774 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (664 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden
Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer in Verkehrsunternehmen waren von der Stammfassung der
EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (93/104/EG)
ausgenommen. Mittlerweile wurden die einzelnen Verkehrsträger entweder durch
die Arbeitszeit-Änderungsrichtlinie (2000/34/EG) in die Arbeitszeitrichtlinie
aufgenommen oder es wurden eigenständige Arbeitszeitrichtlinien erlassen; so
auch für das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen (CELEX-Nr.
32000L0079). Die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie für das fliegende
Personal ist am 1. Dezember 2003 ausgelaufen.
Durch die
gegenständliche Regierungsvorlage soll durch die Novellierung des
Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes eine EU-konforme Rechtslage
geschaffen werden. Im Einzelnen sieht die Regierungsvorlage vor:
‑ Entfall der
gänzlichen Ausnahme des Bordpersonals aus dem Geltungsbereich des AZG
‑ Schaffung
einer Sonderregelung für die Arbeitszeit des fliegenden Personals im AZG unter
Beibehaltung des bisherigen Systems der bescheidmäßigen Festsetzung von
Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten
‑ Entfall der
teilweisen Ausnahme des Bordpersonals aus dem Geltungsbereich des ARG
‑ Schaffung
eines Anspruchs auf mindestens 96 arbeitsfreie Kalendertage pro Jahr bzw.
mindestens sieben arbeitsfreie Kalendertage pro Monat
‑ die Pflicht
zur Bekanntgabe von arbeitsfreien Kalendertagen für zehn Tage im Voraus
Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 3. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Sigisbert Dolinschek die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Franz Riepl, Karl Öllinger,
Mag. Walter Tancsits, Sigisbert Dolinschek,
Karl Dobnigg und Dr. Richard Leutner sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Bartenstein und die Ausschussobfrau Abgeordnete
Heidrun Silhavy.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger
und Maximilian Walch einen Abänderungsantrag eingebracht, der
wie folgt begründet war:
„Zu § 18e
Arbeitszeitgesetz:
Im Zeitpunkt des
Einbringens der Regierungsvorlage in den Nationalrat war die neue
AOC-Verordnung noch nicht erlassen und deren BGBl. Nr. daher noch nicht
bekannt.
Zu § 19 Absatz 4
Arbeitsruhegesetz:
Es ist eine
Klarstellung im Gesetz erforderlich, dass es sich bei der 10-Tages-Frist um
eine Mindestfrist handelt.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr.
Michael Spindelegger und Maximilian Walch mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 12 03
Sigisbert Dolinschek Heidrun Silhavy
Berichterstatter Obfrau