904 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (855 der Beilagen): Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF-IX) und zum Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank
Die Asiatische
Entwicklungsbank wurde im Jahre 1966 zu dem Zweck errichtet, in der Region
Asien und Ozeanien das wirtschaftliche Wachstum und die wirtschaftliche
Zusammenarbeit zu fördern und zur Beschleunigung des wirtschaftlichen und
sozialen Entwicklungsprozesses der Entwicklungsländer in der Region
beizutragen. Österreich ist Gründungsmitglied der Asiatischen Entwicklungsbank.
Das Abkommen über
die Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank gibt in seinem Artikel 19
der Bank die Möglichkeit, Sonderfonds zu schaffen und zu verwalten. Im Sinne
dieser Bestimmung wurde 1973 der Asiatische Entwicklungsfonds errichtet. Dieser
Fonds dient dazu, die Gewährung von Darlehen zu besonders weichen Bedingungen
an der Bank angehörende regionale Entwicklungsländer mit sehr niedrigem
Pro-Kopf-Einkommen zu ermöglichen.
Der Fonds nahm
seine Tätigkeit 1974 auf. Nach der ursprünglichen Dotierung des Asiatischen
Entwicklungsfonds (ADF-I) in Höhe von 525 Mill. USD durch Beiträge von
Mitgliedsländern der Asiatischen Entwicklungsbank haben bis jetzt noch sieben
Fondswiederauffüllungen stattgefunden. Während sich Österreich an ADF-I nicht
beteiligt hat, hat Österreich zu ADF-II 113.947.200,00 ATS,
zu ADF-III 268.107.810,00 ATS, zu ADF-IV 494.382.600,00 ATS,
zu ADF-V 517.067.520,00 ATS, zu ADF-VI 393.426.180,00 ATS,
zu ADF-VII 242.583.579,00 ATS und zu ADF-VIII
24.577.103,00 EUR geleistet.
Zur Finanzierung
von Technische Hilfe Projekten wurde im Dezember 1967 ebenfalls auf der
Grundlage des Art. 19 des Abkommens über die Errichtung der Asiatischen
Entwicklungsbank die Schaffung des Technische Hilfe Sonderfonds (TASF)
beschlossen. Der Technische Hilfe Sonderfonds wurde bisher zwei Mal, zuletzt
1992, wiederaufgefüllt.
Im Oktober 2003
begannen die Verhandlungen zur aktuellen achten Wiederauffüllung des
Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF-IX). Österreich hat an den vier
Verhandlungsrunden teilgenommen, die im Mai 2004 abgeschlossen wurden. Die
Resolution Nr. 300 betreffend die Wiederauffüllung des Asiatischen
Entwicklungsfonds und des Technische Hilfe Sonderfonds trat am 25. August
2004 durch Gouverneursratsbeschluss in Kraft.
Die Geber
empfahlen eine Basiswiederauffüllung von 7 Mrd. USD, die in den Jahren 2005 bis
2008 für besonders günstige Darlehen verwendet werden sollen. Man kam überein,
diesen Betrag wie folgt aufzubringen.
3,2 Mrd.
USD neue Geberbeiträge
0,2 Mrd.
USD interne ADB-Ressourcen
3,6 Mrd.
USD Rückflüsse aus ADF-Darlehen
Von den
Geberbeiträgen werden sieben Prozent an den Technische Hilfe Sonderfonds (TASF)
transferiert. Dieser dient der Finanzierung von Technische Hilfe Projekten.
Mit dem ADF-IX
werden erstmals Grants (verlorenen Zuschüsse) in den Asiatischen
Entwicklungsfonds eingeführt. Die Höhe wird höchstens 21% betragen. Der damit
verbundene Zinsentgang wurde mit 166 Mio. USD ermittelt und
muss von den Gebern im Rahmen der Geberbeiträge aufgebracht werden.
Österreich hat bei
den Abschlussverhandlungen zur Fondswiederauffüllung vorbehaltlich der
parlamentarischen Genehmigung die Leistung des Eurogegenwertes von
24.026.995,00 EUR (29.284.200,00 USD)
zugesagt, das entspricht einem Anteil von 0,87% des Geberanteiles zur
Wiederauffüllung von 3,2 Mrd. USD sowie an den ebenfalls
von den Gebern aufzubringenden Zinsentgang.
Durch den ADF-IX
werden auch Maßnahmen infolge der Flutkatastrophe von 2004 im Indischen Ozean
finanziert.
Die Ergebnisse der
Wiederauffüllungsverhandlungen wurden in einem Geberbericht (Donors’ Report),
in dem die Zielsetzungen der Fondswiederauffüllung: Armutsbekämpfung und
geeignete Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung dieses Zieles, dargestellt werden,
zusammengefasst. Österreich hat diese Zielsetzungen mitgetragen und unterstützt
sie.
Im Geberbericht
werden die inhaltlichen Schwerpunkte von ADF-IX festgelegt: Bekämpfung der
absoluten Armut in den ärmsten Ländern Asiens. Damit soll ein wichtiger Beitrag
zur Erreichung der internationalen Entwicklungsziele (MDGs) geleistet werden,
die eine Halbierung der Armen bis zum Jahre 2015 vorsehen. Als Bausteine der
Armutsreduktion werden auf der Basis wirtschaftlichen Wachstums die Entwicklung
des privaten Sektors, Good Governance, neue Technologien, regionale
Kooperation, Schutz der natürlichen Umwelt und eine stärkere Annäherung der
armen Länder an die globale Wirtschaft angesehen.
In operativer
Hinsicht soll die Resultatsorientierung verstärkt werden mit dem Ziel einer
verbesserten Entwicklungseffizienz.
Die effektive
Nutzung der ADF-Ressourcen soll durch die Anerkennung und Belohnung einer
entsprechenden Performance der Empfängerländer (ua. verstärkte Gewichtung des
Kriteriums der guten Regierungsführung) sichergestellt werden. Hinsichtlich der
leistungsschwachen Länder wird sich die Bank unter Orientierung an
entsprechenden Ansätzen der Weltbank-Institutionen einen speziellen Ansatz zur
Zusammenarbeit mit diesen Ländern ausarbeiten.
Mit der
erstmaligen Einführung von Grants sollen insbesondere die ärmsten Länder
unterstützt werden, auf welche ein oder mehrere der folgenden Kriterien
zutreffen: hohe Verschuldung, Post-Konflikt-Situation, starke Betroffenheit von
HIV/AIDS, besonderer Bedarf an Technischer Hilfe. Die Grant-Vergabe betrifft
nur ADF-IX und präjudiziert keine zukünftigen Verpflichtungen.
Diese Ausrichtung
des ADF-IX berücksichtigt vollinhaltlich die Schwerpunktsetzung der vom Bund in
den IFIs verfolgten entwicklungspolitischen Strategie. Diese fasst ökonomisches
Wachstum sowie eine armutsorientierte Politik als Grundlage der mit Priorität
zu verfolgenden Armutsreduktion und konzentriert sich ferner auf Good
Governance, angepasste wirtschaftliche regionale und globale Integration,
Entschuldung und ökologische Nachhaltigkeit.
Der
Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
28. April 2005 in Verhandlung genommen .
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (855 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 04 28
Mag. Hans Langreiter Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann