLAF. Es gibt zwar sowohl senioren- als auch jugendpolitische Ausgaben, diese machen zusammen aber nur 0,38 % des Kapitelbudgets aus (für 2005 sind für Senioren 13 Mio. Euro veranschlagt, für Jugendförderung 8,5 Mio. Euro). Daneben werden noch 4,3 Mio. Euro für den KonsumentInnenschutz veranschlagt. Der FLAF hingegen ist mit 5,2 Mrd. Euro dotiert.

Der Anteil des FLAF ist nach wie vor steigend: Machten 1999 die FLAF-Ausgaben noch 7,33 % der Budgetausgaben aus, sind es heute 8,74 % (in absoluten Zahlen ist das eine Steigerung um 1,6 Mrd. Euro). Gleichzeitig sinkt die Kinderzahl leicht.

Die größten Posten im FLAF sind die Familienbeihilfe (2003: 2,9 Mrd. Euro) und das Kinderbetreuungsgeld (2003: 700 Mio. Euro inklusive der Pensionsbeiträge für die Kindererziehung).

Das Kinderbetreuungsgeld erreicht 2005 den Zustand des Vollausbaus. Diejenigen Fälle, die noch nach Alter oder nach Übergangsregelung Karenzgeld bezogen haben, wachsen aus der Gruppe hinaus, die neu Nachkommenden beziehen alle Kinderbetreuungsgeld. Hinzu kommt, dass die Pensionsbeiträge zur Abdeckung der Kindererziehungszeiten bislang gedeckelt waren, ab 2005 sind sie mit 22,8 % der Ausgleichszulage angesetzt. Hier kommt es zu einer weiteren Erhöhung. Veranschlagt sind hier 1,4 Mrd. Euro.

Der FLAF als Fonds hat selbstverständlich auch eigene Einnahmen, von denen die bedeutendsten die Dienstgeberbeiträge (4,5 % der Lohnsumme) sind. Veranschlagt sind 3,6 Mrd. Euro, was eine Steigerung von 3,6 % bedeutet.

Konjunkturabhängig sind weiters die Anteile der Einkommen- und Körperschaftsteuer, diese betragen allerdings nur 7,8 % der Einnahmen. Da von einer Unterschätzung dieser Einnahmen auszugehen ist (siehe Kap. 52), dürften auch diese Anteile niedriger sein als veranschlagt.

Aufgrund der Ausweitungen der vergangenen Jahre wurde der FLAF 2003 wieder defizitär. Gleichzeitig wurde aber auch der Reservefonds zur Gänze ausgeschöpft, so dass seither jährlich der Bund für die weiter entstehenden Defizite in Vorlage treten muss. Für 2005 wird das Defizit des FLAF 425 Mio. Euro betragen, das „Negativ-Vermögen“ des Reservefonds wird dadurch auf minus 935 Mio. Euro steigen.

Die zukünftige Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds muss massiv in Frage gestellt werden. Nach einer Schätzung der FLAF-Ausgaben bis 2008 (basierend auf der Bevölkerungsprognose und der mittelfristigen WIFO-Prognose) wird es auch in den kommenden Jahren Defizite geben. Erst 2008 könnten (unter der Voraussetzung, dass es zu keinen weiteren Leistungserhöhungen wie z.B. Valorisierungen kommt) die Einnahmen die Ausgaben wieder geringfügig übersteigen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Stand des Reservefonds minus 1,2 Mrd. Euro.

Weiter dramatisiert würde die Entwicklung, wenn die Pensionsharmonisierung beschlossen wird. Die Erhöhung der Dotierung der Kinderbetreuungszeiten dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit kommen. Laut finanzieller Erläuterungen zur Regierungsvorlage sind die Mehrkosten bis 2009 180 Mio. Euro im Jahr (danach steigen sie auf 420 Mio. Euro).

 

Schätzung FLAF

2005

2006

2007

2008

Ausgaben

 

 

 

 

Familienbeihilfen

2.920

2.876

2.856

2.832

Kinderbetreuungsgeld

1.359

1.349

1.341

1.337

Sonstige konstant

   890

  890

  890

890

 

5.169

5.115

5.087

5.059

Einnahmen

 

 

 

 

Dienstgeberbeiträge

3.563

3.688

3.809

3.943

Steueranteile

   400

  414

  428

443

Sonstige konstant

   780

  780

  780

780

 

4.743

4.882

5.017

5.165

Ersatz vom Reservefonds

   426

   233

     70

-106

Vermögen Reservefonds

  -935

    -1.168

    -1.238

-1.132

Pensionsharmonisierung

   180

  180

  180

180

Ersatz vom Reservefonds

   606

  413

  250

74

Vermögen Reservefonds

     -1.115

    -1.528

    -1.778

-1.852

 

Quelle: eigene Berechnungen; ausgegangen wurde von den VA-Ansätzen für 2005 und dann mit der September-Prognose des WIFO bzw der mittelfristigen Prognose des WIFO (2/2004) unter Berücksichtigung der Geburtenentwicklung weitergerechnet.

 

Durch diese Leistungserhöhung aus dem FLAF würde der FLAF auch in den Jahren nach 2007 defizitär bleiben und der Reservefonds vollkommen an Bedeutung verlieren – ein Fonds, der über Jahre nur Minuszahlen schreibt, müsste konsequenterweise eigentlich aufgelöst werden. Schließlich wird er ja ohnehin alljährlich über steuerfinanzierte Bundeszuschüsse finanziert.

Das gesamte Budgetdefizit würde durch diese Maßnahme allerdings nicht betroffen werden, da der Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung in gleichem Ausmaß sinken sollte.

2005 ist der Vollausbau des Kinderbetreuungsgeldes erreicht. Ziel dieser Leistung ist, dass sie im Gegensatz zum Karenzgeld allen Bevölkerungsgruppen zugute kommt. Diese Tatsache verschärft die Schieflage in der Verteilung des FLAF! Versucht man eine grobe Abschätzung, wie viel auf der Einnahmen- und Ausgabenseite Selbstständigen und Unselbstständigen jeweils zuzuschreiben ist, so ergibt sich für den Voranschlag 2005 folgendes: 92 % der Einnahmen kommen (aufgrund der hauptsächlichen Einnahmequelle der Dienstgeberbeiträge) von den Unselbstständigen, sie erhalten aber nur 86 % der Ausgaben (dieser Anteil ist aufgrund der Kinderzahlen der jeweiligen Familientypen berechnet worden). 1999 standen 92 % der Einnahmen immerhin noch 88 % der Ausgaben gegenüber (da das Karenzgeld zur Gänze den unselbstständig Beschäftigten zugute kam).

Die VP-/FP-Koaltion setzt keine Maßnahmen, um die langfristige Finanzierung des FLAF in den Griff zu bekommen. Aus Sicht der SPÖ ist es auch wichtig, dass die Finanzierung aller Leistungen des FLAFs, wie z.B. auch die Schüler- und Lehrlingsfreifahrten, Fahrtenbeihilfe, Schulbuch-Aktion, dauerhaft gesichert werden können.

Ebenso setzt die Bundesregierung keine Akzente zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie z.B. den flächendeckenden Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Vermisst werden seitens der SPÖ auch geeignete Schritte zur Erhöhung der Frauenbeschäftigung!

 

 

Kapitel 30 - JUSTIZ

 

Auf den ersten Blick weist das Budgetkapitel Justiz eine optisch ansehnliche Steigerung von rund 11,5 Prozent auf (von 874,9 Mio. Euro im Jahr 2004 auf 975,9 Mio. Euro im Jahr 2005; Vergleichswert im Jahr 2003: 908,5 Mio. Euro). Allerdings werden die Mehrausgaben kaum für eine Verbesserung des Funktionierens der Justiz ausgegeben, sondern zum ganz überwiegenden Teil muss auf die enorme Steigerung der Kosten für die explodierenden Häftlingszahlen und das dafür notwendige Justizwachepersonal reagiert werden. Das heißt: eine verfehlte Strafrechts- und Sicherheitspolitik produziert eine hohe Anzahl an zusätzlichen Häftlingen und benötigt damit erhebliche Ressourcen, die in anderen Bereichen der Justiz schmerzhaft fehlen.

Wie dramatisch die Lage in den Strafvollzugsanstalten schon ist, belegt auch ein untauglicher und wohl auch verfassungswidriger Plan der Justizministerin, wonach diese im ORF-Report am 19.10.2004 sagte: „Ich überlege einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres anzufordern. Die etwa 100 Soldaten sollen als Fahrer oder bei der Wache, aber nicht unmittelbar bei den Häftlingen eingesetzt werden.“

Offenbar reicht die Steigerung der Budgetmittel im Bereich des Strafvollzuges noch bei weitem nicht aus, um ein in früheren Zeiten im Strafvollzug garantiertes Niveau auch nur annähernd zu erreichen (und dies trotz höchstem Einsatz der im Strafvollzug tätigen Beamten).

Die Steigerung der Häftlingszahlen von rund 7.000 im Jahr 2002 auf angeblich durchschnittliche 8.500, vermutlich aber bis zu 9.000 im Jahr 2004 erfordert nicht nur zusätzliche Beamte, sondern auch zusätzliche Hafträume durch Zu- und Umbauten in bestehenden Justizanstalten. Allein dafür müssen 6 Mio. Euro zusätzlich gerechnet werden.

Demgegenüber ist die Personalsituation beim richterlichen, noch viel mehr aber beim nichtrichterlichen Personal nach wie vor besorgniserregend. Es sei daran erinnert, dass – erstmalig in der Justizgeschichte Österreichs – im Jahr 2003 rund 2.000 RichterInnen und StaatsanwältInnen aus Sorge um das Funktionieren der Justiz sich zu einer Protestresolution an den Justizminister veranlasst sahen.

Einem sehr geringfügigen Personalzuwachs bei den Richtern, welcher als Tropfen auf dem heissen Stein bezeichnet werden kann, steht eine drastische Personaleinsparung beim nichtrichterlichen Personal gegenüber. Dies bedeutet zum einen, dass RichterInnen künftig vermutlich noch mehr de facto die Arbeit auch vom nichtrichterlichen Personal mitübernehmen werden müssen (zum Teil Urteile „selber tippen“), was dazu führt, dass sie für ihre eigentliche Tätigkeit weniger Zeit haben. Zum anderen bedeutet die Personalreduktion beim nichtrichterlichen Personal auch, dass besonders Frauenarbeitsplätze reduziert werden.

Bereits in den letzten Monaten und Jahren hat sich in der Justizpolitik dieser Bundesregierung die Tendenz verschärft, dass aufgrund der hohen personellen Angespanntheit bei zahlreichen Projekten insbesondere in der Strafrechtspolitik nicht die Kriterien der Rechtsstaatlichkeit im Vordergrund stehen, sondern ganz eindeutig Fragen der „Kosteneinsparung“ bzw. der Geldbeschaffung. Die Zahlen des Budgetkapitels Justiz weisen darauf hin, dass die für die BürgerInnen letztlich unerfreuliche „Politik des Mangels“ durch die Bundesregierung im Bereich der Justiz fortgesetzt wird: Im Bereich des Strafvollzuges sind die erhöhten Budgetmittel noch immer viel zu gering in Relation zu den gestiegenen Häftlingszahlen. Im Bereich des richterlichen und noch viel mehr im Bereich des nichtrichterlichen Personals ist – wie oben ausgeführt – die Personalsituation weiterhin und in letzterem Bereich verstärkt angespannt. Alles in allem also keine guten Rahmenbedingungen für die mit hohem Engagement in der Justiz Tätigen. Es ist zu hoffen, dass die Justiz durch den gewohnt hohen Arbeitseinsatz der meisten Personen im richterlichen und nichtrichterlichen Personal den schlechten Rahmenbedingungen zum Trotz weiterhin im großen und ganzen gut funktionieren wird.

 


 

Kapitel 50-55, 58 - FINANZEN

 

Die SPÖ hat im Rahmen der Auschussberatungen den zwischen Bund, Ländern und Gemeinden paktierten Finanzausgleich eingebracht. Damit wären Ländern und Gemeinden jeweils dringend benötigte zusätzliche 100 Millionen Euro zur Verfügung gestanden, um den teilweise erheblichen Investitionsrückstau abzubauen. Ferner wären auch die Steuerausfälle für Länder und Gemeinden durch steuergesetzliche Maßnahmen des Bundes der letzten vier Jahre, insbesondere aber durch die Steuerreform 2005 teilweise gemildert worden. Erstmals haben Regierungsparteien einem durch den Finanzminister ausgehandelten Finanzausgleich die Zustimmung verweigert.

Die SPÖ bekennt sich auch zum zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ausverhandelten Volumen von 305 Millionen Euro zur Finanzierung des Gesundheitssystems als Not-Sofortmaßnahme, um den von Bundeskanzler Schüssel, den Bundesministern Grasser und Rauch-Kallat verschuldeten drohenden Finanzkollaps des österreichischen Gesundheitssystems abzuwenden. Die jahrelangen Versäumnisse der schwarzblauen Bundesregierung bei der Reform und Effizenzsteigerung des Gesundheitssystems dürfen aber nach Ansicht der SPÖ nicht auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden. Daher konnte neuen Selbstbehalten beim Spitalsaufenthalt und der Erhöhung der Rezeptgebühr nicht zugestimmt werden. Andere, gerechtere Finanzierungsmaßnahmen, wie die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage zur Krankenversicherung oder die Besteuerung von sog. Alkopops, würden die Finanzierung gleichermaßen sicherstellen. Die Regierung hat darüber hinaus ihre Versäumnisse und mangelnden Reformbemühungen bei der Gesundheitsreform zu überwinden und endlich vernünftige Reformvorschläge zu unterbreiten.   

Im Bereich der öffentlichen Abgaben scheinen die Lohnsteuereinnahmen unterschätzt und die Gewinnsteuereinnahmen überschätzt. Damit relativiert sich auch die angekündigte Entlastung im Bereich der Lohnsteuern durch die Steuerreform 2005. Dabei beträgt selbst nach Regierungsangaben die Entlastung der Gewinne durch die KöSt-Senkung mit 17% das zehnfache der Entlastung bei den Lohnsteuern mit 1,7%. Auch in Prozent des BIP sinken Steuern auf Kapital von 5,7% im Jahr 2001 auf 3,3% im Jahr 2005, während die Lohnsteuerquote nur mäßig auf 7,0% absinkt.

Erstmals liegt auch das Aufkommen aus der Mineralölsteuer über jenem der Körperschaftssteuer.

Auch bei der Umsatzsteuer wird eine schwache Steigerung angenommen.

Die steuerliche Belastung der Angestellten, ArbeiterInnen, BeamtInnen und PensionistInnen ist damit insgesamt sowohl nominell als auch relativ gegenüber den Unternehmen gestiegen. 

Auch 2005 soll eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen das wahre Defizit verschleiern. Die Maßnahmen addieren sich insgesamt auf mehr als 1,1 Milliarden Euro. Veräußerungserlöse aus den Bundeswohnbaugesellschaften, Sonderdividenden der ÖIAG, Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bei den Bundesforsten etc. schaden den betroffenen Unternehmen und ändern nichts an den selbst verschuldeten Budgetproblemen der schwarzblauen Bundesregierung. Diese findet mit schlechter Wirtschaftspolitik nur schwer aus der Konjunkturkrise und fördert steuerlich durch überzogene Steuergeschenke mit der neuen Gruppenbesteuerung Verluste im Ausland, was wir uns nach Kenntnis aller Umstände weder leisten können noch sollten.

Die geringeren Erträge bei den Kapitalbeteiligungen sind auf die Wohnungsverkäufe durch die Bundes-Immobiliengesellschaft zurückzuführen. Durch den Verkauf dieser Immobilien wurden die laufenden Einnahmen deutlich halbiert: den Einnahmen von 267 Mio € im Vorschlag 2004 stehen bloß 60 Mio € im Entwurf des Voranschlages 2005 gegenüber.

Hinsichtlich der Dividendenzahlungen von den Bundeswohnbaugesellschaften sind Einnahmen in der Höhe von 100 Mio € im Entwurf des Bundesvoranschlages für 2005 budgetiert. Unklar ist diesbezüglich, ob es sich um Dividenden aus dem operativen Gewinn oder aus Veräußerungserlösen von Beteiligungen handelt. Weiters bleibt unklar, ob die Veräußerung der Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Villach in diese Zahlen eingeflossen ist.

Aus der zweiten Tranche der Veräußerungserlöse aus den Anteilen an den Bundeswohnbaugesellschaften sind für 2005 Erlöse in der Höhe von 377,3 Mio € vorgesehen. Diese mindern das Defizit nach Maastricht nicht,weil es sich eindeutig um finanzielle Transaktion handelt.

Erhebliche Zweifel bestehen an der betriebswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Verkaufs von bewirtschafteten Immobilien und bundeseigenen Wohnbaugenossenschaften, da unklar ist, ob die Einnahmen aus dem Verkauf den Ertrag (und damit den geminderten Zinsendienst) übersteigen.

 

 

Kapitel 60 - LANDWIRTSCHAFT

 

Vorweg ist grundsätzlich festzustellen, dass die Budgetmittel für den Agrarsektor – trotz sinkender Beschäftigung und Wertschöpfung – weiterhin kontinuierlich ansteigen. Dies gilt auch für das Budget 2005. Die Gesamtausgaben betragen für das Jahr 2005 durch eine Erhöhung um 43,89 Mio. € bzw. 2,19%, 2.051 Mio €..

Der Großteil der Budgetaufstockungen fällt in Marktordnungsausgaben.

Da bedauerlicherweise die nationale Umsetzung der GAP-Reform neuerlich nicht zum Anlass genommen wurde, zukunftsweisende Strukturreformen durchzuführen, hat sich die Einkommensdisparität durch die ungerechte Verteilung der Förderungen weiter verschärft.

Die Größe der Betriebe bleibt weiterhin Maßstab für die Höhe der Agrarsubventionen!

In den letzten Jahren hat also die gesamte Förderungssumme zugenommen, allerdings auch die ungleiche Verteilung der Mittel. Der Anteil der öffentlichen Gelder am durchschnittlichen Einkommen aller Betriebe stieg auf unglaubliche 80% im Jahre 2003. Bei Marktfruchtbetrieben dagegen beträgt der Anteil der öffentlichen Gelder je Betrieb bereits 94% (!) am landwirtschaftlichen Einkommen. Der Rückgang des Einkommens bei den Bergbauern betrug 2003 sieben Prozent. Dadurch hat sich der Einkommensabstand der Bergbauernbetriebe zum Bundesmittel und zu den Nichtbergbauern vergrößert. Die Bergbauernbetriebe mit extremer Erschwernis (Gruppe 4) haben je nicht entlohnter Arbeitskraft nur 56% des landwirtschaftlichen Einkommens der Grundlagen.

Die Marktfruchtbetriebe hatten nicht nur wesentlich mehr Förderungen als Bergbauernbetriebe und Biobetriebe, sondern auch höhere Förderungen aus dem Umweltprogramm.

Diese Agrarpolitik auf Grundlage einer vollkommen verfehlten Förderungs- und Budgetpolitik hat verheerende Auswirkungen auf die Zielsetzung für eine gerechtere Verteilung der Agrarförderungsmitteln.

Es widerspricht aber auch der inneragrarischen Solidarität, wenn Gutsbetriebe in unserem Land allein auf Grund ihrer Größe jährlich beträchtliche Summen kassieren und Familien-Kleinbetriebe, Bergbauern und Betriebe in benachteiligten Gebieten mit einem Bruchteil davon abgespeist werden

Trotz der Zusicherung der Österreichischen Bundesregierung Bürokratieabbau zu betreiben, steigen die Bürokratiekosten zur Durchführung der ÖVP Förderungspolitik im Agrarbereich sowohl bei der AMA (um 2,5 Mio €) als auch bei der Landwirtschaftskammer (1 Mio. €), wobei  die Infrastrukturkosten (Hardware, Software und Netzanschaffungen) bis zur Bezirkskammer hier noch nicht enthalten sind!

Nicht unerwähnt lassen darf man in diesem Zusammenhang, dass trotz der Tatsache, das mittlerweile weitaus mehr Menschen im ländlichen Raum ihre Arbeit und ihr Einkommen in nichtagrarischen Sektoren erzielen, trotzdem ungleich mehr Programminitiativen für den ländlichen Raum in den Agrarbereich fließen.

 

 

Kapitel 61 - UMWELT

 

Für 2005  wurden für das Budgetkapitel Umwelt 524,9 Mio. € (plus 2,8 % gegenüber 2004) budgetiert. Nicht enthalten in der Gesamtsumme sind die Personalausgaben, weil diese für das gesamte Ministerium im Budgetkapitel Land- und Forstwirtschaft budgetiert werden. Dort sind für 2005 mit 130,5 Mio. €  um 3,4 % weniger vorgesehen, was auf Ausgliederungen im Bereich Landwirtschaft zurückgeht.

Im Rahmen des Umweltbudgets werden die Mittel für die Siedlungs- Wasserwirtschaftsförderung 2005 von 293 Mio. € auf 298 Mio. € geringfügig erhöht.

Die Reformen bei den Förderungsrichtlinien führen dazu, dass die Gemeindebudgets stärker belastet werden, weil nach den neuen Förderungsrichtlinien der durchschnittliche Fördersatz von 32 % auf 25 % zurückging.

Durch das Budgetbegleitgesetz sollen auch nach den umfangreichen Forderungsverkäufen in den Vorjahren 2005 und 2006 jeweils 100 Mio. € aus dem Vermögen des  Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur Bedeckung des gesamten Liquiditätsbedarfs der Siedlungswasserwirtschaft herangezogen werden. Der Zusagerahmen wird für die Jahre 2005 - 2008 mit 218 Mio. € festgelegt. Damit wird der zugesagt Förderbarwert auf dem Niveau der Jahre 2002 - 2004 verbleiben.

Im Bereich der Umweltförderung (und damit des Klimaschutzes) stellt die VP/FP-Bundesregierung nach dem wahrscheinlichen in Kraft treten der Kyoto-Vereinbarung gemäß den Zusagen Russlands nun doch mehr Budgetmittel zur Verfügung. Da gibt es für 2004 30 Mio. €, für 2005 60 Mio. € und für 2006 90 Mio. € für den Klimaschutz. Insgesamt sind diese Beträge aber zumindest bis 2006 nach wie vor zu niedrig, um das Kyoto-Ziel erreichen zu können. Die Mittel für den betrieblichen Umweltschutz werden in Hinkunft großteils für den Klimaschutz Verwendung finden. Dabei werden die nach wie vor die von Experten zur Erreichung des Kyoto-Ziels (minus 13 % bis 2010 auf Basis 1990) notwendigen Mittel von 80 bis 90 Mio. €. erst 2006 erreicht.

Für die Altlastensanierungsförderung stehen 2005 nur 47 Mio. € zur Verfügung. Die Einnahmen aus dem ohnehin erhöhten Altlastensanierungsbeiträgen sind viel niedriger als ursprünglich geschätzt. Eigentlich wurden durch Vorgriffe bereits Mittel für 2005 und 2006 ausgegeben. Zusätzlich hat der Umweltminister auch für Ersatzmaßnahmen aus dem Katastrophenfonds, wo er zuständig ist, Mittel zur Verfügung (Sanierung der Fischer-Deponie). Inwieweit Sanierungszusagen 2005 möglich sind, bleibt abzuwarten.

 

 

Kapitel 63 – WIRTSCHAFT UND ARBEIT

 

Budget WIRTSCHAFT

Die explizit ausgewiesene Wirtschaftsförderung wird im BVA-E 2005 mit 133 Millionen Euro um 17 Millionen Euro gegenüber dem BVA 2004 gekürzt. Grasser und Bartenstein kürzen bei nach wie vor schleppender Konjunktur die Wirtschaftsförderungsmittel um mehr als 10%!

Die Förderungsmaßnahmen für Industrie und Gewerbe werden im BVA-E 2005 laut Übersicht 22 des Tabellenteils zur Budgetrede des Bundesministers für Finanzen um 14 Millionen Euro auf 634 Millionen Euro gekürzt. Dies bedeutet real eine erhebliche Kürzung der Mittel. Es ist unbegreiflich, warum die schwarzblaue Bundesregierung in Zeiten nach wie vor schleppender Konjunktur und Höchstständen bei der Arbeitslosigkeit die Förderungsmaßnahmen für Industrie und Gewerbe kürzt.

Die Förderungen an kleine und mittlere Unternehmen werden im BVA-E 2005 laut Übersicht 22 des Tabellenteils zur Budgetrede des Bundesministers für Finanzen um 16 Millionen Euro auf 76 Millionen Euro gekürzt. Grasser und Bartenstein kürzen damit trotz angekündigtem KMU-Schwerpunkt in der Wirtschaftspolitik und im diametralen Widerspruch zu den Ankündigungen ihres Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl die KMU-Fördermittel um beinahe 20 Prozent.

Nach 22 Millionen Euro im Bundesvoranschlag 2004 sind im BVA-E 2005 nur mehr 9,5 Millionen Euro für Zwecke der Exportoffensive des BMWA und der WKÖ vorgesehen. Diese Entwicklung ist ein Eingständnis, dass die Exportförderung - wie sie von der schwarzblauen Bundesregierung gestaltet wurde - nicht geglückt ist und sich das Exportwachstum auch ohne Förderaktion ergeben hätte. Es wäre daher zielführend gewesen, die Exportförderung so zu revidieren, dass auch wieder mehr Mittel abgerufen werden und damit die Exportförderung wieder erfolgreicher  politischer Schwerpunkt der österreichischen Wirtschaftspolitik wird.

In ihrem Jahresbericht 2003 hat die Bundeswettbewerbsbehörde darauf hingewiesen, dass es ihre mehr als bescheidene Personalausstattung in Teilbereichen ihrer Zuständigkeiten unmöglich macht, ihre Aufgaben auch tatsächlich zu erfüllen. Die Bundeswettbewerbsbehörde erfährt zwar eine leichte Ausweitung der Mittel, insbesondere bei der Amtsausstattung und bei einer Erhöhung der Mittel für Familienbeihilfen. Laut Stellenplan sollen aber keine personellen Aufstockungen vorgenommen werden, die so dringend notwendig wären. Damit wird Bundesminister Bartenstein die auch von ihm immer wieder angekündigte Stärkung des Wettbewerbs im Interesse der KonsumentInnen und des Wirtschaftsstandortes nicht sicherstellen können.

 

 

Budget ARBEIT

Obwohl unter der ÖVP/FPÖ-Regierung die von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen ein trauriges Rekordniveau erreicht haben, wird im BVA 2005 die „absolute Mangelwirtschaft“ auf dem Bereich der Arbeitsmarktpoliitk fortgesetzt.

Entegen dem, vom Minister immer wieder erhofften Ende der Talsohle zeigt sicht, dass ohne aktive Gegensteuerung die Arbeitslosigkeit auf dem hohen Stand bleibt und jeder weitere Konjunkturknick, bei dieser hohen Sockelarbeitslosigkeit zu fürchterlichen Auswirkungen hinsichtlich der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen führt.

 

Arbeitslosigkeit Jahresdurchschnitte

Jahr

Insgesamt

Männer

Frauen

2000

194.314

107.509

  86.804

2001

203.883

115.324

  88.560

2002

232.418

134.377

  98.041

2003

240.079

139.717

100.362

 

Arbeitslosenquote

Jahr

Insgesamt

Männer

Frauen

2000

5,8 %

5,8 %

5,9 %

2001

6,1 %

6,2 %

5,9 %

2002

6,9 %

7,2 %

6,4 %

2003

7,0 %

7,5 %

6,5 %

 

Arbeitslosigkeit Zugänge/Betroffenheit

Jahr

Insgesamt

Männer

Frauen

2000

722.528

412.274

310.254

2001

807.557

473.504

334.053

2002

817.068

479.452

337.616

2003

847.442

494.801

352.641

 

Rund 240.000 arbeitslos registrierte Personen – jede/r zweite Beschäftigte ist einmal pro Jahr von Arbeitslosigkeit betroffen – und eine wachsende Zahl von Stellensuchenden stehen immer weniger offenen Stellen gegenüber. Das ist das Ergebnis der Untätigkeit dieser Bundesregierung.

Es werden unter dem VA-Ansatz 635 Einnahmen in der Gesamthöhe von 4.545,2 Mio. €, unter dem Ansatz 636  0,016 Mio. € veranschlagt. Die Beiträge der Arbeitslosen-versicherung stellen unverändert mit 4.225,1 Mio. € die Hauptquelle der Einnahmen dar.

An Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik sind im Voranschlag insgesamt 696,9 Mio. € veranschlagt, davon 591,9 € aus nationalen Mittel und 105 Mio. € an ESF-Mittel.

Nach den bisher vorliegenden Informationen soll das Arbeitsmarktservice von den insgesamt veranschlagten Mitteln für aktive Arbeitsmarktpolitik in der Höhe von 696,9 Mio. € lediglich 621,9 Mio. € erhalten.

Mit der Zugriffsoption auf 6,8 Mio. € aus den Rücklagen der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung kann das AMS im Jahr 2005  628,7 Mio. € in der aktiven Arbeitsmarktpolitik einsetzen. Dies bedeutet eine deutliche Absenkung gegenüber dem Ausgabenniveau 2004 (644 Mio. €) um 15,3 Mio. €.

Bedenkt man noch dazu, dass durch die im BBG 2005 vorgesehenen Neuregelungen für den Bereich der Krankenversicherung Mehrausgaben von rund 233,5 Mio. € (Erläuterungen zum BBG 2005) entstehen, ist deutlich zu erkennen, dass nachvollziehbare Ambitionen in Richtung nachhaltiger Senkung der Arbeitslosigkeit, vollkommen fehlen!

Interessant ist, dass 311,8 Mio. € an sogenanntem Bundesbeitrag zur Arbeitsmarktpolitik als Einnahme veranschlagt werden. Es handelt sich dabei aber nicht um Mittel zur Erhöhung des Aktivitätsniveaus in der aktiven Arbeitsmarktpolitik, sondern um einen (höchstwahrscheinlich deutlich zu geringen) Ansatz zur Abdeckung von Abgängen.

Nachdem im Jahr 2004 laut Halbjahresbericht des AMS Österreich mit einem Abgang von bis zu 650 Mio. € zu rechnen ist, und im Hinblick auf das Beitragsaufkommen in der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2003 (Erfolg) von 4.059,4 Mio. € erscheint der für 2005 veranschlagte Betrag zur Abgangsdeckung zu optimistisch.

Diese Schätzung lässt wiederum eine bewusste Politik der Mittelverknappung vermuten. Mittels Finanzierungsmangel können weitere Verschlechterungen im Leistungsrecht genauspo politisch argumentiert werden, wie ein weiteres Absickern des Qualitätsniveaus bei den Maßnahmen. Menschen nur in M aßnahmen zu senden um die Arbeitslosigkeits-Statistik zu verschönern, wiederspricht dem persönlichen, volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Prinzip der Nachhaltigkeit. Dabei verliert der Mensch an Chancen und Perspektiven, die Volkswirtschaft wird mit vorhersehbaren Mehrkosten belastet und betriebswirtschaftlich handelt es sich um eine Ausgabe ohne Erfolgs- (bzw. Ertrags-)Chancen. Diese Politik verdeutlicht den Zynismus der Bundesregierung gegenüber der Problematik der Arbeitslosigkeit.

 

Die Darstellung des BMF in seiner Budgetrede vom 13.10.04, wonach der Bund 2005 rund 1,5 Mrd. € in aktive Arbeitsmarktpolitik investieren wird, ist nur dann nachvollziehbar, wenn folgende Ausgabenposten zusammengezählt werden:

 

    696 Mio. €

(gesamte Ausgaben für Arbeitsmarktförderung)

+ 500 Mio. €

(voraussichtliche Kosten der Altersteilzeit im Jahr 2005)

+ 313 Mio. €

(voraussichtliche sogenannte „aktivierte passive Arbeitsmarktmittel“, also Aufwendungen für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe während der Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen)

 

Damit soll ganz offensichtlich von den tatsächlichen Problemen der zu geringen Dotierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik abgelenkt werden.

Der Voranschlag für die Personal- und Sachkosten des AMS (Präliminiarien) beträgt 278,6 Mio. €. Einerseits besteht ab 1.1.2005 die Verpflichtung zur Erarbeitung von individuellen Betreuungsplänen, anderseits wurde von unabhängigen Gutachtern schon derzeit ein Fehlbestand von rund 500 Planstellen bescheinigt. Nachdem dem AMS auch international eine hohe Effizienz bestätigt wurde, kann dieses Missverhältnis zwischen Mehraufgaben und weniger Personal eindeutig nur zu Lasten der Qualität gehen.

Aufgrund der sogenannten „Ausbildungsgarantien für jugendliche und ältere Arbeitsuchende“ des KonjBelebG 2002 musste das AMS seine knappen Arbeitsmarktförderungsmittel auf diese beiden Altersgruppen fokussieren. Dies ist mit eine der Ursachen für die stark steigende Arbeitslosigkeit bei Personen im Haupterwerbsalter.

Mit einer solchen Entwicklung ist aufgrund des vorlegten Voranschlages auch im Jahr 2005 zu rechnen. Ein vor dem Hintergrund der stark steigenden Frauenarbeitslosigkeit notwendiges Schwerpunktprogramm zugunsten von Frauen erscheint aus Sicht des BVA 2005 nicht finanzierbar.

Auch ein Reagieren auf die im Herbst 2004 mit rund 17.000 fehlenden Lehrplätzen immer dramatisch werdenden Probleme in der beruflichen Erstausbildung von Jugendlichen wird nur unzureichend erfolgen können. Es werden zwar im Jahr 2005 um rund 1000 Teilnahme-plätze im Auffangnetz für Jugendliche mehr als im Jahr 2004 zur Verfügung stehen und für 500 Jugendliche eine Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten und nicht nur in Lehrgängen erfolgen. Bis zu 2000 Jugendliche werden aber von diesen Maßnahmen ausgeschlossen bleiben. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der Lehrstellenbeauftragte der Bundesregierung die Schaffung von zusätzlichen 500 Ausbildungsplätzen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen öffentlich angekündigt und dafür Zusatzmittel aus dem Bundeshaushalt in Aussicht gestellt hat. Diese Ausbildungsplätze sollen nun anscheinend durch die Arbeitslosenversicherung finanziert werden, bei gleichzeitig sinkendem Budget für Arbeitsmarktförderung.

Ebenso ist ein finanzieller Spielraum für wirkungsvolle Beiträge der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Bewältigung der Beschäftigungsprobleme Älterer im Zusammenhang mit den Pensionsreformen der letzten Zeit nicht erkennbar.

Die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik bleibt auf Bundesebene alleinige Angelegenheit der Solidargemeinschaft der Arbeitslosenversicherung, ein tatsächlicher, das Aktivitätsniveau in der Arbeitsmarktpolitik positiv beeinflussender Bundesbeitrag zur Arbeitsmarktpolitik ist im 5. aufeinanderfolgenden Jahr nicht vorgesehen.

Damit tragen Bevölkerungsgruppen, die von einem funktionierenden Arbeitsmarkt wirtschaftlich und sozial profitieren, keine Finanzierungslasten – insbesondere nicht für aktive Arbeitsmarktpolitik, obwohl sie direkt (etwa iZm mit den Ausgaben für die Berufsausbildung von Jugendlichen) oder indirekt von den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen profitieren.

Der Bundesvoranschlag für Arbeitsmarktpolitik 2005 enthält keinerlei Ansätze und Spielräume zur Verbesserung der Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit, nicht einmal für Valorisierungen etwa von Bemessungsgrundlagen geschweige denn für eine generelle Erhöhung der Nettoersatzraten beim Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe. Damit wird sich an der hohen Verarmungsgefahr für häufiger und/oder länger Arbeit Suchende nichts ändern – weiterhin werden rund 2/3 der Leistungsberechtigten eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz erhalten.

Unverändert hoher Bestand, steigende Betroffenheit von Arbeitslosigkeit und die steigende Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit insbesondere im Haupterwerbsalter in Kombination mit dem auch im EU- und OECD-Vergleich äußerst geringem Niveau der Existenzsicherung durch die Arbeitslosenversicherung werden die Ursache dafür sein, dass auch im Jahr 2005 Arbeitslosigkeit die Verarmungsgefährdung Nummer 1 in Österreich darstellen wird.

 

 

Kapitel 65 – VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE

 

Das Kapitel 65 Verkehr, Innovation und Technologie gehört zu den meist gekürzten Budgets 2005. Insgesamt werden 2,29 Mrd. € veranschlagt. Dies ist um 13,3 % weniger als 2004. Vizekanzler Gorbach gehört damit zu den Hauptverlierern beim Budget 2005.

 

Budget VERKEHR

Bahn:

Für die Bahninfrastruktur, für die der Bund aufzukommen hat, werden die Budgetmittel 2005 auf 1,01 Mrd. € gekürzt (2004 1,36 Mrd. €). Damit kommt der Bund seinen gesetzlichen Finanzierungsverpflichtungen im Bereich der Infrastruktur wieder nicht nach.

Insgesamt betrachtet ist die Zukunft der ÖBB nach der von der SPÖ abgelehnten ÖBB-Reform mehr als ungewiss. Diese Reform bringt die ÖBB in ein finanzielles und organisatorisches Desaster. Durch den monatelangen Postenschacher und Nichtbesetzungen wurde die Neuorganisation in mehr als 10 Gesellschaften nicht entsprechend weiterbetrieben. Alle Zeitpläne sind längst überholt und es ist nur dem tüchtigen Einsatz der EisenbahnerInnen des Unternehmens zu verdanken, dass überhaupt noch Züge einigermaßen nach Fahrplan verkehren. Die fehlende Finanzierung des Schienenausbaus sowie teilweise auch der Infrastruktur bedeutet für die ÖBB eine Schuldenanhäufung ohne Ende - nach heutigen Berechnungen wohl mehr als die bisher geschätzten 10 Mrd.  € Schulden bis 2010. Die Regierung will nur bei der Bahn sparen ohne dem Unternehmen ÖBB Zukunft zu bieten.

Öffentlicher Nahverkehr:

Ingesamt bleiben die Mittel für den Nahverkehr 2005 in etwa gleich, was angesichts gestiegener Aufwendungen eine weitere Desattraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs bedeutet.

Straße:

Auch im Bereich der ASFINAG wachsen die Schuldenberge  beständig. Derzeit hat die ASFINAG bereits vom Bund besicherte Schulden im Ausmaß von 8,1 Mrd. € und wird jetzt in Form einer Anleihe weitere 1 Mrd. € für den Autobahn- und Schnellstraßenbetrieb und -ausbau aufnehmen. Bei einer Investition von 1,2 Mrd. € (900 Mio. € Neuinvestitionen und 300 Mio. € Erhaltung) ins Autobahn/Schnellstraßennetz werden die Schulden im Jahr um 500 - 600 Mio. € steigen.

 

Budget INNOVATION UND TECHNOLOGIE

Die Forschungs- und Technologieausgaben der Bundesregierung finden sich in verschiedenen Kapiteln wieder. Entscheidend sind dabei die Kapitel 14 (Wissenschaft), 63 (Wirtschaft und Arbeit) und vor allem 65 (Verkehr, Innovation und Technologie), die natürlich aber auch Ausgabenbereiche umfassen, die nicht im engeren Sinne F&E-relevant sind.

Die gesamten, im engeren Sinne forschungswirksamen Ausgaben des Bundes sind in der Übersicht 23 der Budgetrede zusammengestellt. Wie dort (bzw. in Diagramm 5 im Anhang) leicht zu erkennen ist, bleiben die Ausgaben des Bundes aus dem Bundesbudget für F&E laut Übersicht 23 weit hinter den F&E-Ausgabensteigerungen anderer Akteure (Unternehmen, Ausland, Sonstige) zurück. 2000 bis 2005 haben sich die Budgetausgaben des Bundes für F&E um 22,7 % auf 1,58 Mrd. Euro gesteigert, während die sonstigen Akteure ihre Ausgaben für F&E schon bis 2004 um 35,5 % erhöht haben. Die Steigerung der Bundesausgaben vom VA 2004 auf VA-E 2005 beträgt 22 Mio. Euro.

Für die Nachhaltigkeit der Erhöhung der F&E-Quote erscheinen dabei die so genannten „Offensivprogramme“ etwas problematisch. Sie betragen 200 Mio. Euro (2005) aus dem Offensivprogramm II und 50 Mio. Euro aus Rücklagen des Offensivprogramms I. Während sie eine Ausweitung von 12 Mio. Euro (das sind 5 %) erfuhren, stiegen die „regulären“ Mittel aus den verschiedenen Ressorts nur von 1.321 Mio. Euro (VA 2004) auf 1.331 Mio. Euro (VA-E 2005), das sind plus 0,7 %.

Mit Inkrafttreten des Forschungsförderungs-Strukturreformgesetzes am 1. September 2004 erfolgte die gesellschaftsrechtliche Zusammenführung folgender vier Einrichtungen: Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFF), Technologieimpulse GesmbH (TIG), Österreichische Gesellschaft für Weltraumfragen mbH (ASA) und Büro für internationale Forschungs- und Technologiekooperation (BIT) durch Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG). Die Budgetierung der neuen FFG im VA-E 2005 entspricht von der Höhe her etwa derjenigen des FFF im VA 2004 – eine Steigerung im Normalbudget ist daher nicht ablesbar.

Die Programme der TIG wurden bisher aus den Offensivmitteln bedient – dies wird auch bis 2006 weiterhin der Fall sein (bis zum Auslaufen des Offensivprogramms II). Danach könnte ein Finanzierungsproblem auftreten. Das BIT, welches keine Förderungen vergibt, sondern eine reine Beratungsagentur ist, wurde als Verein bisher weitgehend über Beauftragungsverträge mit der WKÖ und fünf Bundesministerien finanziert (2004: 2,25 Mio. Euro; gemäß Verträgen müsste das Budget 2005 gleich hoch sein).

Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) wurde letztlich nicht in die neue FFG integriert und blieb eigenständig. Das Budget ist in etwa gleich geblieben.

Es ist fast nicht möglich, den Forschungsausgaben im Detail auf den Grund zu gehen. Im Endeffekt werden sie in Beilage T dargestellt, die wird aber erst nach der Beschlussfassung im Nationalrat nachgeliefert.

Die zunehmende Bedeutung der Offensiv-Programme wird massiv kritisiert. Neben dem erwähnten Problem der Nachhaltigkeit wird vor allem die Entscheidungsstruktur negativ gesehen: Nicht der Nationalrat entscheidet über diese Mittel, sondern der Rat für Forschung und Technologieentwicklung. Außerdem werden sie in erheblichem Ausmaß dafür eingesetzt, um laufende Programme und Institutionen zu finanzieren. Das führt oft zu Verunsicherungen und Verzögerungen von geplanten Vorhaben. Mit dem Ziel, die österreichische Forschungs- und Entwicklungsquote deutlich anzuheben und Forschung berechenbarer zu gestalten, sollten nicht nur Sondermittel aufgebracht, sondern vor allem eine massive Steigerung des regulären Budgets für Forschung und Technologie eingeleitet werden.

Die im Vorjahr durch das Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung eingerichtete FTE-Nationalstiftung war grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die jährlich bis zu 125 Mio. Euro (bis zu 75 Mio. Euro aus der OeNB und bis zu 50 Mio. Euro aus dem ERP-Fonds) zusätzlich für Forschung und Technologie zur Verfügung stehenden Mittel sind jedoch insofern zu relativieren, als die OeNB-Mittel zwar verstetigt, aber der Großteil dieser Mittel schon bisher unter einem anderen Titel (Jubiläumsfonds) in die Forschung flossen und es sich bei den ERP-Fonds-Mitteln nur um eine Umschichtung handelt: die jährlichen 50 Mio. Euro an ERP-Fonds-Geldern vermindern in Zukunft im selben Ausmaß die Förderung von arbeitsplatzwirksamen Investitionsprojekten. Bundesbudgetmittel fließen bislang nicht in die Nationalstiftung.



[1]nach dem Entwicklungs- und Finanzierungsplan II sowie ab 2005: EP III

[2]Akkumelierte Studienplätze im Vollausbau auf Basis 2004/05, ab 2005: 300 zusätzliche AnfängerInnenstudienplätze