925 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (856 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sieht das Regierungsprogramm die Förderung des „Unternehmens Haushalt“ vor. Das ist ein wichtiges beschäftigungs- und sozialpolitisches Vorhaben, da nicht nur viel beschäftigte Singles oder gut situierte Haushalte angesprochen werden, sondern nach einschlägigen Erhebungen zum Nachfragepotenzial vor allem auch Haushalte älterer Menschen und solche mit geringerem Einkommen Vorteile erwarten können.

Unter dem Blickpunkt der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für Personen mit Pflichtschulabschluss bzw. geringerer Qualifizierung und der Bekämpfung von Schwarzarbeit in privaten Haushalten ist das Beschäftigungspotenzial erheblich.

Dieses Potenzial kann durch den Kauf von personennahen Dienstleistungen im Haushalt (zur Unterstützung der Haushaltsführung, der Kinderbeaufsichtigung, von Einkauf, Reinigung und Gartenarbeiten) erschlossen werden, auch wenn man berücksichtigt, dass vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, der höheren Erwerbstätigkeit der Frauen und einer höheren Lebenserwartung der Bereich der Dienstleistung im Haushalt unverändert ein Wachstumsfeld bezeichnet.

Sinnvoll und Erfolg versprechend ist ein Modell, das einfach und unbürokratisch anzuwenden ist und Hemmschwellen sowohl auf Seite der Haushalte wie auf Seite der Arbeitnehmer abbaut. Der Dienstleistungsscheck bietet den Vorteil, dass er universell zur Abgeltung einfacher, nicht gewerblicher Dienstleistungen im Haushalt eingesetzt werden kann. Er soll für alle Haushalte in der näheren Umgebung ihres alltäglichen Lebensraumes verfügbar sein und daher zB in Postämtern oder Trafiken erhältlich sein.

Der Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Dr. Richard Leutner, Mag. Christine Lapp, Mares Rossmann, Renate Csörgits sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (856 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005-04-29

Ridi Steibl Dr. Reinhold Mitterlehner

    Berichterstatterin                  Obmann