Entschließung

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die in der Praxis aufgetretenen Probleme beim Schutz der Erwerber von Immobilien insbesondere vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen zu evaluieren, mit Vertretern der Verbraucher, der Wirtschaft, der Rechtsberufe und der Rechtswissenschaft zu beraten und tunlichst bis Ende 2005 einen Entwurf für eine Novelle zum Bauträgervertragsgesetz zur allgemeinen Begutachtung zu versenden. Bei diesen Arbeiten möge darauf Bedacht genommen werden, dass einerseits allenfalls bestehende Schutzlücken soweit wie möglich geschlossen werden, dass aber andererseits die mit einer Verbesserung der Sicherheiten verbundenen Kosten für die Gesamtheit der Erwerber in einem angemessenen und vertretbaren Rahmen bleiben.