840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe V

Kapitel 30: Justiz

Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe V enthaltene Kapitel 30 „Justiz“ des Bundesvoranschlages 2006 am 17. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.

Der Saldo von 248 Millionen Euro aus dem Jahr 2003 wurde in den Budgets 2005 und 2006 fortgeschrieben. Im vorliegenden Budgetentwurf sind wesentliche Elemente eines Globalbudgets verwirklicht. Die Ausgaben- und Einnahmensummen sind in beiden Jahren gleich. Mehreinnahmen werden für das Justizressort verwendet werden können.

Die Gesamtausgaben des Justizressorts werden für 2006 ebenso wie 2005 mit 975,851 Mio € veranschlagt. Ausgaben des Ausgleichshaushalts wurden nicht veranschlagt.

Für Personalausgaben sind 475,1 Mio € vorgesehen; im Bundesvoranschlag 2005 waren es 475,0 Mio €.

Auf Sachausgaben entfallen  500,751 Mio € gegenüber 500,851 Mio € im Jahr 2005. Das Verhältnis von Personal- zu Sachausgaben beträgt rund 49% zu 51% und entspricht der Struktur des Justizressorts als eines personalintensiven Dienst­leistungs­betriebs.

Die Ausgaben für Gesetzliche Verpflichtungen sind gleich hoch wie 2005 mit 95,914 Mio € veranschlagt.

Bei den Ermessensausgaben entfallen  auf Anlagen 22,942 Mio €, auf Aufwendungen 356,265 Mio €.

Die Förderungen bleiben mit 25,630 Mio € gegenüber 2005 unverändert.

Auch die Einnahmen sind mit 727,315 Mio € gleich hoch wie 2005 veranschlagt, womit der Aufwand der Justiz zu 74,5 % durch Einnahmen aus eigenen Leistungen bedeckt ist. Von den ver­an­schlagten Einnahmen entfallen 614,413 Mio € auf Gebühren und Ersätze in Rechts­sachen, 30,5 Mio € auf Ersätze der Sozialversicherungsträger in Sozialrechts­sachen, 15,8 Mio € auf Strafgelder, 9,8 Mio € auf Geldbußen (§ 90b und 90c StPO) 3,49 Mio € auf Vollzugs- und Wegegebühren und 48,351 Mio € auf Einnahmen der Justiz­an­stalten. Der Rest sind sonstige Einnahmen.

In der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters DI Maximilian Hofmann anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Helene Partik-Pable, Mag. Gisela Wurm, Mag. Heribert Donnerbauer, Mag. Johann Maier, Bettina Stadlbauer, Otto Pendl, Dr. Christian Puswald.

Zu den aufgeworfenen Fragen nahm die Bundesministerin für Justiz Maga. Karin Miklautsch Stellung.

Bei der Abstimmung am 17. März 2005 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe V gehörenden Teile des Bundesvoranschlages 2005 unverändert mit Stimmenmehrheit angenommen.


Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Dem Kapitel 30: Justiz

des Bundesvoranschlages 2005 (650 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2005 03 17

               Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann     Jakob Auer

Spezialberichterstatter              Obmann