911 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag
19/A der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO)
geändert wird
Die Abgeordneten
Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen
Initiativantrag am 20. Dezember 2002 im Nationalrat eingebracht und wie
folgt begründet:
„Der zunehmende
Lkw-Verkehr auch in den Nachtstunden führt zu einer generell zunehmenden Lärmbelastung
für die betroffene Bevölkerung. Darüber hinaus führt er insbesondere in Tal-
und Beckenlagen, in denen in Österreich der überwiegende Teil der Bevölkerung
lebt, zu einer nochmaligen Verschärfung der Schadstoffbelastungssituation über
das ohnedies bereits vielerorts und zunehmend kritische Ausmaß hinaus. Per 1.
Jänner 1995 wurde daher folgerichtig ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t
höchstzulässiges Gesamtgewicht in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle
Straßen erlassen. Davon ausgenommen sind jedoch gemäß geltender Fassung der
StVO ‚lärmarme Kraftfahrzeuge’. Um als ‚lärmarm’ eingestuft zu werden, reicht
für diese Kraftfahrzeuge allerdings gemäß KDV explizit eine entsprechende
Dämpfung des Motorgeräuschs. Abroll- und Luftwiderstandsgeräusche, die im
realen Fahrbetrieb bereits ab den im Ortsgebiet zulässigen
Geschwindigkeitsniveaus überwiegenden Anteil an der Lärmemission haben, sind
nicht erfasst. Zudem ist sowohl in Österreich selbst als auch bei
transitierenden bzw. im Ziel- und Quellverkehr eingesetzten Fahrzeugen anderer
Provenienz der Anteil dieser sogenannten ‚lärmarmen Kraftfahrzeuge’ durch die
ständige Erneuerung des Fuhrparks nicht mehr weit von 100 Prozent entfernt. Im
Resultat wurde die Wirkung der geltenden Nachtfahrverbotsregelung damit seit
Inkrafttreten weitgehend minimiert und steigt die Lärmbelastung auch in den
Nachtstunden wieder stärker an.
Andere
Lenkungsinstrumente zur flächendeckenden Sicherung der Nachtruhe der
Bevölkerung und zur vorsorglichen Verringerung der nächtlichen
Schadstoffbelastung bereits vor dem Eintreten von Konfliktsituationen mit
europäischen und nationalen Luftreinhalteverpflichtungen stehen derzeit nicht
zur Verfügung. Das bisher einzige nachgewiesenermaßen bei der Sicherung der
Nachtruhe erfolgreiche Mittel - die 1996 für alle Lkw erhöhte Nachtmaut auf der
Brennerstrecke - ist trotz schrittweiser Reduktion der Sätze in den letzten
Jahren weiterhin und gerade derzeit wieder verstärkt von europarechtlich
motivierter Aufhebung bedroht. Eine Verringerung der nächtlichen Lärmbelastung
für die Bevölkerung in ganz Österreich sowie das zu erwartende noch deutlichere
Wiederansteigen der nächtlichen Lärmbelastung auf der Brennerstrecke im Fall
der Aufhebung der geltenden Regelung kann in europarechtskonformer, nichtdiskriminierender
Weise somit nur durch ein generelles Nachtfahrverbot erreicht werden.
Die
gesundheitlichen Auswirkungen nächtlicher Lärmbelastung sind klar belegt und
gesundheitspolitisch wie im Hinblick auf die volkswirtschaftlichen Folgekosten
ein deutliches Indiz, dass wirksame Maßnahmen wie ein generelles Nachtfahrverbot
dringend geboten sind.
Der positive
Umwelteffekt jeder Reduktion des LKW-Verkehrs und speziell in den
meteorologisch im Großteil des Bundesgebietes nochmals sensibleren Nachtstunden
ist unumstritten.
Die Erfahrungen
aus der Schweiz, die seit über 60 Jahren ein flächendeckendes generelles
Nachtfahrverbot kennt, beweisen, dass dieses weder zu unbewältigbaren
Verkehrsballungen außerhalb der Nachtstunden noch zu Versorgungsproblemen
irgendwelcher Art für Bevölkerung und Wirtschaft führt. Im Gegenteil ist dies
ein Anreiz für logistische Optimierungen, die sich positiv auf die gesamte
verkehrsbedingte Belastung von Mensch und Umwelt auswirken. Die infolge der
Entwicklungen der letzten Monate absehbare massive Lockerung internationaler
Limitierungen des Langstrecken-Straßengüterverkehrs wird ohne griffige
Regelungen auf innerstaatlicher Ebene insbesondere auch zu einer starken
Zunahme der Lärmbelastung für die Bevölkerung in ganz Österreich führen, der
durch die beantragte Gesetzesänderung vorgebeugt werden muss.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen
am 3. Juli 2003, am 30. Juni 2004 und am 28. April 2005 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die
Abgeordneten Hermann Gahr, Dr. Evelin Lichtenberger, Werner Miedl, Josef Broukal und Mag. Christine Lapp, Petra Bayr, Dr. Gabriela Moser,
Gabriele Binder, Mag. Karin Hakl,
Heidemarie Rest-Hinterseer sowie der Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der
Ausschussmehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 04 28
Klaus Wittauer Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann