869 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die
Regierungsvorlage (779 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe
Da es im Bereich
der Sozialbetreuungsberufe derzeit uneinheitliche Berufsbilder und
Berufsandforderungen mangelnde bzw. überschneidende Regelungen in den einzelnen
Bundesländern gibt, sollen durch die gegenständliche Regierungsvorlage
einheitliche Grundsätze bei der Ausbildung und bei den Tätigkeitsbereichen der
Sozialbetreuungsberufe festgelegt werden. Durch die gegenständliche
Vereinbarung werden die Länder verpflichtet, die Berufe der Fach- und
Diplom-Sozialbetreuer/innen mit den Schwerpunkten Altenarbeit,
Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung bzw. der
Diplom-Sozialbetreuer/innen mit dem Schwerpunkt Familienarbeit in ihren
Rechtsvorschriften gesetzlich zu verankern. Die Regelung des Berufes des
Heimhelfers bzw. der Heimhelferin ist fakultativ.
Der Bund wird
verpflichtet, allfällige erforderliche Adaptierungen im Ärztegesetz 1998 und im
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorzunehmen, um den Angehörigen der
Sozialbetreuungsberufe, die eine gesetzlich vorgesehene Ausbildung absolviert
haben, auch die entsprechenden Berechtigungen in der Berufsausübung
einzuräumen.
Dem Vorblatt der
Regierungsvorlage ist zu entnehmen, dass dem Bund durch diese Vereinbarung
keine unmittelbaren Kosten entstehen.
Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 19. April 2005 in
Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten
Ulrike Königsberger-Ludwig, Theresia Haidlmayr, Ridi Steibl, Mag.
Herbert Haupt, Manfred Lackner,
Dr. Richard Leutner, Mag. Walter Tancsits sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek und die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieser Vereinbarung zu empfehlen.
Weiters beschloss
der Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig folgende Feststellungen:
Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales geht davon aus, dass die Inhalte der jeweiligen
Berufsausbildungen in zweijährigen Abständen, also erstmals im Herbst 2008,
dahingehend evaluiert werden, ob sie den Anforderungen der Praxis entsprechen
und ob im Interesse der pflegebedürftigen Personen oder der Angehörigen der
Sozialbetreuungsberufe eine Weiterentwicklung der Ausbildung erforderlich ist.
Darüber sind die
Abgeordneten des Nationalrates schriftlich zu informieren.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss der
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über
Sozialbetreuungsberufe (779 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien,
2005 04 19
Ridi Steibl Heidrun
Silhavy
Berichterstatterin Obfrau