882 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (861 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch das Zessionsrecht geändert wird (Zessionsrechts-Änderungsgesetz – ZessRÄG)

Vertragliche Zessionsverbote, die nach geltendem Recht absolut (also auch gegenüber Dritten) wirken, entziehen einen beträchtlichen Teil der Geldforderungen dem Wirtschaftsverkehr. Vielen Unternehmen und vor allem kleinen und mittleren Betrieben wird dadurch die Möglichkeit der Kreditbesicherung durch die Abtretung von Forderungen genommen. Darüber hinaus wird der Geschäftsverkehr allgemein mit der Unsicherheit belastet, dass selbst einem Gläubiger, der eine Forderung gutgläubig erwirbt, ein vertragliches Zessionsverbot (von dem er gar keine Kenntnis hatte) entgegengehalten werden kann.

Überdies erscheint die Privilegierung der Pfandleiher beim Rechtserwerb von Nichtberechtigten nach § 4 Abs. 4 des Gesetzes vom 23. März 1885 (RGBl Nr. 48/1885) nicht mehr zeitgemäß.

Vertragliche Zessionsverbote sollen – soweit sie Geldforderungen zwischen Unternehmern betreffen – nur mehr dann wirksam sein, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt worden sind und den Gläubiger nicht gröblich benachteiligen. Dadurch soll vermieden werden, dass marktmächtige Unternehmen ihren wirtschaftlich schwächeren Vertragspartnern einseitig Zessionsverbote aufoktroyieren. Aus Gründen des Verkehrsschutzes sollen aber selbst solche Zessionsverbote nur mehr relativ, also zwischen den Vertragspartnern, wirken. Den Erwerb einer Forderung durch den neuen Gläubiger soll ein solches Zessionsverbot nicht mehr verhindern.

Aus diesem Anlass soll auch das erwähnte Privileg der Pfandleiher beseitigt werden.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Dr. Gabriela Moser sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (861 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005-04-19

Mag. Heribert Donnerbauer Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau