915 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 229/A(E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit Kleintransportern sowie LKW unter 7,5t

 

Die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Der Beitrag von Kleintransportern bis 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht zur Unfallstatistik zeigt eine besonders unerfreuliche, deutlich steigende Tendenz. In Österreich haben sich 2002 nicht weniger als 2.379 Unfälle mit Personenschaden ereignet, die von Kleintransportern verursacht wurden, das sind deutlich mehr als durch LKW über 3,5t (2.106). Dabei wurden 19 Insassen getötet und insgesamt 3.384 Menschen verletzt. Im Vergleich dazu verloren durch von schwereren LKW ausgelöste Unfälle 13 Insassen ihr Leben, insgesamt 2.874 Menschen wurden verletzt. Aus deutschen Untersuchungen ist bekannt, dass der Anteil von Kleintransportern und Klein-LKW unter den Zulassungen ebenfalls wächst und dass die Zahl der Unfälle, an denen Kleintransporter beteiligt sind, in den letzten Jahren stark überproportional gewachsen ist. Wie in Österreich liegt dabei der Schwerpunkt des Unfallgeschehens im Ortsgebiet. Für Kleintransporter gibt es wesentlich weniger Kontrollmöglichkeiten, so gibt es beispielsweise keine Verpflichtung zur Verwendung von Fahrtenschreibern. Bestimmte Festlegungen im Zusammenhang mit Gefahrguttransport, europäische Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten, sonstige EU-Sozialvorschriften, LKW-Tempolimits oder die Verpflichtung zum Einbau von Tempobegrenzern gelten erst ab 3,5 Tonnen. Das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot nach §42 Abs 1 und 2 StVO, das Nachtfahrverbot für nicht-lärmarme LKW nach §42 Abs 6 StVO, das Nachttempolimit nach § 42 Abs 8 StVO sowie die Ferienreiseverordnung und die verkehrsbeschränkenden Verordnungen nach IG-L im Tiroler Inntal gelten sogar erst für LKW bzw. LKW mit Anhänger ab 7,5t, was zu zahlreichen Umgehungen und wegen des Zusammentreffens mit erhöhtem Individualverkehrsaufkommen zu besonderen Risken führt. Während mit dem Einbezug der LKW ab 3,5 Tonnen in die LKW-Maut wenigstens ein kleiner Anreiz für diesbezügliche Umgehungsgeschäfte wegfällt, wird bei Kleintransportern unterhalb dieser Gewichtsschwelle sogar eine weitere Zunahme infolge der fahrleistungsabhängigen LKW-Maut angenommen.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Petra Bayr, Werner Miedl, Mag. Christine Lapp, Gabriele Binder, Mag. Karin Hakl, Heidemarie Rest-Hinterseer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 04 28

Klaus Wittauer              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann