855 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF-IX) und zum Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich am Asiatischen Entwicklungsfonds und am Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank mit einem Betrag in Höhe von 24 026 995,00 EUR.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.