747 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2003 (III-95 der Beilagen)

Der Bundesrechnungsabschluss enthält gemäß § 98 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986 in der geltenden Fassung, die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des Bundesvoranschlages, die Jahresbestandsrechnung und die Jahreserfolgsrechnung des Bundes. Der Textteil des Bundesrechnungsabschlusses (= Band 1: Bericht zum Bundesrechnungsabschluss) wurde vom Rechnungshof angefertigt. Der Zahlenteil (= Band 2: Abschlussrechnungen und Übersichten) wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Wege der Bundesrechenzentrum GmbH unter Berücksichtigung der vom Rechnungshof veranlassten Richtigstellungen erstellt und durch die vom Rechnungshof geprüften Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger vervollständigt.

Der vom Rechnungshof verfasste Bundesrechnungsabschluss wurde gemäß § 9 Abs. 1 RHG dem Bundesminister für Finanzen zur Stellungnahme übermittelt. Hiezu gab der Bundesminister für Finanzen eine Äußerung ab.

Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen der betriebsähnlichen Einrichtungen, die Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger sowie ein Nachweis der Bundeshaftungen sind gesondert dargestellt.

Der Bundesvoranschlag wurde gemäß Art. III Abs. 1 BFG 2003 auf der Grundlage einer nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft von 2,4% erstellt.

Nach den bisherigen und vorläufigen Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Stand: Mai/Juni 2004) belief sich das Brutto-Inlandsprodukt 2003 zu laufenden Preisen auf 224,13 Milliarden Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (218,33 Milliarden Euro) um nominell 2,7%. Es lag damit 0,3 Prozentpunkte über der bei der Erstellung des Bundesvoranschlags angenommenen Wachstumsrate.

Mit einer jahresdurchschnittlichen realen Zunahme des Brutto-Inlandsproduktes von 0,7% (2002: +1,4%) lag Österreich damit über dem Durchschnitt der EU-Euro-Länder (+0,4%). Im Vergleich: USA +3,1%, Deutschland –0,1%, Japan +2,5% und OECD insgesamt +2,1%.

Bei der vom AMS ermittelten Arbeitslosenrate trat eine weitere Verschlechterung ein (Jahresdurchschnitt 2003: 7,0%, Jahresdurchschnitt 2002: 6,9%); die Ermittlungsmethode nach EUROSTAT ergab einen Anstieg von 4,3% auf 4,4%.

Der Preisauftrieb (= Veränderung der Verbraucherpreise im Jahresabstand) sank im vergangenen Jahr und belief sich im Jahresdurchschnitt 2003 auf +1,3% (2002: +1,8%).

Der Leistungsbilanzsaldo lag nach einem positiven Wert im Jahr 2002 (+0,36 Milliarden Euro rückgerechnet) mit –2,04 Milliarden Euro oder –0,9% des BIP (2002: +0,2%) nunmehr wieder im negativen Bereich.

Die im § 2 BHG als Ziele der Haushaltsführung und zugleich als Erfordernisse eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes angeführten Indikatoren (hoher Beschäftigungsstand, hinreichend stabiler Geldwert, Sicherung des Wachstumspotentials sowie Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts) zeigen für 2003 gegenüber dem Vorjahr folgende Entwicklungen:


 



Gegenüberstellung

 

2002

2003

BIP-Wachstum real

 

 

(„Sicherung des Wachstumspotentials“)

+1,4%

+0,7%

Inflationsrate

 

 

(„hinreichend stabiler Geldwert“)

+1,8%

+1,3%

Arbeitslosenquote *)

6,9%

7,0%

Arbeitslosenquote nach EUROSTAT **)

4,3%

4,4%

Unselbständig Beschäftigte

 

 

(„hoher Beschäftigtenstand“)

-0,5%

+0,2%

Leistungsbilanzsaldo (absolut)

+0,36 Mrd. EUR

-2,04 Mrd. EUR

Leistungsbilanzsaldo (im Verhältnis zum BIP)

 

 

(„Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts“)

+0,2%

-0,9%

 

*) Die österreichische Arbeitslosenquote stellt das Verhältnis vom im Jahresdurchschnitt bei den Geschäftsstellen des AMS vorgemerkten Arbeitslosen zum Arbeitskräftepotential (= unselbständig Beschäftigte laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger und vorgemerkte Arbeitslose) dar.

**) Die Arbeitslosenquote des EUROSTAT ist der Anteil an den nach den Kriterien des EUROSTAT definierten Arbeitslosen an den Erwerbspersonen (Summe von Erwerbstätigen und Arbeitslosen). Diese Quote wird auf Grund des Mikrozensus und einer Befragung nach einem standardisierten Fragenprogramm ermittelt (hinsichtlich der Fragestellungen und der Berechnungshinweise darf auf die Statistischen Nachrichten Nr. 5/1996, Seiten 357 ff hingewiesen werden).

Quellen der Arbeitslosenquote: AMS; WIFO; Statistik Austria.

 

Der Budgetausschuss hat den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2003 in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Melitta Trunk, Rainer Wimmer, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Marianne Hagenhofer, Mag. Johann Moser, Matthias Ellmauer, Josef Bucher und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz sowie der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2003 im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 12 01

                   Johann Kurzbauer Jakob Auer

       Berichterstatter                  Obmann