840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VII

Kapitel 15: Soziale Sicherheit

Kapitel 16: Sozialversicherung

Kapitel 19: Familie, Generationen, Konsumentenschutz

 

Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe VII enthaltenen Kapitel 15 „Soziale Sicherheit“, Kapitel 16 „Sozialversicherung“ und das Kapitel 19 „Familie, Generationen, Konsumentenschutz“ des Bundesvoranschlages 2006 am 10. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Ing. Kurt Gartlehner sowie am 17. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.

 

Kapitel 15 „Soziale Sicherheit“,

Kapitel 16 „Sozialversicherung“

Der Voranschlag für 2006 sieht bei diesen Kapiteln folgende Ausgaben und Einnahmen vor:

 

 

 

Kapitel 15

Kapitel 16

insgesamt

 

in Millionen Euro

Ausgaben

1.883,015

7.086,151

8.969,166

Einnahmen

23,534

12,703

36,237

 

Anteil am allgemeinen Haushalt in %

Ausgaben

2,85

10,71

13,56

Einnahmen

0,04

0,02

0,06

 

 

Ausgaben

Von diesen Ausgaben entfallen

auf Personalausgaben

51,353 Mio.€

oder

0,6%

und auf Sachausgaben

8.917,813 Mio.€

oder

99,4%

  (davon ges. Verpfl.

8.786,780 Mio.€

oder

98,5%).

 

Die Ausgaben im Kapitel 15 und 16 verteilen sich im Einzelnen wie folgt:

 

 

Mrd.€

%

Sozialversicherung ..............................................................................................

7,086

79,0

Pflegevorsorge u. Impfschadengesetz ................................................................

1,406

15,7

Kriegsopfer- und Heeresversorgung ...................................................................

0,326

3,6

Maßnahmen für Behinderte.................................................................................

0,073

0,8

Sonstiges.............................................................................................................

0,078

0,9

 

Kapitel 15 „Soziale Sicherheit“

Personalausgaben

Die Personalausgaben wurden unter Berücksichtigung der Ausgliederung der Buchhaltungsagentur budgetiert.

Sachausgaben

Im Einzelnen ist zu bemerken:

Bei Titel 150 „Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz“ sind rund 0,6 % der veranschlagten Ausgaben aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zu leisten. Neben den laufenden Verwaltungsaufwendungen sind u.a. die Kosten von sozial innovativen Projekten, für sozialpolitische Forschung und Grundlagenarbeit als Entscheidungshilfe im Hinblick auf die Themenschwerpunkte EU-Integration, Pflegewesen und Harmonisierung der Pensionsversicherungssysteme be-rücksichtigt.

Bei Titel 151 „Opferfürsorge“ sind Mittel zur Fürsorge für die Opfer des Kampfes für ein freies demokratisches Österreich und für die Opfer politischer Verfolgung veranschlagt.

Bei Titel 152 „Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen“ ist für Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (Verdienst- und Unterhaltsentgang, Behandlungs- und Rehabilitationskosten) vorgesorgt.

Bei Titel 153 „Sonstige Leistungen“ ist für Entschädigungen nach dem Impfschadengesetz (Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie Geldleistungen), Kleinrentnerentschädigungen und für Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz vorgesorgt.

Bei Titel 154 „Allgemeine Fürsorge“ sind für die Förderung von Maßnahmen für behinderte Personen, insbesondere Förderung ihrer beruflichen Integration durch Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen auf Projektebene 73,0 Mio. und für die Unterstützung von Wohlfahrtsorganisationen 1,5 Mio.  veranschlagt.

Weitere Förderungsmittel in Höhe von 4,7 Mio. sind für den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur besonderen Hilfe für Behinderte bestimmt, und zwar zur Abgeltung der den Behinderten bei Ankauf eines Behindertenkraftfahrzeuges durch die Normverbrauchsabgabe entstehenden Mehrkosten. Zwecks Aufstockung der Fondsmittel werden dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zusätzlich 2,5 Mio. für Maßnahmen der medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation zur Vermeidung von Härten zur Verfügung gestellt.

Bei Titel 157 „Einrichtungen der Kriegsopfer- und Heeresversorgung“ sind neben dem Personal- und Verwaltungsaufwand des Bundessozialamtes die Leistungen für Versorgungsberechtigte veranschlagt. Davon sind für die Versorgungsgebühren  242,0 Mio. , für Entschädigungsleistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz 13,4 Mio. und für den Personalaufwand des Bundessozialamtes  24,9 Mio. vorgesehen.

 

Kapitel 16 „Sozialversicherung“

Die Summe der Ausgaben im Kapitel 16 wird für das Jahr 2006 mit 7.086,2 Mio. € veranschlagt. Davon entfallen rund 87 % auf den Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung und rund 12 % auf den Ersatz der Ausgleichszulagen.

Im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2005 werden die Gesamtausgaben im Kapitel 16 um rund 245 Mio. € steigen. Diese Ausgabensteigerung ist vor allem auf die für das Jahr 2006 unter Bedachtnahme auf die prognostizierten Inflationsraten angenommene Pensionserhöhung zurückzuführen.

 

Kapitel 19 „Familie, Generationen und Konsumentenschutz“

Im Bundesvoranschlag 2006 sind beim Kapitel 19 „Familie, Generationen und Konsumentenschutz“ an Ausgaben insgesamt 5.788,909 Mio. € und an Einnahmen 5.328,650 Mio. € veranschlagt.

Die betragsmäßig bedeutendsten Ausgaben entfallen auf den Familienlastenausgleich.

Die Gebarung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sieht 5.328,636 Mio. € an Ausgaben vor. Von diesen entfallen auf die Familienbeihilfen 2.919,608 Mio. €, auf das Kinderbetreuungsgeld inkl. Zuschuss 948,537 Mio. €, die Krankenversicherung 64,645 Mio. € und auf die Schulfahrtbeihilfen und Lehrlingsfahrtbeihilfen 20,221 Mio. €. Für die Schülerfreifahrten sind 319,765 Mio. €, für die Lehrlingsfreifahrten 15,022 Mio. € und für die Schulbücher 96,131 Mio. € vorgesehen.

 

Beitragsleistungen an Sozialversicherungsträger sind in folgender Höhe vorgesehen:

 

 

in Mio. €

für die Schülerunfallversicherung

4,360

für Pensionsbeiträge für Kindererziehung

494,200

für Pensionsbeiträge für Pflegepersonen

9,800

für Pensionsbeiträge aufgrund eines Wahl- od. Pflegekindes

0,766

für das Wochengeld

225,000

für die Betriebshilfe

      5,724

insgesamt daher

739,850

 

Weiters ist ein Betrag in Höhe von 20,000 Mio. € als Überweisung an das BMF (Verwaltungsaufwand) und für Zwecke der Gewährung von Förderungsmaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz ein Betrag in Höhe von 14,535 Mio. € veranschlagt. Für Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Paß sind Kosten in Höhe von 30,595 Mio. € vorgesehen.

Als Beitrag zum Fonds zur Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisation sind 5,000 Mio. € und für die Unterhaltsvorschüsse 100,100 Mio. € veranschlagt.

Für den Familienhärteausgleich ist ein Betrag von 1,573 Mio. € und für die Familienberatungsstellen ein Betrag von 10,901 Mio. € vorgesehen. Für die Förderung sonstiger familienpolitischer Maßnahmen sind 4,011 Mio. € und für bewußtseinsbildende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen Inanspruchnahme von Elternbildungsangeboten, Arbeiten im Interesse der Familien und Generationenbeziehungen, für Informationsmaßnahmen in Verbindung mit Pensionsbeiträgen für Zeiten der Kinderziehung sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind insgesamt 2,640 Mio. € veranschlagt.

Für die Jugendförderung sind 6,957 Mio. € veranschlagt; hievon entfallen auf die Basisförderung Jugendorganisationen 2,652 Mio. €.

Von den Einnahmen entfallen auf den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 5.328,636 Mio. €, davon insbesondere Dienstgeberbeiträge in Höhe von 3.687,388 Mio. €.

Als Abgang des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sind 434,640 Mio. € veranschlagt, der Bund hat im Gesamtbetrag in Vorlage zu treten.

Für den Konsumentenschutz sind Förderungen in Höhe von 3,448 Mio. € und Aufwendungen in Höhe von 0,867 Mio. € vorgesehen; der Ausgabenanteil für den Konsumentenschutz im Kapitel 19 beträgt somit 0,07 % (sh. Bericht Konsumentenschutz).

 

Bericht „Konsumentenschutz“ zum Budgetkapitel 19

Im Bundesvoranschlag 2006 sind beim Kapitel 19 „Familie, Generationen und Konsumentenschutz“ an Ausgaben insgesamt 5.788,909 Mio. Euro und an Einnahmen 5.328,650 Mio. Euro veranschlagt.

Darin enthalten sind für den Konsumentenschutz Förderungen in Höhe von 3,448 Mio. Euro und Aufwendungen in Höhe von 0,867 Mio. Euro; der Ausgabenanteil für den Konsumentenschutz im Kapitel 19 beträgt somit 0,07%.

Zusammengefasst ergeben sich für das Ressort Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Kapitel 15, 16 und 19) folgende Ausgaben und Einnahmen:

 

 

Kapitel 15

Kapitel 16

Kapitel 19

insgesamt

 

in Millionen Euro

Ausgaben

1.883,015

7.086,151

5.788,909

14.758,075

Einnahmen

23,534

12,703

5.328,650

5.364,887

 

Anteil am allgemeinen Haushalt in %

Ausg.

2,85

10,71

8,75

22,31

Einn.

0,04

0,02

8,83

8,83

 

 

Ausgaben

Von den Gesamtausgaben des Ressorts entfallen

auf Personalausgaben

51,353 Mio. €

oder

0,4%

und auf Sachausgaben

14.706,722 Mio. €

oder

99,6%

  (davon gesetzl. Verpfl.

14.426,674 Mio. €

oder

98,1%.)

 

 

Die Gesamtausgaben des Ressorts verteilen sich im Einzelnen wie folgt:

 

 

Mrd. €

%

Kapitel 15:

Pflegevorsorge u. Impfschadengesetz ........................................................

1,406

9,5

Kriegsopfer- und Heeresversorgung ..........................................................

0,326

2,2

Maßnahmen für Behinderte.........................................................................

 0,073

0,5

Sonstiges

 0,078

0,5

Kapitel 16:

Sozialversicherung .....................................................................................

7,086

48,0

Kapitel 19:

Jugend, Familie und Konsumentenschutz...................................................

5,789

39,3

 

 

An der Debatte zum Kapitel 15 „Soziale Sicherheit“ und Kapitel 16 „Sozialversicherung“, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Mag. Walter Tancsits, Theresia Haidlmayr, Maximilian Walch, Heidrun Silhavy, Maria Grander, Karl Öllinger, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Richard Leutner, Georg Keuschnigg, Gabriele Heinisch-Hosek, Dietmar Keck, Karl Donabauer, Franz Riepl, Renate Csörgits, Manfred Lackner, Dr. Werner Fasslabend, Walter Schopf, Ulrike Königsberger-Ludwig und die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

 

Zum „Konsumentenschutz“ im Kapitel 19 sprachen die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Dr. Gabriela Moser, Dr. Helene Partik-Pablé, Renate Csörgits, August Wöginger, Maximilian Walch, Gabriele Heinisch-Hosek, Anna Höllerer, Walter Schopf, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Richard Leutner, Dietmar Keck sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

 

Zum Thema „Generationen (Jugend, Familie und Senioren)“ im Kapitel 19 sprachen die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Anna Höllerer, Sabine Mandak, Barbara Rosenkranz, Gabriele Binder, August Wöginger, Karl Öllinger, Marialuise Mittermüller, Gabriele Heinisch-Hosek, Silvia Fuhrmann, Dietmar Keck, Kai Jan Krainer, Heidrun Silhavy, Franz Riepl, Rosemarie Schönpass, Mag. Elisabeth Grossmann sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

 

Bei der Abstimmung am 17. März 2005 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe VII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages 2006 mit Stimmenmehrheit angenommen.

 


Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Dem Kapitel 15 „Soziale Sicherheit“,

         dem Kapitel 16 „Sozialversicherung“, sowie

         dem Kapitel 19 „Familie, Generationen, Konsumentenschutz“

des Bundesvoranschlages 2006 (830 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2005 03 17

           Maximilian Walch         Jakob Auer

Spezialberichterstatter              Obmann