Entschließung

Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Justiz werden ersucht, das für die Regelung eines Schmerzengeldanspruches nach dem Verbrechensopfergesetz erforderliche Datenmaterial erheben zu lassen und im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu prüfen, in welcher Weise (zB. in Form eines Vorschusses mit Rückgriffsrecht des Bundes) und in welcher Höhe Schmerzengeld nach diesem Bundesgesetz gezahlt werden könnte.