839 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (828 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird (BFG-Novelle 2005)

Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes 2005 sind Entwicklungen eingetreten, die sich auf dieses auswirken und dessen Änderung erfordern.

Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

Zu Z 1:

Die verstärkte Ausschüttung von Förderungsmitteln durch den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) soll durch Umschichtung von Budgetmitteln innerhalb des Kapitels 65 sichergestellt werden.

Zu Z 2:

Durch diese Überschreitungsermächtigung wird für die Bereitstellung jener Budgetmittel vorgesorgt, die entsprechend den Beschlüssen der Bundesregierung dem auf Grund eines eigenen Bundesgesetzes einzurichtenden Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland zur Verfügung zu stellen sein werden.

Zu Z 3:

Im Artikel IX Abs. 1 Z 7 wird - bei ansonsten unverändertem Wortlaut dieser Bestimmung - vor dem Wort „Gesamtbetrag“ die Wortfolge „jeweils ausstehende“ eingefügt und dadurch präzisiert, dass diese Ermächtigung revolvierend ausgenützt werden kann.

Zu Z 4 bis 6:

Die Einfügung der neuen Voranschlagsansätze gemäß Z 5 lit. a) und b) sind zur ordnungsgemäßen Verrechnung der Mittel nach dem Gesetz über Hilfeleistungen in Katastrophenfällen im Ausland notwendig.

Der neue Voranschlagsansatz 2/52826 wird zur ordnungsgemäßen Verrechnung jenes Mehraufkommens der Tabaksteuer eingefügt, welches sich aus dem Finanzausgleichsgesetz 2005 ergibt.

Durch die eingetretenen Gesetzesänderungen kommt es innerhalb des Bundesbeitrags zur Pensionsversicherung (Budgettitel 160) gegenüber dem Bundesvoranschlag 2005 zu Änderungen von Ansatzbezeichnungen (Ziffer 4 der Novelle) sowie zu saldoneutralen Umschichtungen bei einzelnen Ansätzen, die somit die Ausgabensumme des Budgettitels 160 unverändert lassen.

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. März 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Dr. Christoph Matznetter und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

 

 

 

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum Text des Bundesfinanzgesetzes 2005 eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1:

Zur Bedeckung zusätzlicher Ausgaben für Baumaßnahmen der Parlamentsdirektion, für die Multimediagestaltung des Besucherfoyers, für die Einrichtung einer Dauerausstellung im Palais Epstein, für die parlamentarische Aufarbeitung der Ergebnisse des Österreich-Konvents und für Zahlungen für Miet- und Ausstattungserfordernisse für vom Parlament genutzte Räumlichkeiten ist die Überschreitungsermächtigung von 7 Millionen Euro um 6,512 Millionen Euro auf 13,512 Millionen Euro zu erhöhen.

Zu Z 4:

Redaktionelle Anpassung an den letztgültigen Titel des betreffenden Gesetzes (Artikel 1 des Budgetbegleitgesetzes 2006).

Zu Z 5:

Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die internationale Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Rahmen des International Ombudsman Institut (Ziffer 35).

Für Maßnahmen der kooperativen Schulraumbeschaffung wird zusätzlich 1 Million Euro zur Verfügung gestellt (Ziffer 36).

Ferner haben die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum Stellenplan 2005 eingebracht und ihn wie folgt begründet:

Im Hinblick auf die Inbetriebnahme der neu gestalteten Parlamentsrampe (mit einem Besucherzentrum) und des Palais Epstein entsteht ein zusätzlicher Personalbedarf von insgesamt neun Planstellen. Diese vier v2/3-, zwei v3/2- sowie drei v4/1-Planstellen werden insbesondere für den Auskunftsdienst (auch in Fremdsprachen), Besucheranmeldung, Sicherheitstätigkeiten sowie Servicierung benötigt.

Ein analoger Antrag erfolgt auch zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2006.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der beiden oben erwähnten Abänderungsanträge teils einstimmig und teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 03 17

                Gabriele Tamandl     Jakob Auer

    Berichterstatterin                  Obmann