839 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (828 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird (BFG-Novelle 2005)
Seit der
Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes 2005 sind
Entwicklungen eingetreten, die sich auf dieses auswirken und dessen Änderung
erfordern.
Der
Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß
Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.
Zu Z 1:
Die verstärkte
Ausschüttung von Förderungsmitteln durch den Fonds zur Förderung der
wissenschaftlichen Forschung (FWF) soll durch Umschichtung von Budgetmitteln
innerhalb des Kapitels 65 sichergestellt werden.
Zu Z 2:
Durch diese Überschreitungsermächtigung
wird für die Bereitstellung jener Budgetmittel vorgesorgt, die entsprechend den
Beschlüssen der Bundesregierung dem auf Grund eines eigenen Bundesgesetzes einzurichtenden
Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland zur Verfügung zu stellen sein
werden.
Zu Z 3:
Im Artikel IX
Abs. 1 Z 7 wird - bei ansonsten unverändertem Wortlaut dieser
Bestimmung - vor dem Wort „Gesamtbetrag“ die Wortfolge „jeweils ausstehende“
eingefügt und dadurch präzisiert, dass diese Ermächtigung revolvierend ausgenützt
werden kann.
Zu Z 4
bis 6:
Die Einfügung der
neuen Voranschlagsansätze gemäß Z 5 lit. a) und b) sind zur
ordnungsgemäßen Verrechnung der Mittel nach dem Gesetz über Hilfeleistungen in
Katastrophenfällen im Ausland notwendig.
Der neue
Voranschlagsansatz 2/52826 wird zur ordnungsgemäßen Verrechnung jenes
Mehraufkommens der Tabaksteuer eingefügt, welches sich aus dem
Finanzausgleichsgesetz 2005 ergibt.
Durch die
eingetretenen Gesetzesänderungen kommt es innerhalb des Bundesbeitrags zur
Pensionsversicherung (Budgettitel 160) gegenüber dem
Bundesvoranschlag 2005 zu Änderungen von Ansatzbezeichnungen
(Ziffer 4 der Novelle) sowie zu saldoneutralen Umschichtungen bei
einzelnen Ansätzen, die somit die Ausgabensumme des Budgettitels 160
unverändert lassen.
Der
Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
17. März 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im
Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag.
Werner Kogler, Dr. Christoph Matznetter und der Staatssekretär im
Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum
Text des Bundesfinanzgesetzes 2005 eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Zu Z 1:
Zur Bedeckung zusätzlicher Ausgaben für Baumaßnahmen der Parlamentsdirektion, für die Multimediagestaltung des Besucherfoyers, für die Einrichtung einer Dauerausstellung im Palais Epstein, für die parlamentarische Aufarbeitung der Ergebnisse des Österreich-Konvents und für Zahlungen für Miet- und Ausstattungserfordernisse für vom Parlament genutzte Räumlichkeiten ist die Überschreitungsermächtigung von 7 Millionen Euro um 6,512 Millionen Euro auf 13,512 Millionen Euro zu erhöhen.
Zu Z 4:
Redaktionelle Anpassung an den letztgültigen Titel des betreffenden Gesetzes (Artikel 1 des Budgetbegleitgesetzes 2006).
Zu Z 5:
Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die
internationale Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Rahmen des International Ombudsman Institut (Ziffer
35).
Für Maßnahmen der kooperativen
Schulraumbeschaffung wird zusätzlich 1 Million Euro zur Verfügung gestellt
(Ziffer 36).“
Ferner haben die
Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher,
Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum Stellenplan 2005
eingebracht und ihn wie folgt begründet:
„Im Hinblick auf die Inbetriebnahme der neu gestalteten Parlamentsrampe (mit einem Besucherzentrum) und des Palais Epstein entsteht ein zusätzlicher Personalbedarf von insgesamt neun Planstellen. Diese vier v2/3-, zwei v3/2- sowie drei v4/1-Planstellen werden insbesondere für den Auskunftsdienst (auch in Fremdsprachen), Besucheranmeldung, Sicherheitstätigkeiten sowie Servicierung benötigt.
Ein analoger Antrag erfolgt auch zum
Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2006.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung der beiden oben erwähnten Abänderungsanträge teils einstimmig
und teils mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 03 17
Gabriele Tamandl Jakob Auer
Berichterstatterin Obmann