726 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag (129/A) der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), BGBl. I 12/2002, geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 8. Mai 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„1.    Seit der Beschlussfassung des Bildungsdokumentationsgesetzes gibt es in weiten Kreisen der SchülerInnen, Studierenden, aber auch des Lehrkörpers und der Eltern Unverständnis über bekannt zu gebende Daten zur Erstellung von Registern und Evidenzen. Insbesondere betreffen die Einwände und Klagen den Umstand, dass bei Bekanntgabe der Bildungsdaten auch die Sozialversicherungsnummer erhoben wird.

         Der gegenständliche Antrag streicht nunmehr die Verpflichtung, die Sozialversicherungsnummer bekannt zu geben. Mit dieser Änderung soll auch den Einwänden der Datenschützer entsprochen werden, die aus dem Umstand der Erhebung der Sozialversicherungsnummer darauf schließen, dass in Folge eine Verknüpfung der Bildungsdaten mit anderen Datenbeständen erfolgen soll.

2.      Nach dem Datenschutzgesetz 2000 sind Daten über das religiöse Bekenntnis als sensible Daten zu behandeln. Es soll daher mit diesem Antrag auch die Verpflichtung gestrichen werden, das Religionsbekenntnis bekannt zu geben.

3.      Schließlich müssen Auskunftspflichtige anlässlich der Aufnahme eines Schülers oder Studierenden bekannt geben, welche Bildungslaufbahn die Eltern haben, was deren Beruf ist und was deren Stellung im Beruf ist. Der gegenständliche Antrag sieht vor, dass eine Befragung über die Stellung im Beruf nicht mehr zulässig ist, da eine solche Erhebung diskriminierenden Charakter hat.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 18. Mai 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneter Mag. Gisela Wurm, die Abgeordneten Nikolaus Prinz und Dieter Brosz. Mit Stimmenmehrheit wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Unterrichtsausschuss nahm am 1. Dezember 2004 die Verhandlungen wieder auf. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieder, Dieter Brosz, Werner Amon, MBA und Dr. Gertrude Brinek das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde die Abgeordnete Carina Felzmann gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004 12 01

Carina Felzmann Werner Amon, MBA

    Berichterstatterin                  Obmann