754 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (611 der
Beilagen): Seeverkehrsabkommen
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und
der Regierung der Volksrepublik China andererseits
Die
Seeverkehrsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der
Volksrepublik China haben sich in jüngster Zeit intensiviert. Es bestehen zwar
mehrere bilaterale Seeverkehrsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und China,
es erscheint aber zweckmäßig, die verbesserten Geschäftsbeziehungen durch einen
Ansatz auf Gemeinschaftsebene weiter zu konsolidieren. Zwischen Österreich und
der Volksrepublik China bestand bisher kein bilaterales Seeverkehrsabkommen.
Durch ein
Seeverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Volksrepublik China andererseits soll der
rechtliche Rahmen für die weitere Förderung der Seeschifffahrtsbeziehungen
geschaffen werden.
Das
Seeverkehrsabkommen regelt die Bedingungen des Seefrachtverkehrs von und nach
China, von und nach der Europäischen Gemeinschaft sowie von und nach China
einerseits und Drittländern andererseits im Sinne der Grundsätze der
Dienstleistungsfreiheit im Seeverkehr, des freien Zugangs zu Ladungen und
Drittländerverkehren sowie des unbeschränkten Zugangs zu Häfen und
Hilfsdiensten.
Der
gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden
Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung
durch den Nationalrat. Er enthält
keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der
Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren
Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung
von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.
Eine Zustimmung
des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht
erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich
der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Staatsvertrag
ist in zwölf Sprachen abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch
ist.
Hinsichtlich der
Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat
vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die chinesische, dänische, englische, finnische, französische,
griechische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und
spanische Sprachfassungen dadurch kundzumachen
sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie aufliegen.
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2004
in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Klaus
Wittauer, Gerhard Reheis, Dipl.-Ing.
Elke Achleitner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und
der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Ebenso wurde
einstimmig beschlossen, dass die chinesische, dänische,
englische, finnische, französische, griechische, italienische, niederländische,
portugiesische, schwedische und spanische Sprachfassungen dadurch kundgemacht werden sollen,
dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie aufliegen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Christoph Kainz gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der
Abschluss des Staatsvertrages: Seeverkehrsabkommen zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der
Volksrepublik China andererseits (611 der Beilagen) wird genehmigt.
2. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der chinesischen,
dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen,
niederländischen, portugiesischen, schwedischen und spanischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages dadurch
zu erfolgen, dass sie zur
öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie aufliegen.
Wien, 2004 12 02
Chriostoph Kainz Kurt Eder
Berichterstatter Obmann