788 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (690 der Beilagen): Protokoll erstellt aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung von Artikel 2 und des Anhangs jenes Übereinkommens

 

Der Europäische Rat hat in einer Schlussfolgerung seiner Sitzung im Oktober 1999 in Tampere (Finnland) – im Bewusstsein der Notwendigkeit, Europol wirksamere Instrumentarien zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und des Terrorismus zur Verfügung zu stellen, - dazu aufgefordert, die Zuständigkeit des Europäischen Polizeiamtes Europol auf die Verhütung und die Bekämpfung der Geldwäsche im allgemeinen zu erweitern, unabhängig davon, aus welcher Art von Straftaten die gewaschenen Erträge stammen.

Gemäß Art. 43 Abs. 1 des Europol – Übereinkommens hat der Rat im Verfahren nach Titel VI des Vertrages über die Europäische Union auf Initiative Portugals und nach Stellungnahme des Verwaltungsrates von Europol im Rahmen des Art. K.1 Nummer 9 des Vertrages über die Europäische Union in seiner Sitzung am 30. November 2000 einstimmig die Änderung der Europol – Konvention dahingehend beschlossen, dass die Zuständigkeit von Europol auf die Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche im allgemeinen, unabhängig davon, aus welcher Art von Straftat die gewaschenen Erträge stammen, erweitert wird.

Gemäß der derzeitigen Fassung des Europol – Übereinkommens besteht die Zuständigkeit von Europol nur für das Waschen von Erträgen von bestimmten taxativ festgelegten Deliktsbereichen (illegaler Drogenhandel, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Kraftfahrzeugkriminalität und Straftaten im Rahmen von terroristischen Handlungen).

Mit dem vorliegenden Protokoll (ABl. Nr. C 358 vom 13.12.2000 S. 2) sollen die Vorgaben des Vertrags über die Europäische Union umgesetzt werden, indem die Ziele von Europol neu geregelt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden. Hierzu soll Europol durch die Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches auf die Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche ein wirksames Instrumentarium zur Prävention und Bekämpfung schwerwiegender internationaler Kriminalität erhalten.

Das Protokoll erstellt aufgrund von Artikel 43 Abs. 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung von Artikel 2 und des Anhangs jenes Übereinkommens hat gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Es enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Im innerstaatlichen Bereich ist das Protokoll einer unmittelbaren Anwendung zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Einer Zustimmung des Bundesrats gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG bedarf es nicht, weil keine Angelegenheiten geregelt werden, die in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder fallen.

Der Staatsvertrag ist in deutscher, dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Hinsichtlich der Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass dessen dänische, englische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und spanische Sprachfassungen dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 11. Jänner 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Peter Pilz sowie die Bundesministerin für innere Angelegenheiten Liese Prokop.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Ebenso wurde einstimmig beschlossen, dass die dänische, englische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und spanische Sprachfassung dadurch kundgemacht werden soll, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

 

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll erstellt aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung von Artikel 2 und des Anhangs jenes Übereinkommens (690 der Beilagen) wird genehmigt.

 

2       Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, dass die dänische, englische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und spanische Sprachfassung zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Wien, 2005 01 11

Ing. Norbert Kapeller    Rudolf Parnigoni

       Berichterstatter                  Obmann