870 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 359/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflegegeldeinstufungen bei Wechsel der auszahlende Stelle

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. März 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Menschen mit Behinderungen, die PflegegeldbezieherInnen sind, erleben, spätestens dann, wenn sie z.B. von der Erwerbstätigkeit in die Pension wechseln oder ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen, böse Überraschungen.

Durch diese oben angeführten Wechsel kommt es dazu, dass sie neuerlich einen  Antrag auf Pflegegeld entweder bei der entsprechenden Pensionsversicherung oder im neuen Bundesland stellen müssen. Durch die Tatsache der Neuantragstellung  kommt es in der Regel dazu, dass Pflegegeldeinstufungen, die seit Jahren konstant waren, weil die Behinderung ja nicht geringer geworden ist, plötzlich keine Gültigkeit mehr haben. Das Ergebnis des untersuchenden Arztes des neue Trägers führt meist dazu, dass es zu einer Herabsetzung der Pflegegeldeinstufung kommt.

Menschen mit Behinderungen müssen dann nicht nur den langen Weg der  Berufung in kauf nehmen, sondern auch Monate lang dafür kämpfen, dass sie ihre Pflegegeldeinstufung wieder erhalten, was in der Regel nicht mehr passiert.

Da davon ausgegangen werden kann, dass ÄrztInnen der PVA`s und der Länder über den gleichen Wissensstand verfügen, die sie zur Pflegegeldeinstufung berechtigen, muss diese neuerliche Prozedur entfallen.

Durch den Wegfall der nochmaligen Antragstellung, Untersuchung etc. würden nicht nur enorme Kosten, die dadurch entstehen, automatisch wegfallen, sondern es würde PflegegeldbezieherInnen auch der „Leidensweg“ der durch die Behördengänge und neuerlichen Untersuchungen entsteht, beseitigt werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. April 2005 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Karl Donabauer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

 

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen zwei Abänderungsanträge ein. Der Abänderungsantrag hinsichtlich einer Art. 15a Vereinbarung wurde zurückgezogen.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 359/A(E) bzw. der hiezu gestellte Abänderungsantrag (betreffend das Datum) keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 04 19

                   August Wöginger   Heidrun Silhavy

       Berichterstatter                     Obfrau