917 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag
452/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Mindesthöhe von Verkehrszeichen
Die Abgeordneten
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag
am 22. September 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Für rund 400.000 Menschen
in Österreich, davon ca. 88.000 allein in Wien ist eine nicht behobene Sehbehinderung
oder Blindheit Realität. Eine neue Studie des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit (‚Unterwegs im Dunkeln’) zeigt auf, mit welchen Problemen
blinde und sehbehinderte Menschen im Straßenverkehr konfrontiert sind.
Verkehrszeichen, Mauervorsprünge, Briefkästen, etc. können von sehenden Menschen
problemlos umgangen werden, mit dem Blindenstock sind diese Hindernisse jedoch
nicht zu erfassen und es kommt oft zu Verletzungen. Besonders gefährlich für
blinde und sehbehinderte Menschen sind zu niedrig montierte, scharfkantige
Verkehrszeichen. In der derzeitigen Fassung der Straßenverkehrsordnung ist die
Anbringung der Straßenverkehrszeichen am rechten Fahrbahnrand in einer Höhe von
0,60 bis 2,20 m über Fahrbahnniveau festgeschrieben. Wichtig wäre aber, dass
die Mindestanbringungshöhe der Straßenverkehrszeichen 2,20 m über
Gehsteigniveau beträgt.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 28. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer die Abgeordneten Petra Bayr, Dr.
Gabriela Moser, Werner Miedl, Mag.
Christine Lapp, Gabriele Binder, Mag.
Karin Hakl sowie der Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 04 28
Klaus Wittauer Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann