881 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Geschäftsordnungsausschusses
über den Antrag
588/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag.a Barbara
Prammer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Mag. Wilhelm Molterer,
Dr. Josef Cap, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975)
geändert wird
Die Abgeordneten
Dr. Andreas Khol, Mag.a Barbara Prammer,
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Josef
Cap, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und
Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 7. April 2005 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit dem
vorliegenden Antrag soll die Mitwirkung des Nationalrats in EU-Angelegenheiten
verstärkt werden. Darüber hinaus wird durch die Einrichtung von eigenen
Sitzungen des Nationalrates zur ausschließlichen Erörterung von EU-Themen der
Öffentlichkeit ein größerer Einblick in Themen im Rahmen der Europäischen Union ermöglicht.
Zu den
einzelnen Bestimmungen:
Zu Z 1:
Der Katalog der
Verhandlungsgegenstände des Nationalrates wird um die Erörterung von EU-Themen
im Sinne des § 74b Abs. 1 erweitert.
Zu Z 2:
Der
EU-Verfassungsvertrag (RV 851 d.B., XXII.GP) sieht die direkte Übermittlung von
Dokumenten durch europäische Organe an die nationalen Parlamente vor.
Dementsprechend ist eine Ergänzung der Verhandlungsgegenstände des
Hauptausschusses sowie des Ständigen Unterausschusses in EU-Angelegenheiten
vorzunehmen.
Zu Z 3:
Der Erörterung von
EU-Themen werden eigene Sitzungen des Nationalrates gewidmet.
Der nach § 13 Abs.
5 GOG vom Präsidenten nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz
zu erstellende Arbeitsplan für die Sitzungen des Nationalrates wird künftig
auch die Sitzungen zur ausschließlichen Erörterung von EU-Themen umfassen.
Hinsichtlich der Sitzungen gemäß § 74b kann der Arbeitsplan nach Beratung in
der Präsidialkonferenz kurzfristig aktualisiert werden.
Der Begriff
„Arbeitsprogramm der jeweiligen Präsidentschaft“ umfasst
1. das jährliche operative Arbeitsprogramm des Rates, vorgelegt von den beiden Vorsitzländern des entsprechenden Jahres,
2. die Prioritäten der jeweiligen Präsidentschaft,
3. das jeweilige mehrjährige sogenannte „Strategische Programm“ sowie
4. allfällige künftige Programme von EU-Präsidentschaften.
Der Begriff
„aktuelle Arbeitsprogramme des Rates der Europäischen Union, der Europäischen
Kommission und des Europäischen Parlaments“ umfasst insbesondere
1. das jährliche operative Arbeitsprogramm des Rates, vorgelegt von den Vorsitzländern des entsprechenden Jahres,
2. das jährliche Arbeitsprogramm der Kommission sowie
3. den Fahrplan für die Sitzungen des Europäischen Parlaments.
Entsprechend der
parlamentarischen Praxis gilt in der Regel als zuständiges Mitglied der Bundesregierung
für die einzelnen Themenbereiche jenes Mitglied, das den österreichischen
Standpunkt bei den EU-Verhandlungen vertritt.
Den
Berechnungszeitraum für in Sitzungen gemäß § 74b Abs. 1 lit. b
aufzurufende Themenbereiche bildet die gesamte Gesetzgebungsperiode.“
Der
Geschäftsordnungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner
Sitzung am 21. April 2005 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die
Ausführungen des Berichterstatters ergriffen in der Debatte der Präsident des
Nationalrates Dr. Andreas Khol sowie die Abgeordneten Otto Pendl, Herbert Scheibner, Dieter Brosz und
Peter Schieder das Wort.
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 04 21
Mag. Heribert Donnerbauer Dr.
Michael Spindelegger
Berichterstatter Obmann