735 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (642 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Der Bundesminister für Finanzen beantragt im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Landesverteidigung die Ermächtigung zur Veräußerung einer
für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaft in Wien.
Da bei dieser Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf
die im Artikel XI des
Bundesfinanzgesetzes 2004 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für
Finanzen keineVeräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer
gesetzlichen Ermächtigung erforderlich.
Gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes kommt dem
Bundesrat kein Einspruchsrecht gegen Beschlüsse des Nationalrates, die
Verfügungen über das Bundesvermögen betreffen, zu.
Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über
einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der
Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Artikel 6 Absatz 1
Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügung den Bund als
Träger von Privatrechten trifft.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (642 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 12 01
Franz Glaser Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann